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Referenz |
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O03 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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09.11.2006 |
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Programm
Titel |
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Vorbereitung und Ausrichtung der jährlichen
Verleihung des Preises für Kulturerbe der Europäischen Union (unter Vorbehalt) |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2006/C 270/08)
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Generaldirektion
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GD EAC Nr. 55/06 |
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Ziele
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Vorbehalt
Der Vorschlag der Kommission für das Programm Kultur (2007-2013) wurde vom europäischen Gesetzgeber
noch nicht formell angenommen. Die Kommission hat sich entschlossen, diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen jetzt zu veröffentlichen, damit das Programm rasch umgesetzt werden kann,
sobald die entsprechende Rechtsgrundlage vom europäischen Gesetzgeber verabschiedet ist (damit ist in
Kürze zu rechnen), und damit potenzielle Empfänger einer Finanzhilfe der Gemeinschaft ihre Vorschläge
bereits jetzt ausarbeiten können.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen stellt keinerlei rechtliche Verpflichtung der Kommission
dar. Sollte die Rechtsgrundlage des Programms vom europäischen Gesetzgeber in wesentlichen Teilen
geändert werden, so kann die vorliegende Aufforderung zurückgezogen und durch andere, inhaltlich
abweichende Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit entsprechenden Fristen ersetzt werden.
Allgemein ist die Durchführung der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für das Jahr 2007
von folgenden Voraussetzungen abhängig, deren Erfüllung sich der Einflussnahme der Kommission entzieht:
- Verabschiedung der endgültigen, im wesentlichen unveränderten Fassung der Rechtsgrundlage für das
Programm durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union;
- Verabschiedung des jährlichen Arbeitsprogramms für das Programm Kultur (2007-2013) sowie der allgemeinen
Durchführungsleitlinien, Kriterien und Auswahlverfahren durch den Programmausschuss;
und
- Verabschiedung des Haushaltsplans 2007 der Europäischen Union durch die Haushaltsbehörde.
Einleitung
Vorbehaltlich der Verabschiedung des Programms Kultur (2007-2013) handelt es sich bei dem vorliegenden
Dokument um eine Aufforderung (unter Vorbehalt) zur Einreichung von Anträgen auf eine Finanzhilfe
der Gemeinschaft für die Organisation und Ausrichtung der Verleihung des Preises der Europäischen Union
für die Erhaltung und Förderung des kulturellen Erbes im Rahmen des vorgeschlagenen neuen Programms
Kultur.
Im Rahmen des Abschnitts 1.3 des Programms geht es in der vorliegenden (unter Vorbehalt veröffentlichten)
Aufforderung darum, potenzielle Antragsteller über die Absicht der Europäischen Kommission zu
unterrichten, die Vergabe dieses Preises im Rahmen des vorgeschlagenen Kulturprogramms fortzusetzen.
Das Programm Kultur ist ein auf mehrere Jahre angelegtes einheitliches Programm für Maßnahmen der
Gemeinschaft im kulturellen Bereich, das allen Kulturschaffenden aller Sektoren und Kategorien offen steht.
Dieses Programm stützt sich auf Artikel 151, der bestimmt, dass die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung
der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger
Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.
Ziele und Beschreibung
Das reiche und vielfältige kulturelle Erbe Europas ist zweifellos einer der wichtigsten Aspekte, mit deren
Hilfe die Europäer auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ihre Identität definieren können.
Das Bewusstsein für dieses Erbe ist daher von überragender Bedeutung, da nur so die Europäer den
wichtigen Beitrag dieses Erbes zu einem besseren Verständnis der sie vereinenden gemeinsamen Elemente
erkennen können. Dies wiederum könnte zu einem besseren interkulturellen Dialog, Wissen über die
anderen, gegenseitigem Verständnis und Respekt und damit zu einem stärkeren Bewusstsein für eine EUBürgerschaft
beitragen.
