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Referenz
O04
zuletzt bearbeitet am
29.08.2007
Programm Titel
Organisation und Ausrichtung einer alle zwei Jahre stattfindenden Verleihung des Preises der Europäischen Union für zeitgenössische Architektur
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2007/C 187/05)
Generaldirektion
GD EAC/03/07
Ziele

Einleitung
Das Programm Kultur ist ein auf mehrere Jahre angelegtes einheitliches Programm für Maßnahmen der Gemeinschaft im kulturellen (nicht audiovisuellen) Bereich, das Kulturschaffenden aller Sektoren und Kategorien offen steht.
Dieses Programm stützt sich auf Artikel 151 des EG-Vertrags, der bestimmt, dass die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.
Gemäß Aktionsbereich 1.3 des Programms soll mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Einrichtung ausgewählt werden, die die alle zwei Jahre stattfindende Verleihung des Preises der Europäischen Union für zeitgenössische Architektur vorbereitet und ausrichtet.
Ziele und Beschreibung
Das Wesen der Architektur ist vielfältig. Bei ihr geht es um das Umfeld des Menschen, menschliche Maßstäbe, den angemessenen Einsatz von Baumaterialien und die bauliche Gestaltung; um soziale Angemessenheit: den Lebens- und Arbeitsraum des Menschen; um ökologische und funktionelle Zweckmäßigkeit: lange Lebensdauer, nachhaltige Materialien, niedrigen Energieverbrauch, Anpassungsfähigkeit; um wirtschaftliche Zweckmäßigkeit: Kosten-Nutzen-Verhältnis in einem kostenbewussten Zeitalter; um kulturellen Ausdruck: Einfügung in ein städtisches oder ländliches Umfeld, visionäre Gestaltung der Zukunft in Verbundenheit mit der Vergangenheit.
Bautätigkeit wird oft als ein rein wirtschaftlicher Prozess gesehen, ist in Wirklichkeit aber in erster Linie ein soziales und kulturelles Phänomen, das den Bedürfnissen und Erwartungen der Menschen gerecht werden muss. Den Bürgern und auch den öffentlichen Einrichtungen ist diese Dimension der Architektur nicht immer bewusst.
Mit der vorliegenden Aufforderung soll eine Einrichtung ausgewählt werden, die damit beauftragt wird, die alle zwei Jahre stattfindende Verleihung des EU-Preises für zeitgenössische Architektur vorzubereiten und durchzuführen. Die ausgewählte Einrichtung übernimmt die Vorbereitung und Ausrichtung der ersten Verleihung des EU-Preises (2009). Die folgenden Preisverleihungen in den Jahren 2011 und 2013 darf sie nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommission organisieren.
Der Preis soll bewirken, dass künstlerisches Talent und vorbildliche Verfahren im Bereich der zeitgenössischen europäischen Architektur gewürdigt, gefördert und weiterentwickelt werden. Zwar gibt es bereits verschiedene internationale Architekturpreise, doch besteht Bedarf an einem Preis, der speziell die Fortschritte im und die Rolle des europäischen Architekturschaffens herausstellt. Global gesehen kann ein solcher Preis wegweisend wirken für die architektonische Planung und Gestaltung und damit den vorgesehenen Zweck erfüllen. Ein solcher Preis würde diesem Ziel gerecht werden.
Die von der Europäischen Kommission für die Vorbereitung und Ausrichtung der EU-Preisverleihung ausgewählte Einrichtung trägt folgenden Punkten Rechnung:
a) Zweck des Preises ist es, künstlerisches Talent im Bereich der zeitgenössischen Architektur zu entdecken und zu würdigen, auch in Form von Projekten, die beispielhaft und richtungweisend sind. Der Preis sollte sowohl symbolischen als auch pädagogischen Wert haben. Die ausgewählte Einrichtung sollte hierzu eng mit den einschlägigen Architekturgremien in den Mitgliedstaaten (mit besonderer Berücksichtigung der neuen Mitgliedstaaten) zusammenarbeiten.
b) In Anbetracht des hohen Stellenwerts, der der europäischen Dimension eingeräumt wird, soll der Preis vor allem diesem Aspekt gerecht werden. Erreicht werden kann dies dadurch, dass man den Schwerpunkt auf die Transnationalität des Architekturschaffens legt, z. B. in Form der Förderung architektonischer Werke, die in einem anderen Land als dem Herkunftsland des/der Architekten realisiert werden.
c) In Anbetracht der Tatsache, dass es wichtig ist, talentierte Nachwuchsarchitekten zu fördern, könnte eine lobende Erwähnung (Verleihung eines Preises) vorgesehen werden für Erstprojekte, die im Herkunftsland oder außerhalb des Herkunftslandes des Architekten realisiert werden.
d) Im einzelnen ist vorgesehen:
- Ein Preis wird verliehen an (einen) europäische(n) Architekten für Vorhaben, die der Zielsetzung unter Buchstabe a gerecht werden und in den letzten beiden Jahren vor der Preisvergabe in Europa realisiert wurden. Das Preisgeld könnte maximal 60 000 EUR betragen.
- Lobende Erwähnung/Verleihung eines Preises an einen oder mehrere europäische Nachwuchsarchitekten, die ein Vorhaben in Europa (1), entweder in ihrem Herkunftsland oder außerhalb ihres Herkunftslandes, realisiert haben. Das Preisgeld für die lobende Erwähnung/Preisverleihung könnte maximal 20 000 EUR betragen.
