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Referenz
R01
zuletzt bearbeitet am
03.02.2009
Programm Titel
Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog
Amtsblatt/Haushaltslinie
VP/2009/001
Generaldirektion
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit
Ziele

Laut Erläuterungen zum Haushaltsplan der Europäischen Union sind die Mittel dieser Haushaltslinie veranschlagt zur Finanzierung von Beihilfen zur Förderung des Sozialen Dialogs auf branchenübergreifender und sektoraler Ebene in Übereinstimmung mit Artikel 138 EG-Vertrag. Die Mittel dienen folglich zur Finanzierung von Anhörungen, Treffen, Verhandlungen und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der oben genannten Ziele sowie zur Förderung der in den Mitteilungen der Europäischen Kommission „Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung und Wandel“ (KOM(2002) 341 endg.) sowie „Partnerschaft für den Wandel in einem erweiterten Europa – Verbesserung des Beitrags des europäischen sozialen Dialogs“ (KOM(2004) 557 endg.) beschriebenen Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sollten die Sozialpartnerorganisationen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) dabei unterstützen, sich den allumfassenden Herausforderungen der europäischen Beschäftigungs- und Sozialpolitik zuzuwenden, wie sie in der EUStrategie von Lissabon und in der Mitteilung der Kommission über die erneuerte Sozialagenda aufgeführt sind (Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts, KOM(2008) 412 engültig, 2.7.2008).
Die Ziele dieser Aufforderung schließen Maßnahmen ein, welche die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die Antizipierung und Bewältigung des Wandels, Flexicurity, Mobilität und Migration, die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern, Beiträge zur Strategie für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, zur Vereinbarkeit von Berufsund Familienleben, zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie aktives Älterwerden, aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit ansprechen.
Maßnahmen, welche sich der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension der EUPrioritäten im Zusammenhang mit einer Antwort auf die gegenwärtige Wirtschaftskrise widmen, den Klimawandel ansprechen und die Lissabon-Nachfolgestrategie für die Zeit nach 2010 vorbereiten, sind besonders begrüßenswert.
Aus den Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden, an denen Vertreter der Sozialpartner aus den Kandidatenländern1 beteiligt sind. Besonders wird auf eine verstärkte Teilnahme von Frauen geachtet. Diese Elemente sind horizontaler Natur und gelten für beide Unterprogramme.
Die aus Mitteln dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen müssen für Behinderte zugänglich sein.
Im Hinblick auf diese Ziele wurden die folgenden zwei Unterprogramme festgelegt:
I. Förderung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
II. Verbesserung des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen

Dieser Haushaltslinie sind für 2009 Verpflichtungen in Höhe von 14 150 000 Euro zugewiesen.
Nichtregierungsorganisationen, welche Maßnahmen im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility, CSR) durchführen möchten, sollten sich beim PROGRESS-Programm bewerben.

I Förderung des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
Dieses erste Unterprogramm ist wiederum in sechs Kategorien von Maßnahmen unterteilt:
• Maßnahmen zur Vorbereitung des europäischen Sozialdialogs, beispielsweise vorbereitende Erhebungen, Begegnungen und Konferenzen;
• Maßnahmen im Rahmen des Sozialen Dialogs gemäß Artikel 138 des EG-Vertrags, beispielsweise Verhandlungen, Vorbereitungssitzungen für Verhandlungen oder Maßnahmen in Bezug auf die Umsetzung ausgehandelter Vereinbarungen bzw. anderer ausgehandelter Ergebnisse;
• Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der europäischen Sozialpartner (beispielsweise die Veranstaltung von Rundtischgesprächen, Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren);
• Monitoring und Follow-up des europäischen Sozialdialogs, beispielsweise Konferenzen und andere Initiativen zur Verbreitung der Ergebnisse des europäischen Sozialdialogs durch europäische oder nationale Veranstaltungen oder durch gedruckte oder elektronische Veröffentlichungen (einschließlich ihrer Übersetzung);
• Maßnahmen zum Capacity building der Sozialpartner im Hinblick auf den Europäischen Sozialen Dialog, mit einem besonderen Augenmerk auf die neuen Mitgliedstaaten und Kandidatenländer (beispielsweise durch Informations- und Bildungsseminare usw.);
• Maßnahmen der Sozialpartner zur Beteiligung an der Strategie von Lissabon, insbesondere die die Beschäftigung betreffende Komponente, sowie Maßnahmen zur Durchführung der Europäischen Beschäftigungsstrategie (EBS) und zur Überwachung und Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte.

II Verbesserung des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen
Ziel dieses Unterprogramms ist es, die Kenntnisse im Bereich der Arbeitsbeziehungen zu verbessern (insbesondere unter europäischer Perspektive und im Hinblick auf Vergleichbarkeit) und den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Akteuren im Bereich Arbeitsbeziehungen (Unternehmen, Arbeitnehmer, Behörden und Forschungseinrichtungen) sowie die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Europa zu fördern.
Folgende Maßnahmen können kofinanziert werden:
• allgemeine Seminare und Konferenzen zum Thema Arbeitsbeziehungen (einschließlich vorbereitender Studien), Rundtischgespräche, Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren und/oder Experten;
• Initiativen zur verstärkten Erhebung und Auswertung von Informationen über die nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen und über Entwicklungen;
• Initiativen zur Verbreitung von Informationen über wirksame Verfahren im Bereich der Arbeitsbeziehungen (einschließlich erfolgreicher Formen der Beteiligung der Arbeitnehmer);
• Initiativen, die zur Vorbereitung oder Nutzung (Vorstellung, Diskussion und Verbreitung) des Berichts „Arbeitsbeziehungen in Europa“ der Europäischen Kommission beitragen.

