Als Teil des Programms für unternehmerische Initiative und Innovation und
im Anschluss an die Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis
umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ führt
die Kommission eine Aktion zur Steigerung der Investitionstätigkeit von
Unternehmen durch, die deren speziellen Bedarf hinsichtlich der Anwendung und
Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum zum Inhalt hat und besonders
auf KMU ausgerichtet ist.
Rechtsgrundlage für diesen Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen
ist Artikel 13 des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation
(CIP). Dieser Aufruf ist ein Bestandteil des Arbeitsprogramms zum Programm für
unternehmerische Initiative und Innovation, das wiederum eines der drei Unterprogramme
des CIP ist.
Der Aufruf zielt darauf ab, ein dreijähriges Projekt zur Sensibilisierung
gegenüber den Rechten am geistigen Eigentum und zu deren Durchsetzung durchzuführen,
das hauptsächlich auf KMU ausgerichtet ist und deren spezifischen Bedarf
besonders berücksichtigt. Es soll dazu beitragen:
- das Interesse der KMU an Fragen des geistigen Eigentums und ihren Wissensstand
darüber deutlich anzuheben,
- den KMU die Notwendigkeit bewusst zu machen, Aspekte des geistigen Eigentums
in ihre Innovationsstrategien und ihre Geschäftspläne aufzunehmen,
- die Rechte der KMU am geistigen Eigentum besser zu schützen, indem
vermehrt Rechte EU-weit und international eingetragen und andere Schutzmethoden
als die Eintragung verstärkt angewendet werden,
- dass KMU ihre Rechte am geistigen Eigentum besser gegen Verletzungen
innerhalb oder außerhalb der EU verteidigen und ihre Rechte durchsetzen,
- die Fähigkeit der KMU, Fälschungen zu bekämpfen, zu stärken.
Neben einer umfangreichen Sensibilisierung der KMU und Maßnahmen zur Durchsetzung
der Rechte sollen im Rahmen des Projekts auch spezielle Bedürfnisse einzelner
Wirtschaftszweige behandelt und die Nutzung von Rechten am geistigen Eigentum
in internationalen Forschungs- und Technologietransferprojekten gefördert
werden.
Im Projekt werden alle Arten von Rechten am geistigen Eigentum berücksichtigt,
sowohl die offiziell eingetragenen (Patente, Muster, Handelsmarken usw.) als
auch diejenigen, die durch andere Verfahren als eine Eintragung oder durch informelle
Methoden (Vertraulichkeitsklauseln, Handelsgeheimnisse usw.) geschützt
sind.
Wichtige Akteure und bereits angebotene Dienstleistungen werden im Projekt berücksichtigt.
Mit den Mitgliedern des CIP-Netzes zur Unterstützung von Unternehmen und
Innovation (1) wird zusammengearbeitet. Gefördert wird auch eine engere
Zusammenarbeit zwischen Fachleuten für Rechte am geistigen Eigentum, Innovationsspezialisten
und Stellen zur Durchsetzung der Rechte in ganz Europa, um KMU und öffentlichen
Forschungseinrichtungen auf EU-Ebene sowie auf nationaler und regionaler Ebene
den Zugang zu IPR-Dienstleistungen zu erleichtern. Auch mit den nationalen Patent-
und Markenämtern, dem Amt für die Harmonisierung des Binnenmarktes,
dem europäischen Patentamt und einschlägigen IPR-Initiativen der Kommission
wird eng zusammengearbeitet.
Das Projekt wird in 3 Modulen durchgeführt, von denen jedes auf spezielle
Bedürfnisse und Zielgruppen ausgerichtet ist. Darüber hinaus wird
in einem vierten Modul die Grundlage für dieses Projekt gelegt, indem eine
gemeinsame Wissensbasis und Werkzeuge bereitgestellt und die Koordinierung und
Verwaltung sichergestellt werden. Jeder Vorschlag muss alle 4 Module abdecken.
- Das erste Modul hilft den KMU, darunter auch den Hochtechnologie-KMU,
sich der Bedeutung von Rechten am geistigen Eigentum bewusst zu werden und diese
Rechte auch durchzusetzen. Diese generellen Maßnahmen decken sowohl die
Anwendung von Rechten am geistigen Eigentum als auch ihre Durchsetzung ab und
beruhen auf einer lokalen Zusammenarbeit zwischen IPR-Fachleuten und Innovationsstrukturen
(Netz zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation, Innovationsagenturen
und Einrichtungen zur Durchsetzung von Rechten, Interessensgruppen aus der Wirtschaft
usw.).
- Das zweite Modul hilft anhand eines mehrsprachigen Leitfadens und einer
Reihe von Sensibilisierungsmaßnahmen der Mode- und Designindustrie (Textilien,
Leder, Schuhe und Möbel) dabei, Rechte am geistigen Eigentum zu schützen.
- Das dritte Modul (FP7/CIP IPR-Helpdesk) trägt dazu bei, über
Rechte am geistigen Eigentum und ihre Anwendung im Rahmen von durch die EU finanzierten
Forschungs- und Technologietransferaktivitäten zu sensibilisieren sowie
Begünstigten des CIP und des FP7 Unterstützung durch eine erste Anlaufstelle
zu bieten.
- Im letzten Modul wird eine gemeinsame Wissensbasis (Leitlinien und Werkzeuge)
für das Projekt erstellt und unterhalten, um in der gesamten Europäischen
Union Größenvorteile zu erzielen, für eine gegenseitige Befruchtung
zu sorgen und die Entwicklung von vorbildlichen Verfahren sicherzustellen. Dieses
Modul enthält auch die gesamte Verwaltung des Projekts, bei der für
eine gute Koordinierung und Synergien zwischen den verschiedenen Modulen sowie
für die effiziente Durchführung des Projekts gesorgt wird. |
Zur Vorlage von Vorschlägen berechtigt sind Gruppen von Einrichtungen („Konsortia“
genannt) aus den Mitgliedstaaten der EU, aus assoziierten Kandidatenländern,
aus assoziierten Staaten oder aus Ländern, die mit der Europäischen
Gemeinschaft ein bilaterales Abkommen über die Teilnahme am CIP oder Teilen
davon abschließen, im Sinne von Artikel 4 des CIP.
Einrichtungen aus den Kandidatenländern (Kroatien, Türkei und ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien) und den EWR-Ländern (Norwegen, Liechtenstein
und Island) können sich zu den gleichen Bedingungen wie diejenigen aus
den EU-Mitgliedstaaten in einem Konsortium bewerben.
Eine Zusammenarbeit mit anderen Drittländern kann auf Grundlage der vorgesehenen
Beteiligung am CIP erfolgen, die oben für die Kandidatenländer beschrieben
wurde. In diesem Fall sollten die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission
über die Teilnahme am CIP bei Ablauf der Einreichfrist für diesen
Aufruf schon einigermaßen weit fortgeschritten sein. |