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Referenz
R02
zuletzt bearbeitet am
10.03.2008
Programm Titel
ReferNet — Europäisches Fachwissens- und Referenznetzwerk im Bereich der Berufsbildung
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 57/12)
Generaldirektion
GP/RPA/ReferNet-FPA/002/08
Ziele
Das Europäische Fachwissens- und Referenznetzwerk im Bereich der Berufsbildung (ReferNet) umfasst je ein nationales Konsortium in jedem Mitgliedstaat sowie in Island und Norwegen, das sich aus Organisationen zusammensetzt, die die dortigen Einrichtungen im Bereich der beruflichen Bildung repräsentativ vertreten. Jedes Konsortium wird von einem nationalen Koordinator geleitet.
Zur Erleichterung dieser Tätigkeiten wendet sich diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an nationale Konsortien oder Schlüsselorganisationen, die im Bereich der Berufsbildung tätig sind. Für jedes teilnehmende Land ist ein Begünstigter auszuwählen. Das nationale Konsortium wird bei der Wahrnehmung und Validierung der Tätigkeiten mit dem nationalen Vertreter von ReferNet und dem Cedefop zusammenarbeiten.
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung besteht in der Auswahl eines erfolgreichen Bewerbers und dem Abschluss eines Partnerschaftsrahmenvertrags mit einer Laufzeit von drei Jahren mit dem jeweils ausgewählten Antragsteller (Organisation oder Konsortium) in jedem förderfähigen Land und der Gründung eines repräsentativen nationalen Konsortiums der Schlüsselorganisationen im Bereich der Berufsbildung, um das Cedefop zu unterstützen und die Aktivitäten, die jedes Jahr in einem Jahresaktionsplan vereinbart worden sind, gemeinsam mit den Konsortienpartnern durchzuführen.
Die in den einzelnen Konsortienaktionsplänen aufgeführten Aktivitäten sind entsprechend den unter „Umfang der Aktivitäten“ aufgelisteten Aktivitäten auszuwählen. Obwohl der Konsortiumsleiter den Nachweis zu erbringen hat, dass das Konsortium über die erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung aller aufgeführten Aktivitäten verfügt, ist das Konsortium nicht verpflichtet, in jedem Jahr sämtliche benannte Aktivitäten durchzuführen. Die Aktivitäten, die das Konsortium in jedem Jahr durchführt, werden im Rahmen einer speziellen Finanzhilfevereinbarung finanziert, die jährlich geschlossen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Ländergröße und den durchgeführten Aktivitäten (Umfang der Aktivitäten).
Förderfähige Bewerber
Die voraussichtlich für die Laufzeit der Partnerschaftsrahmenverträge verfügbaren Mittel belaufen sich, vorbehaltlich der Entscheidungen der Haushaltsbehörde, für alle teilnehmenden Länder (EU-27, NO und IS) auf 4 000 000 EUR. Die jährlich verfügbaren Gesamtmittel (etwa 1 Mio. EUR) werden allen teilnehmenden Ländern auf der Grundlage ihrer Bevölkerungszahl in drei Gruppen unterteilt zugewiesen:
Ländergruppe 1: Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Slowenien und Island.
Ländergruppe 2: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland, Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik, Schweden und Norwegen.
Ländergruppe 3: Frankreich, Deutschland, Italien, Polen, Spanien, Vereinigtes Königreich.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft ist ein finanzieller Beitrag zu den Kosten, die der Begünstigte (und/oder der Mitbegünstigte) zu tragen hat. Diese müssen durch einen eigenen finanziellen Beitrag und/oder lokale, regionale, nationale und/oder private Zuschüsse ergänzt werden. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft beträgt höchstens 70 % der gesamten förderfähigen Kosten. Das Cedefop behält sich das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten.
Haushalt und Projektdauer
Es werden nur Anträge evaluiert, die den Förderfähigkeitskriterien entsprechen.
Förderfähige Organisationen
Um als förderfähig zu gelten, muss der Antragsteller (als Leiter des nationalen Konsortiums):
— eine öffentliche oder private Einrichtung mit eigener Rechtsform und Rechtspersönlichkeit darstellen (folglich dürfen natürliche Personen bzw. Einzelpersonen keinen Antrag stellen),
— ein nationales Konsortium leiten, dessen Zusammensetzung die Vielfalt der Interessenvertreter innerhalb des betreffenden Landes repräsentiert,
— in der Lage sein, alle im Rahmen des in Abschnitt 3 des Volltexts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschriebenen Tätigkeiten wahrzunehmen (Erfassung und Auswertung von Informationen, Forschung, Dokumentation und Pflege von Datenbanken, Verbreitung und Förderung).
Förderfähige Länder
Anträge folgender Länder sind förderfähig:
— Luxemburg, Malta, Rumänien und Norwegen. Einrichtungen, die ihren Sitz in Staaten haben, die nicht zu den vorstehend genannten Ländern gehören, sind nicht förderfähig.
Förderfähige Vorschläge
Die Frist zur Einreichung von Anträgen sowie sämtliche im Volltext der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten formalen Förderfähigkeitskriterien sind einzuhalten. Das Cedefop behält sich das Recht vor, bei Fristablauf noch unvollständige Vorschläge nicht zu berücksichtigen. Zudem behält es sich vor, zusätzliche Informationen anzufordern, die für eine endgültige Entscheidung zur Bewilligung der Finanzhilfe benötigt werden.
Deadline
21. April 2008 einzureichen.
Kontakt
http://www.cedefop.europa.eu/index.asp?section=3