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Referenz
O02
zuletzt bearbeitet am
03.07.2006
Programm Titel
Zuschüsse für die Erarbeitung und Koordinierung von Praxisprojekten zur Förderung der Verwendung des Gemeinsamen Qualitätssicherungsrahmens (GQSR) in der Berufsbildung
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2006/C 144/13)
Generaldirektion
GD EAC Nr. 32/06
Ziele
Mit dieser Aufforderung sollen vor allem die Verwendung des GQSR und die Einrichtung stabiler transnationaler und nachhaltiger Partnerschaften in und zwischen Ländern gefördert werden. Diesen Partnerschaften müssen relevante Einrichtungen mit institutionellen Kompetenzen, politischer Gestaltungsfähigkeit und der Fähigkeit zur praktischen Umsetzung von Initiativen im Bereich der Qualitätssicherung in der Berufsbildung angehören. Sie sollen spezielle Praxisprojekte umsetzen, die eine Reihe experimenteller Anwendungen auf verschiedenen Ebenen erfordern und einem oder mehreren der folgenden Themen gewidmet sind:
- Instrumente zur Sicherung und Verbesserung der Qualität von Berufsbildungsangeboten (Qualitätssicherungskonzepte);
- Instrumente, um die Berufsbildung besser auf den Qualifikationsbedarf abzustimmen: sektorale Ansätze;
- Praxiseinsatz der Referenzindikatoren für die Qualitätssicherung. Die Vorschläge sollen auf den bisher erzielten Ergebnissen der europäischen Zusammenarbeit zur Qualitätssicherung in der Berufsbildung aufbauen.
Fördergebiet
Die Partnerschaften könnten z. B. bestehen aus:
- nationalen, regionalen, lokalen Behörden/öffentlichen Einrichtungen, die für die Qualitätssicherungssysteme in der Berufsbildung zuständig sind;
- privaten/halbstaatlichen Einrichtungen mit anerkannter QS-Kompetenz (z. B. sektorale Einrichtungen);
- für Aufsicht, Genehmigung, Evaluierung und Akkreditierung zuständigen Stellen;
- Organisationen der Sozialpartner;
- Organisationen von Aus- und Weiterbildungsanbietern;
- Forschungsinstituten/-stellen/-zentren. Anträge können nur Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit stellen, die ihren Sitz in einem der 25 EU-Mitgliedstaaten, den EFTA/EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen) oder den Beitritts-/Kandidatenländern (Bulgarien, Rumänien, Türkei) haben.
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt ca. 500 000 EUR veranschlagt. Im Rahmen der Aufforderung können Zuschüsse für ungefähr 5 Pilotprojekte vergeben werden. Jeder dieser Zuschüsse kann maximal 100 000 EUR betragen. Die Gemeinschaft deckt höchstens 75 % der zuschussfähigen Projektkosten ab. 20 % des Gesamtbudgets sind für die Finanzierung von Folgemaßnahmen zu verwenden. Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu vergeben. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens 12 Monate. Der Beginn der Arbeiten sollte zwischen 1. November 2006 und 1. März 2007 liegen.
Deadline
16. August 2006
Kontakt
http://ec.europa.eu/education/programmes/calls/3206/index_en.html