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Referenz |
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R01 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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03.02.2009 |
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Programm
Titel |
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Arbeitsbeziehungen
und sozialer Dialog |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
VP/2009/001 |
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Generaldirektion
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Beschäftigung, soziale
Angelegenheiten und Chancengleichheit |
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Ziele
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Laut Erläuterungen
zum Haushaltsplan der Europäischen Union sind die Mittel
dieser Haushaltslinie veranschlagt zur Finanzierung von
Beihilfen zur Förderung des Sozialen Dialogs auf branchenübergreifender
und sektoraler Ebene in Übereinstimmung mit Artikel 138
EG-Vertrag. Die Mittel dienen folglich zur Finanzierung
von Anhörungen, Treffen, Verhandlungen und sonstigen Maßnahmen
zur Verwirklichung der oben genannten Ziele sowie zur
Förderung der in den Mitteilungen der Europäischen Kommission
„Der europäische soziale Dialog, Determinante für Modernisierung
und Wandel“ (KOM(2002) 341 endg.) sowie „Partnerschaft
für den Wandel in einem erweiterten Europa – Verbesserung
des Beitrags des europäischen sozialen Dialogs“ (KOM(2004)
557 endg.) beschriebenen Maßnahmen.
Diese Maßnahmen sollten die Sozialpartnerorganisationen
(Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) dabei unterstützen,
sich den allumfassenden Herausforderungen der europäischen
Beschäftigungs- und Sozialpolitik zuzuwenden, wie sie
in der EUStrategie von Lissabon und in der Mitteilung
der Kommission über die erneuerte Sozialagenda aufgeführt
sind (Eine erneuerte Sozialagenda: Chancen, Zugangsmöglichkeiten
und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts, KOM(2008)
412 engültig, 2.7.2008).
Die Ziele dieser Aufforderung schließen Maßnahmen ein,
welche die Modernisierung des Arbeitsmarkts, die Antizipierung
und Bewältigung des Wandels, Flexicurity, Mobilität und
Migration, die Beschäftigung von jungen Arbeitnehmern,
Beiträge zur Strategie für Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz, zur Vereinbarkeit von Berufsund Familienleben,
zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Maßnahmen zur
Bekämpfung von Diskriminierungen sowie aktives Älterwerden,
aktive Eingliederung und menschenwürdige Arbeit ansprechen.
Maßnahmen, welche
sich der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension
der EUPrioritäten im Zusammenhang mit einer Antwort auf
die gegenwärtige Wirtschaftskrise widmen, den Klimawandel
ansprechen und die Lissabon-Nachfolgestrategie für die
Zeit nach 2010 vorbereiten, sind besonders begrüßenswert.
Aus den Mitteln können auch Maßnahmen finanziert werden,
an denen Vertreter der Sozialpartner aus den Kandidatenländern1
beteiligt sind. Besonders wird auf eine verstärkte Teilnahme
von Frauen geachtet. Diese Elemente sind horizontaler
Natur und gelten für beide Unterprogramme.
Die aus Mitteln dieser Haushaltslinie geförderten Maßnahmen
müssen für Behinderte zugänglich sein.
Im Hinblick auf diese
Ziele wurden die folgenden zwei Unterprogramme festgelegt:
I. Förderung des Sozialen Dialogs auf europäischer
Ebene
II. Verbesserung des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen
Dieser Haushaltslinie sind für 2009 Verpflichtungen in
Höhe von 14 150 000 Euro zugewiesen.
Nichtregierungsorganisationen, welche Maßnahmen im Bereich
der sozialen Verantwortung von Unternehmen (Corporate
Social Responsibility, CSR) durchführen möchten, sollten
sich beim PROGRESS-Programm bewerben.
