Mit
dieser Aufforderung sollen vor allem die Verwendung des
GQSR und die Einrichtung stabiler transnationaler und
nachhaltiger Partnerschaften in und zwischen Ländern gefördert
werden. Diesen Partnerschaften müssen relevante Einrichtungen
mit institutionellen Kompetenzen, politischer Gestaltungsfähigkeit
und der Fähigkeit zur praktischen Umsetzung von Initiativen
im Bereich der Qualitätssicherung in der Berufsbildung
angehören. Sie sollen spezielle Praxisprojekte umsetzen,
die eine Reihe experimenteller Anwendungen auf verschiedenen
Ebenen erfordern und einem oder mehreren der folgenden
Themen gewidmet sind:
- Instrumente zur Sicherung und Verbesserung der Qualität
von Berufsbildungsangeboten (Qualitätssicherungskonzepte);
- Instrumente, um die Berufsbildung besser auf den Qualifikationsbedarf
abzustimmen: sektorale Ansätze;
- Praxiseinsatz der Referenzindikatoren für die Qualitätssicherung.
Die Vorschläge sollen auf den bisher erzielten Ergebnissen
der europäischen Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung
in der Berufsbildung aufbauen.
|
Die Partnerschaften könnten
z. B. bestehen aus:
- nationalen, regionalen, lokalen Behörden/öffentlichen
Einrichtungen, die für die Qualitätssicherungssysteme
in der Berufsbildung zuständig sind;
- privaten/halbstaatlichen Einrichtungen mit anerkannter
QS-Kompetenz (z. B. sektorale Einrichtungen);
- für Aufsicht, Genehmigung, Evaluierung und Akkreditierung
zuständigen Stellen;
- Organisationen der Sozialpartner;
- Organisationen von Aus- und Weiterbildungsanbietern;
- Forschungsinstituten/-stellen/-zentren. Anträge können
nur Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit stellen, die
ihren Sitz in einem der 25 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Staaten
(Island, Liechtenstein, Norwegen) oder den Beitritts-/Kandidatenländern
(Bulgarien, Rumänien, Türkei) haben. |