Die Erhaltung und Förderung des europäischen kulturellen Erbes in allen seinen Ausformungen (architektonisches/
archäologisches Erbe wie Gebäude, Bauwerke in ländlicher oder städtischer Umgebung, Denkmäler,
bewegliche Elemente, archäologische Stätten, Kulturlandschaften) ist einer der Kulturbereiche, die mit dem
Programm Kultur gefördert werden.
In diesem Zusammenhang möchte die Europäische Kommission den bereits bestehenden, jährlich verliehenen
Preis weiterführen, um so vorbildlichen Initiativen und bewährten Verfahren von Einzelpersonen, lokalen
Gemeinschaften oder Organisationen, die auf europäischer Ebene zu Schutz, Bewahrung, Förderung
und Entwicklung des kulturellen Erbes beitragen, öffentliche Anerkennung zuteil werden zu lassen. Besondere
Berücksichtigung finden Initiativen und Qualifikationen mit symbolischem/beispielhaftem und/oder
pädagogischem oder sozialem Wert.
Mit der vorliegenden Aufforderung soll eine Einrichtung ausgewählt werden, die damit beauftragt wird, die
Verleihung dieses EU-Preises vorzubereiten und durchzuführen.
Angesichts der Vielfältigkeit der Förderung des kulturellen Erbes könnte der EU-Preis aus mehreren Einzelpreisen
(Die ausgewählten Projekte sowie die Gewinner müssen aus einem der am Programm beteiligten Länder (siehe
Abschnitt 3) stammen.) für folgende Kategorien von Maßnahmen/Projekten bestehen:
- Für ein vorbildliches Projekt zum Schutz/zur Restaurierung/zur Förderung des architektonischen Erbes
(Einzelgebäude oder Gebäudekomplexe in kleinen ländlichen oder Inselgemeinden), wobei entweder die
ursprüngliche Nutzung erhalten bleibt oder das Objekt als Ort kulturellen und pädagogischen Interesses
für Besucher genutzt wird. Das Gebäude oder der Gebäudekomplex muss für die Öffentlichkeit zugänglich
sein.
- Für ein vorbildliches Projekt zum Schutz/zur Erhaltung/zur Förderung einer Kulturlandschaf, unter
Wahrung ihres authentischen historischen und kulturellen Charakters.
- Für ein vorbildliches Projekt zum Schutz/zur Erhaltung/zur Restaurierung einer privaten oder öffentlichen
Kunstsammlung, die der Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Für ein vorbildliches Projekt zum Schutz/zur Erhaltung/zur Hervorhebung einer archäologischen Stätte,
die für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Für ein vorbildliches Projekt für eine Studie zur Bewahrung und/oder Hervorhebung kulturellen Erbes
(etwa Gebäude, Gebäudekomplexe in ländlichen oder städtischen Gemeinden, Kulturlandschaften,
archäologische Stätten), das für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
- Für eine Einzelperson oder eine Gruppe, die aus Einzelpersonen, lokalen oder zentralen Behörden oder
Nichtregierungsorganisationen bestehen kann, als Anerkennung für ihre intensiven und vorbildlichen
Bemühungen über einen längeren Zeitraum für den Schutz/die Erhaltung und Förderung des europäischen
kulturellen Erbes.
Der Preis kann einer Einzelperson (etwa einem Spezialisten für Konservierung/Restaurierung aus wissenschaftlicher,
technischer oder handwerklicher Sicht) oder einer Gruppe verliehen werden, zu der Konservierungs-/
Restaurierungsfachleute, Eigentümer, lokale und zentrale Behörden oder Nichtregierungsorganisationen
gehören können. Zum Preis sollten ein Preisgeld von 15 000 EUR und eine Urkunde mit den Logos
des EU-Programms Kultur (obligatorisch) und der für die Preisverleihung zuständigen Organisation (fakultativ)
gehören.