Förderfähige Bewerber

Die Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Es muss sich um ordnungsgemäß konstituierte und eingetragene juristische Personen handeln. Unter Anwendung des Artikels 114 der Haushaltsordnung der Mitteilung der Kommission über die Förderfähigkeit von Sozialpartnern sind Organisationen der Sozialpartner, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, ebenfalls förderfähig, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und die finanzielle Haftung übernehmen.
• Sie müssen unter eine der folgenden Kategorien fallen:
1 Sozialpartner
Europäische Organisationen von Sozialpartnern, die üblicherweise gemäß Artikel 138 EG-Vertrag angehört werden4 Nationale oder regionale Organisationen, die Organisationen der vorstehend genannten Art angeschlossen sind, sofern das Projekt Teil eines europäischen Konzepts ist Europäische Organisationen der Sozialpartner, die nicht vorstehend aufgeführt sind, beispielsweise für Maßnahmen, die auf die Vorbereitung und Initiierung eines europäischen Sozialdialogs auf sektoraler Ebene ausgerichtet sind
2 Organisationen, die sich mit Arbeitsbeziehungen befassen
Gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen Gemeinnützige Unternehmensnetze5 bzw. Netze von Arbeitnehmerorganisationen
3 Staatliche Stellen
Behörden einschließlich verbundener Vereinigungen und staatlicher Dienste bzw. Agenturen
4 Internationale Organisationen
Internationale Organisationen (beispielsweise UNAgenturen), die im Bereich Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog tätig sind
• Die Antragsteller müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben6.
• Auf die Antragsteller dürfen nicht die in Artikel 93 Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe a der Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutreffen7.
Förderfähigkeit der Maßnahme
Die Maßnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Bezug zu mindestens einem Ziel der Haushaltslinie;
• im Falle von Projekten, die nicht von einer europäischen Organisation oder einer internationalen Organisation vorgeschlagen werden, müssen Partner aus mehreren unterschiedlichen Mitgliedstaaten beteiligt sein. Dies muss in den Antragsunterlagen durch unterzeichnete Schreiben nachgewiesen werden, in denen die aktive Beteiligung aufgeführt ist.
• Projekte, die im Rahmen des Unterprogramms I vorschlagen werden, müssen von einer europäischen Organisation der Sozialpartner unterstützt werden. Dies muss in den Antragsunterlagen durch ein unterzeichnetes Schreiben nachgewiesen werden, in dem die Beteiligung aufgeführt ist.
• Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung (80 %) mit Ausnahme der in Abschnitt 3.2 genannten Fälle;
• vollständige Durchführung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. den Kandidatenländern8;
• Einhaltung der für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen geltenden Regeln für Unteraufträge (siehe Anhang I);
• Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Fristen für den Beginn der Maßnahmen.

Haushalt und Projektdauer
Generell erlaubt es die Haushaltslinie, Projekte zu fördern, bei denen die Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 20 % der förderfähigen Gesamtkosten tragen. Sachleistungen werden nicht berücksichtigt. Anträge, die einen Finanzhilfeanteil von mehr als 80 % vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Abweichend vom vorstehenden Absatz kann die Europäische Kommission entscheiden, bis zu 95 % der Gesamtkosten von Maßnahmen im Rahmen des Sozialen Dialogs zu finanzieren, wenn diese Maßnahmen Verhandlungen gemäß Artikel 138 und 139 EGVertrag oder Sitzungen zur Vorbereitung von Verhandlungen (Unterprogramm I, zweiter Punkt in der Aufzählung) oder gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner zur Umsetzung der Verhandlungsergebnisse des europäischen Sozialdialogs zum Gegenstand haben.
Die Kosten von Sitzungen im Rahmen des Sozialen Dialogs, die von den europäischen Sozialpartnern selbst organisiert werden, können ebenfalls bis zu einem Anteil von 95 % übernommen werden.
Projektumfang
Im Jahr 2008 betrugen die Finanzhilfen durchschnittlich 151 000 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte, die in größerem Maßstab operieren, generell am wirksamsten zu den Zielen der Haushaltslinie beitragen.
Deadline
Abgabeschluss für die Einreichung der Antragsunterlagen:
2. März 2009 für Maßnahmen, die frühestens am 2. Mai 2009 anlaufen (vorgesehenes Budget, dessen endgültige Höhe von der Qualität der eingereichten Projektvorschläge abhängt: 6 050 000 Euro);
1. September 2009 für Maßnahmen, die frühestens am 1. November 2009 und spätestens am 22. Dezember 2009 anlaufen (vorgesehenes Budget, dessen endgültige Höhe von der Qualität der eingereichten Projektvorschläge abhängt: 8 100 000 Euro).
Kontakt
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen VP/2009/001 Haushaltslinie 04 03 03 01
Europäische Kommission – GD EMPL/F.1 J-54 01/004
B-1049 Brüssel
Belgien
empl-04-03-03-01@ec.europa.eu