I Förderung des
Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene
Dieses erste Unterprogramm ist wiederum in sechs
Kategorien von Maßnahmen unterteilt:
• Maßnahmen zur Vorbereitung des europäischen Sozialdialogs,
beispielsweise vorbereitende Erhebungen, Begegnungen und
Konferenzen;
• Maßnahmen im Rahmen des Sozialen Dialogs gemäß Artikel
138 des EG-Vertrags, beispielsweise Verhandlungen, Vorbereitungssitzungen
für Verhandlungen oder Maßnahmen in Bezug auf die Umsetzung
ausgehandelter Vereinbarungen bzw. anderer ausgehandelter
Ergebnisse;
• Maßnahmen zur Umsetzung des Arbeitsprogramms der europäischen
Sozialpartner (beispielsweise die Veranstaltung von Rundtischgesprächen,
Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren);
• Monitoring und Follow-up des europäischen Sozialdialogs,
beispielsweise Konferenzen und andere Initiativen zur
Verbreitung der Ergebnisse des europäischen Sozialdialogs
durch europäische oder nationale Veranstaltungen oder
durch gedruckte oder elektronische Veröffentlichungen
(einschließlich ihrer Übersetzung);
• Maßnahmen zum Capacity building der Sozialpartner im
Hinblick auf den Europäischen Sozialen Dialog, mit einem
besonderen Augenmerk auf die neuen Mitgliedstaaten und
Kandidatenländer (beispielsweise durch Informations- und
Bildungsseminare usw.);
• Maßnahmen der Sozialpartner zur Beteiligung an der Strategie
von Lissabon, insbesondere die die Beschäftigung betreffende
Komponente, sowie Maßnahmen zur Durchführung der Europäischen
Beschäftigungsstrategie (EBS) und zur Überwachung und
Beurteilung ihrer Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte.
II Verbesserung
des Kenntnisstandes im Bereich der Arbeitsbeziehungen
Ziel dieses Unterprogramms ist es, die Kenntnisse im Bereich
der Arbeitsbeziehungen zu verbessern (insbesondere unter
europäischer Perspektive und im Hinblick auf Vergleichbarkeit)
und den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen
den Akteuren im Bereich Arbeitsbeziehungen (Unternehmen,
Arbeitnehmer, Behörden und Forschungseinrichtungen) sowie
die Entwicklung der Arbeitsbeziehungen in Europa zu fördern.
Folgende Maßnahmen können kofinanziert werden:
• allgemeine Seminare und Konferenzen zum Thema Arbeitsbeziehungen
(einschließlich vorbereitender Studien), Rundtischgespräche,
Erfahrungsaustausch und Vernetzung von Schlüsselakteuren
und/oder Experten;
• Initiativen zur verstärkten Erhebung und Auswertung
von Informationen über die nationalen Systeme der Arbeitsbeziehungen
und über Entwicklungen;
• Initiativen zur Verbreitung von Informationen über wirksame
Verfahren im Bereich der Arbeitsbeziehungen (einschließlich
erfolgreicher Formen der Beteiligung der Arbeitnehmer);
• Initiativen, die zur Vorbereitung oder Nutzung (Vorstellung,
Diskussion und Verbreitung) des Berichts „Arbeitsbeziehungen
in Europa“ der Europäischen Kommission beitragen.
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Förderfähige Bewerber |
Die
Antragsteller müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Es muss sich um ordnungsgemäß konstituierte und eingetragene
juristische Personen handeln. Unter Anwendung des Artikels
114 der Haushaltsordnung der Mitteilung der Kommission
über die Förderfähigkeit von Sozialpartnern sind Organisationen
der Sozialpartner, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen,
ebenfalls förderfähig, sofern ihre Vertreter befugt sind,
in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen,
und die finanzielle Haftung übernehmen.
• Sie müssen unter eine der folgenden Kategorien fallen:
1 Sozialpartner
Europäische Organisationen von Sozialpartnern, die üblicherweise
gemäß Artikel 138 EG-Vertrag angehört werden4 Nationale
oder regionale Organisationen, die Organisationen der
vorstehend genannten Art angeschlossen sind, sofern das
Projekt Teil eines europäischen Konzepts ist Europäische
Organisationen der Sozialpartner, die nicht vorstehend
aufgeführt sind, beispielsweise für Maßnahmen, die auf
die Vorbereitung und Initiierung eines europäischen Sozialdialogs
auf sektoraler Ebene ausgerichtet sind
2 Organisationen, die sich mit Arbeitsbeziehungen
befassen
Gemeinnützige Organisationen, Forschungseinrichtungen,
Hochschulen Gemeinnützige Unternehmensnetze5 bzw. Netze
von Arbeitnehmerorganisationen
3 Staatliche Stellen
Behörden einschließlich verbundener Vereinigungen und
staatlicher Dienste bzw. Agenturen
4 Internationale Organisationen
Internationale Organisationen (beispielsweise UNAgenturen),
die im Bereich Arbeitsbeziehungen und sozialer Dialog
tätig sind
• Die Antragsteller
müssen ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat haben6.