- Die Entscheidung über die Verleihung des Preises bzw. die lobende Erwähnung basiert auf den Empfehlungen einer Gruppe unabhängiger europäischer Sachverständiger, die möglichst viele Architekturschulen und Strömungen der zeitgenössischen Architektur repräsentieren. Die Antragsteller sollten in ihrem Angebot darlegen, wie sie die Preisvergabe zu organisieren beabsichtigen und angeben, wie die Jury ausgewählt und auf welcher Basis sie arbeiten wird (Festlegung der Vergabekriterien, Vergabeverfahren usw.).
- Die Preise und sonstigen lobenden Erwähnungen/Auszeichnungen sollten die größtmögliche Außenwirkung haben hinsichtlich ihrer europäischen Dimension. Daher ist es wichtig, dass die Institutionen der EU und insbesondere die Europäische Kommission bei der Verleihung des Preises und der lobenden Erwähnungen vertreten sind. Die ausgewählte Einrichtung wird bei der Auswahl und Bekanntmachung der Veranstaltung engen Kontakt zur Europäischen Kommission halten.
- Die ausgezeichneten Projekte und sämtlichen eingereichten Projekte (bzw. die besten Entwürfe) werden in möglichst wirkungsvoller Weise publiziert: Veröffentlichungen, Presse, Rundfunk und Fernsehen, Wanderausstellungen usw.
Die Antragsteller können auch ihnen geeignet erscheinende andere Formen der Auszeichnung vorschlagen.

Fördergebiet
Einen Antrag stellen können öffentliche oder private Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die im Bereich der zeitgenössischen Architektur tätig sind und über langjährige und nachweisliche Erfahrung in der Organisation einschlägiger Veranstaltungen verfügen (z. B.: Ausstellungen, Preisverleihungen, Veröffentlichungen usw.).
Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:
- den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1. Januar 2007: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;
- den drei EWR-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen)
- den Kandidatenländern Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei
- den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo (gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats)).
Vergabekriterien
Förderfähige Vorschläge werden anhand folgender Kriterien bewertet:
- Erfahrung mit der Organisation vergleichbarer Initiativen im Bereich der zeitgenössischen Architektur auf europäischer Ebene,
- Fähigkeit, die Preisverleihung gemäß den Zielen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu organisieren, zu koordinieren und durchzuführen.
- Verbreitungs- und Nutzungsgrad der geplanten Aktivitäten, der anhand folgender Kriterien zu bewerten ist:
- Grad der Sichtbarkeit der geplanten Aktivitäten (einschließlich der Verpflichtung, den Namen und das Logo der Europäische Kommission und des Programms Kultur in den verwendeten Werbemedien (Websites, Zeitschriften, Broschüren, Radio, Fernsehen usw.) deutlich sichtbar aufzuführen, um die Tätigkeiten bei den europäischen Bürgern bekannt zu machen)
- Relevanz und Qualität des „Medienplans“ im Zusammenhang mit den geplanten Aktivitäten und der Zielgruppe
- Anzahl der Personen, denen die Ergebnisse der geplanten Aktivitäten (direkt oder indirekt) zugute kommen könnten (Zielgruppe/Begünstigte, Teilnehmerzahl, Leserschaft usw.)
Finanzierung
Mittelausstattung und Laufzeit
Im Rahmen dieser Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 200 000 EUR für die Vorbereitung und Ausrichtung jedes einzelnen zweijährlichen Preiswettbewerbs (einschließlich der Preisgelder für die Verleihung des Hauptpreises sowie die lobenden Erwähnungen/sonstige Auszeichnungen) zur Verfügung. Dieser Beitrag darf 60 % der gesamten zuschussfähigen Kosten für Vorbereitung und Durchführung jeder einzelnen vom erfolgreichen Antragsteller vorgeschlagenen zweijährlichen Preisverleihung nicht übersteigen.
Der Förderzeitraum beträgt für jede EU-Finanzhilfe jeweils maximal 15 Monate. Für die Ausrichtung des EU-Preises 2009 muss die zu fördernde Maßnahmen bis zum 30. Juni 2008 beginnen und am 29. September 2009 beendet sein. Die Zuschussfähigkeit der Ausgaben kann unter keinen Umständen vor dem 1. März 2008 beginnen.
Die Gemeinschaftsunterstützung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass die administrativen und finanziellen Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden.
Die Europäische Kommission behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten.
Deadline
Zeitplan/Fristen
Im Rahmen des Programms Kultur und in Fortsetzung der bestehenden Regelung des Vorläuferprogramms geht es in der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen um die Organisation von drei Preiswettbewerben für zeitgenössische Architektur alle zwei Jahre ab 2009.
Der erfolgreiche Antragsteller wird die Organisation des EUPreiswettbewerbs 2009 übernehmen. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Kommission, die sich auf die Bewertung der Vorbereitung und Ausrichtung des ersten Preiswettbewerbs stützt, darf er ebenfalls die zwei folgenden Preisverleihungen (2011 und 2013) organisieren.
Die Anträge sind der Kommission bis spätestens 9. November 2007 zu übermitteln.
Kontakt
Den Volltext dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website: http://ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html
Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind auf den vorgegebenen Formularen einzureichen.