Die Entscheidung über die Zuerkennung des Preises sollte sich auf die Empfehlungen einer Gruppe unabhängiger
europäischer Experten stützen, die möglichst viele Sektoren des Bereichs kulturelles Erbe repräsentieren.
Der Antragsteller sollte in seinem Antrag darlegen, wie der die Preisvergabe (Auswahl und Arbeitsweise
der Jury) zu organisieren gedenkt.
Der Preis sollte im Hinblick auf die europäische Dimension ein Höchstmaß an Öffentlichkeitswirkung erzielen.
Dementsprechend ist unerlässlich, dass die Institutionen der EU und insbesondere die Europäische
Kommission bei der Preisverleihung repräsentiert sind. Die ausgezeichneten Projekte und die besten Entwürfe
werden in möglichst wirkungsvoller Weise publiziert: Veröffentlichungen, Presse, Rundfunk und
Fernsehen, Wanderausstellungen usw.
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Fördergebiet |
Als Antragsteller kommen öffentliche oder private Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit und
umfassender Erfahrung bei der Bewahrung und/oder Hervorhebung des kulturellen Erbes in Frage.
Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden
Länder:
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Die Europäische Union hat 25 Mitgliedstaaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden,
Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern. Rumänien
und Bulgarien sind Beitrittsländer, die voraussichtlich zum 1. Januar 2007 Mitgliedstaaten werden.)
- Die drei EWR-Länder: Norwegen, Island, Liechtenstein (sofern der gemischte EWR-Ausschuss den entsprechenden
Beschluss verabschiedet)
- Die EU-Kandidatenländer (Türkei, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und die
westlichen Balkanländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich
Kosovo (gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats)) (Kulturschaffende werden gebeten, sich bei der Kommission über den aktuellen Stand in Bezug auf diese Länder zu
informieren.), sobald das entsprechende Abkommen
über ihre Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen in Kraft tritt.
Zu beachten ist, dass Bedingung für die Beteiligung der EU-Kandidatenländer, der Beitrittsländer und der
westlichen Balkanländer eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Regierungen dieser Länder und
der Europäischen Kommission ist. |
Finanzierung |
Im Rahmen dieser Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 200 000 EUR für die Vorbereitung
und Durchführung jedes einzelnen Preiswettbewerbs (einschließlich der Preisgelder) zur Verfügung.
Dieser Beitrag darf 60 % der gesamten zuschussfähigen Kosten für Vorbereitung und Durchführung jedes
einzelnen vom ausgewählten Antragsteller vorgeschlagenen Preiswettbewerbs nicht übersteigen.
Der Förderzeitraum beträgt für jede EU-Finanzhilfe jeweils 15 Monate.
Für die Ausrichtung des EU-Preises 2007 muss die zu fördernde Maßnahmen unbedingt bis zum
15. November 2007 beginnen und am 14. Februar 2009 beendet sein. Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben
kann unter keinen Umständen vor dem 1. Mai 2007 beginnen.
Die Gemeinschaftsunterstützung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass die administrativen und finanziellen
Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden. |
Deadline |
Die Maßnahme wird für die gesamte Dauer des Pogramms Kultur 2007 jedes Jahr durchgeführt. Die letztendlich
ausgewählte Einrichtung wird verantwortlich sein für die Vorbereitung und Ausrichtung der jährlichen
Verleihung des EU-Preises für Schutz/Erhaltung/Förderung des kulturellen Erbes ab 2007 und bis (einschließlich)
2013, dem Jahr, in dem das Programm Kultur (2007-2013) ausläuft. Der erfolgreiche Antragsteller
übernimmt die Organisation der ersten Verleihung des EU-Preises (2007). Die weiteren jährlichen
Veranstaltungen bis 2013 darf er erst nach ausdrücklicher Zustimmung der Kommission organisieren.
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 28.2.07 zu übermitteln. |
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Kontakt |
Den Volltext dieser vorläufigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare
finden Sie auf der Website http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind auf den vorgegebenen Formularen
einzureichen. |
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