• Auf die Antragsteller dürfen nicht die in Artikel 93
Absatz 1, Artikel 94 und Artikel 96 Absatz 2 Buchstabe
a der Haushaltsordnung genannten Ausschlussgründe zutreffen7.
Förderfähigkeit der Maßnahme
Die Maßnahmen müssen folgende Kriterien erfüllen:
• Bezug zu mindestens einem Ziel der Haushaltslinie;
• im Falle von Projekten, die nicht von einer europäischen
Organisation oder einer internationalen Organisation vorgeschlagen
werden, müssen Partner aus mehreren unterschiedlichen
Mitgliedstaaten beteiligt sein. Dies muss in den Antragsunterlagen
durch unterzeichnete Schreiben nachgewiesen werden, in
denen die aktive Beteiligung aufgeführt ist.
• Projekte, die im Rahmen des Unterprogramms I vorschlagen
werden, müssen von einer europäischen Organisation der
Sozialpartner unterstützt werden. Dies muss in den Antragsunterlagen
durch ein unterzeichnetes Schreiben nachgewiesen werden,
in dem die Beteiligung aufgeführt ist.
• Beachtung des Höchstanteils der Gemeinschaftsfinanzierung
(80 %) mit Ausnahme der in Abschnitt 3.2 genannten Fälle;
• vollständige Durchführung in den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union bzw. den Kandidatenländern8;
• Einhaltung der für diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen geltenden Regeln für Unteraufträge (siehe
Anhang I);
• Einhaltung der Bestimmungen betreffend die Fristen für
den Beginn der Maßnahmen.
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Haushalt und Projektdauer |
Generell erlaubt es die
Haushaltslinie, Projekte zu fördern, bei denen die Antragsteller
einen Eigenanteil von mindestens 20 % der förderfähigen
Gesamtkosten tragen. Sachleistungen werden nicht berücksichtigt.
Anträge, die einen Finanzhilfeanteil von mehr als 80 %
vorsehen, werden nicht berücksichtigt.
Abweichend vom vorstehenden Absatz kann die Europäische
Kommission entscheiden, bis zu 95 % der Gesamtkosten von
Maßnahmen im Rahmen des Sozialen Dialogs zu finanzieren,
wenn diese Maßnahmen Verhandlungen gemäß Artikel 138 und
139 EGVertrag oder Sitzungen zur Vorbereitung von Verhandlungen
(Unterprogramm I, zweiter Punkt in der Aufzählung) oder
gemeinsame Aktivitäten der Sozialpartner zur Umsetzung
der Verhandlungsergebnisse des europäischen Sozialdialogs
zum Gegenstand haben.
Die Kosten von Sitzungen im Rahmen des Sozialen Dialogs,
die von den europäischen Sozialpartnern selbst organisiert
werden, können ebenfalls bis zu einem Anteil von 95 %
übernommen werden.
Projektumfang
Im Jahr 2008 betrugen die Finanzhilfen durchschnittlich
151 000 Euro. Die Erfahrung zeigt, dass Projekte, die
in größerem Maßstab operieren, generell am wirksamsten
zu den Zielen der Haushaltslinie beitragen. |
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Deadline |
Abgabeschluss
für die Einreichung der Antragsunterlagen:
• 2. März 2009 für Maßnahmen, die frühestens
am 2. Mai 2009 anlaufen (vorgesehenes Budget, dessen endgültige
Höhe von der Qualität der eingereichten Projektvorschläge
abhängt: 6 050 000 Euro);
• 1. September 2009 für Maßnahmen, die
frühestens am 1. November 2009 und spätestens am 22. Dezember
2009 anlaufen (vorgesehenes Budget, dessen endgültige
Höhe von der Qualität der eingereichten Projektvorschläge
abhängt: 8 100 000 Euro). |
Kontakt |
Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen VP/2009/001 Haushaltslinie 04 03 03 01
Europäische Kommission – GD EMPL/F.1 J-54 01/004
B-1049 Brüssel
Belgien
empl-04-03-03-01@ec.europa.eu |
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