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Referenz
P03
zuletzt bearbeitet am
13.04.2007
Programm Titel

Projekt zur Sensibilisierung gegenüber den Rechten am geistigen Eigentum (IPR) und zur Durchsetzung dieser Rechte

Amtsblatt/Haushaltslinie

GD ENTR — AKTION ENT5/CIP/07/B/ N02C00

Generaldirektion

(2007/C 79/03)

Ziele
Als Teil des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation und im Anschluss an die Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ führt die Kommission eine Aktion zur Steigerung der Investitionstätigkeit von Unternehmen durch, die deren speziellen Bedarf hinsichtlich der Anwendung und Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum zum Inhalt hat und besonders auf KMU ausgerichtet ist.
Rechtsgrundlage für diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen ist Artikel 13 des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP). Dieser Aufruf ist ein Bestandteil des Arbeitsprogramms zum Programm für unternehmerische Initiative und Innovation, das wiederum eines der drei Unterprogramme des CIP ist.
Der Aufruf zielt darauf ab, ein dreijähriges Projekt zur Sensibilisierung gegenüber den Rechten am geistigen Eigentum und zu deren Durchsetzung durchzuführen, das hauptsächlich auf KMU ausgerichtet ist und deren spezifischen Bedarf besonders berücksichtigt. Es soll dazu beitragen:
- das Interesse der KMU an Fragen des geistigen Eigentums und ihren Wissensstand darüber deutlich anzuheben,
- den KMU die Notwendigkeit bewusst zu machen, Aspekte des geistigen Eigentums in ihre Innovationsstrategien und ihre Geschäftspläne aufzunehmen,
- die Rechte der KMU am geistigen Eigentum besser zu schützen, indem vermehrt Rechte EU-weit und international eingetragen und andere Schutzmethoden als die Eintragung verstärkt angewendet werden,
- dass KMU ihre Rechte am geistigen Eigentum besser gegen Verletzungen innerhalb oder außerhalb der EU verteidigen und ihre Rechte durchsetzen,
- die Fähigkeit der KMU, Fälschungen zu bekämpfen, zu stärken.
Neben einer umfangreichen Sensibilisierung der KMU und Maßnahmen zur Durchsetzung der Rechte sollen im Rahmen des Projekts auch spezielle Bedürfnisse einzelner Wirtschaftszweige behandelt und die Nutzung von Rechten am geistigen Eigentum in internationalen Forschungs- und Technologietransferprojekten gefördert werden.
Im Projekt werden alle Arten von Rechten am geistigen Eigentum berücksichtigt, sowohl die offiziell eingetragenen (Patente, Muster, Handelsmarken usw.) als auch diejenigen, die durch andere Verfahren als eine Eintragung oder durch informelle Methoden (Vertraulichkeitsklauseln, Handelsgeheimnisse usw.) geschützt sind.
Wichtige Akteure und bereits angebotene Dienstleistungen werden im Projekt berücksichtigt. Mit den Mitgliedern des CIP-Netzes zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation (1) wird zusammengearbeitet. Gefördert wird auch eine engere Zusammenarbeit zwischen Fachleuten für Rechte am geistigen Eigentum, Innovationsspezialisten und Stellen zur Durchsetzung der Rechte in ganz Europa, um KMU und öffentlichen Forschungseinrichtungen auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene den Zugang zu IPR-Dienstleistungen zu erleichtern. Auch mit den nationalen Patent- und Markenämtern, dem Amt für die Harmonisierung des Binnenmarktes, dem europäischen Patentamt und einschlägigen IPR-Initiativen der Kommission wird eng zusammengearbeitet.
