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Referenz |
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R02 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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10.03.2008 |
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Programm
Titel |
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ReferNet
— Europäisches Fachwissens- und Referenznetzwerk
im Bereich der Berufsbildung |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C 57/12) |
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Generaldirektion
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GP/RPA/ReferNet-FPA/002/08 |
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Ziele
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Das Europäische Fachwissens-
und Referenznetzwerk im Bereich der Berufsbildung (ReferNet)
umfasst je ein nationales Konsortium in jedem Mitgliedstaat
sowie in Island und Norwegen, das sich aus Organisationen
zusammensetzt, die die dortigen Einrichtungen im Bereich
der beruflichen Bildung repräsentativ vertreten. Jedes
Konsortium wird von einem nationalen Koordinator geleitet.
Zur Erleichterung dieser Tätigkeiten wendet sich diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen an nationale
Konsortien oder Schlüsselorganisationen, die im Bereich
der Berufsbildung tätig sind. Für jedes teilnehmende Land
ist ein Begünstigter auszuwählen. Das nationale Konsortium
wird bei der Wahrnehmung und Validierung der Tätigkeiten
mit dem nationalen Vertreter von ReferNet und dem Cedefop
zusammenarbeiten.
Das übergeordnete Ziel dieser Aufforderung besteht in
der Auswahl eines erfolgreichen Bewerbers und dem Abschluss
eines Partnerschaftsrahmenvertrags mit einer Laufzeit
von drei Jahren mit dem jeweils ausgewählten Antragsteller
(Organisation oder Konsortium) in jedem förderfähigen
Land und der Gründung eines repräsentativen nationalen
Konsortiums der Schlüsselorganisationen im Bereich der
Berufsbildung, um das Cedefop zu unterstützen und die
Aktivitäten, die jedes Jahr in einem Jahresaktionsplan
vereinbart worden sind, gemeinsam mit den Konsortienpartnern
durchzuführen.
Die in den einzelnen Konsortienaktionsplänen aufgeführten
Aktivitäten sind entsprechend den unter „Umfang der Aktivitäten“
aufgelisteten Aktivitäten auszuwählen. Obwohl der Konsortiumsleiter
den Nachweis zu erbringen hat, dass das Konsortium über
die erforderlichen Kapazitäten zur Durchführung aller
aufgeführten Aktivitäten verfügt, ist das Konsortium nicht
verpflichtet, in jedem Jahr sämtliche benannte Aktivitäten
durchzuführen. Die Aktivitäten, die das Konsortium in
jedem Jahr durchführt, werden im Rahmen einer speziellen
Finanzhilfevereinbarung finanziert, die jährlich geschlossen
wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Ländergröße
und den durchgeführten Aktivitäten (Umfang der Aktivitäten). |
Förderfähige Bewerber |
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Die voraussichtlich für die
Laufzeit der Partnerschaftsrahmenverträge verfügbaren
Mittel belaufen sich, vorbehaltlich der Entscheidungen
der Haushaltsbehörde, für alle teilnehmenden Länder (EU-27,
NO und IS) auf 4 000 000 EUR. Die jährlich verfügbaren
Gesamtmittel (etwa 1 Mio. EUR) werden allen teilnehmenden
Ländern auf der Grundlage ihrer Bevölkerungszahl in drei
Gruppen unterteilt zugewiesen:
Ländergruppe 1: Zypern, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Slowenien und Island.
Ländergruppe 2: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische
Republik, Dänemark, Finnland, Griechenland, Ungarn, Irland,
Niederlande, Portugal, Rumänien, Slowakische Republik,
Schweden und Norwegen.
Ländergruppe 3: Frankreich, Deutschland, Italien, Polen,
Spanien, Vereinigtes Königreich.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft ist ein finanzieller
Beitrag zu den Kosten, die der Begünstigte (und/oder der
Mitbegünstigte) zu tragen hat. Diese müssen durch einen
eigenen finanziellen Beitrag und/oder lokale, regionale,
nationale und/oder private Zuschüsse ergänzt werden. Die
Finanzhilfe der Gemeinschaft beträgt höchstens 70 % der
gesamten förderfähigen Kosten. Das Cedefop behält sich
das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel auszuschütten.
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Haushalt und Projektdauer |
Es werden nur Anträge
evaluiert, die den Förderfähigkeitskriterien entsprechen.
Förderfähige Organisationen
Um als förderfähig zu gelten, muss der Antragsteller (als
Leiter des nationalen Konsortiums):
— eine öffentliche oder private Einrichtung mit eigener
Rechtsform und Rechtspersönlichkeit darstellen (folglich
dürfen natürliche Personen bzw. Einzelpersonen keinen
Antrag stellen),
— ein nationales Konsortium leiten, dessen Zusammensetzung
die Vielfalt der Interessenvertreter innerhalb des betreffenden
Landes repräsentiert,
— in der Lage sein, alle im Rahmen des in Abschnitt 3
des Volltexts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
beschriebenen Tätigkeiten wahrzunehmen (Erfassung und
Auswertung von Informationen, Forschung, Dokumentation
und Pflege von Datenbanken, Verbreitung und Förderung).
Förderfähige
Länder
Anträge folgender Länder sind förderfähig:
— Luxemburg, Malta, Rumänien und Norwegen. Einrichtungen,
die ihren Sitz in Staaten haben, die nicht zu den vorstehend
genannten Ländern gehören, sind nicht förderfähig.
Förderfähige Vorschläge
Die Frist zur Einreichung von Anträgen sowie sämtliche
im Volltext der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
genannten formalen Förderfähigkeitskriterien sind einzuhalten.
Das Cedefop behält sich das Recht vor, bei Fristablauf
noch unvollständige Vorschläge nicht zu berücksichtigen.
Zudem behält es sich vor, zusätzliche Informationen anzufordern,
die für eine endgültige Entscheidung zur Bewilligung der
Finanzhilfe benötigt werden. |
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Deadline |
21.
April 2008 einzureichen. |
Kontakt |
| http://www.cedefop.europa.eu/index.asp?section=3 |
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