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Referenz |
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O04 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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29.08.2007 |
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Programm
Titel |
Organisation
und Ausrichtung einer alle zwei Jahre stattfindenden Verleihung
des Preises der Europäischen Union für zeitgenössische
Architektur |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2007/C
187/05)
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Generaldirektion
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GD
EAC/03/07 |
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Ziele
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Einleitung
Das Programm Kultur ist ein auf mehrere Jahre angelegtes
einheitliches Programm für Maßnahmen der Gemeinschaft
im kulturellen (nicht audiovisuellen) Bereich, das Kulturschaffenden
aller Sektoren und Kategorien offen steht.
Dieses Programm stützt sich auf Artikel 151 des EG-Vertrags,
der bestimmt, dass die Gemeinschaft einen Beitrag zur
Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung
ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger
Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.
Gemäß Aktionsbereich 1.3 des Programms soll mit dieser
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Einrichtung
ausgewählt werden, die die alle zwei Jahre stattfindende
Verleihung des Preises der Europäischen Union für zeitgenössische
Architektur vorbereitet und ausrichtet.
Ziele und
Beschreibung
Das Wesen der Architektur ist vielfältig. Bei ihr geht
es um das Umfeld des Menschen, menschliche Maßstäbe, den
angemessenen Einsatz von Baumaterialien und die bauliche
Gestaltung; um soziale Angemessenheit: den Lebens- und
Arbeitsraum des Menschen; um ökologische und funktionelle
Zweckmäßigkeit: lange Lebensdauer, nachhaltige Materialien,
niedrigen Energieverbrauch, Anpassungsfähigkeit; um wirtschaftliche
Zweckmäßigkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis in einem kostenbewussten
Zeitalter; um kulturellen Ausdruck: Einfügung in ein städtisches
oder ländliches Umfeld, visionäre Gestaltung der Zukunft
in Verbundenheit mit der Vergangenheit.
Bautätigkeit wird oft als ein rein wirtschaftlicher Prozess
gesehen, ist in Wirklichkeit aber in erster Linie ein
soziales und kulturelles Phänomen, das den Bedürfnissen
und Erwartungen der Menschen gerecht werden muss. Den
Bürgern und auch den öffentlichen Einrichtungen ist diese
Dimension der Architektur nicht immer bewusst.
Mit der vorliegenden Aufforderung soll eine Einrichtung
ausgewählt werden, die damit beauftragt wird, die alle
zwei Jahre stattfindende Verleihung des EU-Preises für
zeitgenössische Architektur vorzubereiten und durchzuführen.
Die ausgewählte Einrichtung übernimmt die Vorbereitung
und Ausrichtung der ersten Verleihung des EU-Preises (2009).
Die folgenden Preisverleihungen in den Jahren 2011 und
2013 darf sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommission
organisieren.
Der Preis soll bewirken, dass künstlerisches Talent und
vorbildliche Verfahren im Bereich der zeitgenössischen
europäischen Architektur gewürdigt, gefördert und weiterentwickelt
werden. Zwar gibt es bereits verschiedene internationale
Architekturpreise, doch besteht Bedarf an einem Preis,
der speziell die Fortschritte im und die Rolle des europäischen
Architekturschaffens herausstellt. Global gesehen kann
ein solcher Preis wegweisend wirken für die architektonische
Planung und Gestaltung und damit den vorgesehenen Zweck
erfüllen. Ein solcher Preis würde diesem Ziel gerecht
werden.
Die von der Europäischen Kommission für die Vorbereitung
und Ausrichtung der EU-Preisverleihung ausgewählte Einrichtung
trägt folgenden Punkten Rechnung:
a) Zweck des Preises ist es, künstlerisches Talent im
Bereich der zeitgenössischen Architektur zu entdecken
und zu würdigen, auch in Form von Projekten, die beispielhaft
und richtungweisend sind. Der Preis sollte sowohl symbolischen
als auch pädagogischen Wert haben. Die ausgewählte Einrichtung
sollte hierzu eng mit den einschlägigen Architekturgremien
in den Mitgliedstaaten (mit besonderer Berücksichtigung
der neuen Mitgliedstaaten) zusammenarbeiten.
b) In Anbetracht des hohen Stellenwerts, der der europäischen
Dimension eingeräumt wird, soll der Preis vor allem diesem
Aspekt gerecht werden. Erreicht werden kann dies dadurch,
dass man den Schwerpunkt auf die Transnationalität des
Architekturschaffens legt, z. B. in Form der Förderung
architektonischer Werke, die in einem anderen Land als
dem Herkunftsland des/der Architekten realisiert werden.
c) In Anbetracht der Tatsache, dass es wichtig ist, talentierte
Nachwuchsarchitekten zu fördern, könnte eine lobende Erwähnung
(Verleihung eines Preises) vorgesehen werden für Erstprojekte,
die im Herkunftsland oder außerhalb des Herkunftslandes
des Architekten realisiert werden.
d) Im einzelnen ist vorgesehen:
- Ein Preis wird verliehen an (einen) europäische(n) Architekten
für Vorhaben, die der Zielsetzung unter Buchstabe a gerecht
werden und in den letzten beiden Jahren vor der Preisvergabe
in Europa realisiert wurden. Das Preisgeld könnte maximal
60 000 EUR betragen.
- Lobende Erwähnung/Verleihung eines Preises an einen
oder mehrere europäische Nachwuchsarchitekten, die ein
Vorhaben in Europa (1), entweder in ihrem Herkunftsland
oder außerhalb ihres Herkunftslandes, realisiert haben.