Das Projekt wird in 3 Modulen durchgeführt, von denen jedes auf spezielle Bedürfnisse und Zielgruppen ausgerichtet ist. Darüber hinaus wird in einem vierten Modul die Grundlage für dieses Projekt gelegt, indem eine gemeinsame Wissensbasis und Werkzeuge bereitgestellt und die Koordinierung und Verwaltung sichergestellt werden. Jeder Vorschlag muss alle 4 Module abdecken.
- Das erste Modul hilft den KMU, darunter auch den Hochtechnologie-KMU, sich der Bedeutung von Rechten am geistigen Eigentum bewusst zu werden und diese Rechte auch durchzusetzen. Diese generellen Maßnahmen decken sowohl die Anwendung von Rechten am geistigen Eigentum als auch ihre Durchsetzung ab und beruhen auf einer lokalen Zusammenarbeit zwischen IPR-Fachleuten und Innovationsstrukturen (Netz zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation, Innovationsagenturen und Einrichtungen zur Durchsetzung von Rechten, Interessensgruppen aus der Wirtschaft usw.).
- Das zweite Modul hilft anhand eines mehrsprachigen Leitfadens und einer Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen der Mode- und Designindustrie (Textilien, Leder, Schuhe und Möbel) dabei, Rechte am geistigen Eigentum zu schützen.
- Das dritte Modul (FP7/CIP IPR-Helpdesk) trägt dazu bei, über Rechte am geistigen Eigentum und ihre Anwendung im Rahmen von durch die EU finanzierten Forschungs- und Technologietransferaktivitäten zu sensibilisieren sowie Begünstigten des CIP und des FP7 Unterstützung durch eine erste Anlaufstelle zu bieten.
- Im letzten Modul wird eine gemeinsame Wissensbasis (Leitlinien und Werkzeuge) für das Projekt erstellt und unterhalten, um in der gesamten Europäischen Union Größenvorteile zu erzielen, für eine gegenseitige Befruchtung zu sorgen und die Entwicklung von vorbildlichen Verfahren sicherzustellen. Dieses Modul enthält auch die gesamte Verwaltung des Projekts, bei der für eine gute Koordinierung und Synergien zwischen den verschiedenen Modulen sowie für die effiziente Durchführung des Projekts gesorgt wird.
Fördergebiet
Zur Vorlage von Vorschlägen berechtigt sind Gruppen von Einrichtungen („Konsortia“ genannt) aus den Mitgliedstaaten der EU, aus assoziierten Kandidatenländern, aus assoziierten Staaten oder aus Ländern, die mit der Europäischen Gemeinschaft ein bilaterales Abkommen über die Teilnahme am CIP oder Teilen davon abschließen, im Sinne von Artikel 4 des CIP.
Einrichtungen aus den Kandidatenländern (Kroatien, Türkei und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) und den EWR-Ländern (Norwegen, Liechtenstein und Island) können sich zu den gleichen Bedingungen wie diejenigen aus den EU-Mitgliedstaaten in einem Konsortium bewerben.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Drittländern kann auf Grundlage der vorgesehenen Beteiligung am CIP erfolgen, die oben für die Kandidatenländer beschrieben wurde. In diesem Fall sollten die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über die Teilnahme am CIP bei Ablauf der Einreichfrist für diesen Aufruf schon einigermaßen weit fortgeschritten sein.
Finanzierung

Die für die Kofinanzierung vorgesehenen Haushaltsmittel werden voraussichtlich insgesamt höchstens 7 900 000 EUR betragen. Die Finanzhilfe der Kommission kann nicht höher sein als 80 % der gesamten förderfähigen Kosten. Projekte laufen höchstens über 36 Monate.

Deadline
Anträge sind bis 22. Juni 2007 an die Kommission zu schicken.
Kontakt
Der vollständige Wortlaut des Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare sind von folgender Webseite abrufbar: http://ec.europa.eu/enterprise/funding/grants/themes_2007/calls_prop_2007.htm
Die Anträge müssen den im vollständigen Wortlaut des Aufrufs beschriebenen Anforderungen entsprechen und unter Benutzung der bereitgestellten Formulare eingereicht werden.