Das Preisgeld für die lobende Erwähnung/Preisverleihung
könnte maximal 20 000 EUR betragen.
- Die Entscheidung über die Verleihung des Preises bzw.
die lobende Erwähnung basiert auf den Empfehlungen einer
Gruppe unabhängiger europäischer Sachverständiger, die
möglichst viele Architekturschulen und Strömungen der
zeitgenössischen Architektur repräsentieren. Die Antragsteller
sollten in ihrem Angebot darlegen, wie sie die Preisvergabe
zu organisieren beabsichtigen und angeben, wie die Jury
ausgewählt und auf welcher Basis sie arbeiten wird (Festlegung
der Vergabekriterien, Vergabeverfahren usw.).
- Die Preise und sonstigen lobenden Erwähnungen/Auszeichnungen
sollten die größtmögliche Außenwirkung haben hinsichtlich
ihrer europäischen Dimension. Daher ist es wichtig, dass
die Institutionen der EU und insbesondere die Europäische
Kommission bei der Verleihung des Preises und der lobenden
Erwähnungen vertreten sind. Die ausgewählte Einrichtung
wird bei der Auswahl und Bekanntmachung der Veranstaltung
engen Kontakt zur Europäischen Kommission halten.
- Die ausgezeichneten Projekte und sämtlichen eingereichten
Projekte (bzw. die besten Entwürfe) werden in möglichst
wirkungsvoller Weise publiziert: Veröffentlichungen, Presse,
Rundfunk und Fernsehen, Wanderausstellungen usw.
Die Antragsteller können auch ihnen geeignet erscheinende
andere Formen der Auszeichnung vorschlagen.
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Fördergebiet |
Einen Antrag stellen
können öffentliche oder private Einrichtungen mit eigener
Rechtsform, die im Bereich der zeitgenössischen Architektur
tätig sind und über langjährige und nachweisliche Erfahrung
in der Organisation einschlägiger Veranstaltungen verfügen
(z. B.: Ausstellungen, Preisverleihungen, Veröffentlichungen
usw.).
Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit
und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:
- den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1.
Januar 2007: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien,
Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern;
- den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- den Kandidatenländern Kroatien, ehemalige jugoslawische
Republik Mazedonien und Türkei
- den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und
Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo
(gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats)).
Vergabekriterien
Förderfähige Vorschläge werden anhand folgender
Kriterien bewertet:
- Erfahrung mit der Organisation vergleichbarer Initiativen
im Bereich der zeitgenössischen Architektur auf europäischer
Ebene,
- Fähigkeit, die Preisverleihung gemäß
den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen.
- Verbreitungs- und Nutzungsgrad der geplanten Aktivitäten,
der anhand folgender Kriterien zu bewerten ist:
- Grad der Sichtbarkeit der geplanten Aktivitäten
(einschließlich der Verpflichtung, den Namen und
das Logo der Europäische Kommission und des Programms
Kultur in den verwendeten Werbemedien (Websites, Zeitschriften,
Broschüren, Radio, Fernsehen usw.) deutlich sichtbar
aufzuführen, um die Tätigkeiten bei den europäischen
Bürgern bekannt zu machen)
- Relevanz und Qualität des „Medienplans“
im Zusammenhang mit den geplanten Aktivitäten und
der Zielgruppe
- Anzahl der Personen, denen die Ergebnisse der geplanten
Aktivitäten (direkt oder indirekt) zugute kommen
könnten (Zielgruppe/Begünstigte, Teilnehmerzahl,
Leserschaft usw.)
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Finanzierung |
Mittelausstattung
und Laufzeit
Im Rahmen dieser Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe
von maximal 200 000 EUR für die Vorbereitung und Ausrichtung
jedes einzelnen zweijährlichen Preiswettbewerbs (einschließlich
der Preisgelder für die Verleihung des Hauptpreises sowie
die lobenden Erwähnungen/sonstige Auszeichnungen) zur
Verfügung. Dieser Beitrag darf 60 % der gesamten zuschussfähigen
Kosten für Vorbereitung und Durchführung jeder einzelnen
vom erfolgreichen Antragsteller vorgeschlagenen zweijährlichen
Preisverleihung nicht übersteigen.
Der Förderzeitraum beträgt für jede EU-Finanzhilfe jeweils
maximal 15 Monate. Für die Ausrichtung des EU-Preises
2009 muss die zu fördernde Maßnahmen bis zum 30. Juni
2008 beginnen und am 29. September 2009 beendet sein.
Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben kann unter keinen Umständen
vor dem 1. März 2008 beginnen.
Die Gemeinschaftsunterstützung wird unter dem Vorbehalt
gewährt, dass die administrativen und finanziellen Verfahren
ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor,
nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten. |
Deadline |
Zeitplan/Fristen
Im Rahmen des Programms Kultur und in Fortsetzung der
bestehenden Regelung des Vorläuferprogramms geht es in
der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
um die Organisation von drei Preiswettbewerben für zeitgenössische
Architektur alle zwei Jahre ab 2009.
Der erfolgreiche Antragsteller wird die Organisation des
EUPreiswettbewerbs 2009 übernehmen. Mit ausdrücklicher
Zustimmung der Kommission, die sich auf die Bewertung
der Vorbereitung und Ausrichtung des ersten Preiswettbewerbs
stützt, darf er ebenfalls die zwei folgenden Preisverleihungen
(2011 und 2013) organisieren.
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 9.
November 2007 zu übermitteln. |
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Kontakt |
Den
Volltext dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
und die Antragsformulare finden Sie auf der Website: http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen
und sind auf den vorgegebenen Formularen einzureichen.
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