| 1.
Gemäß dem Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über
das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen
Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen
Entwicklung und Demonstration (FTE) für den Zeitraum
1998/2002 (nachstehend " Fünftes Rahmenprogramm "
genannt) und der Entscheidung des Rates vom 25. Januar
1999 über ein spezifisches Programm für
Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration
auf dem Gebiet der Benutzerfreundlichkeit in der Informationsgesellschaft
(1998 / 2002) (nachstehend " spezifisches
Programm " genannt) fordert die Europäische
Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen
für indirekte FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen
Programms auf.
Entsprechend Artikel 5 des spezifischen Programms
hat die Europäische Kommission für die Durchführung
des spezifischen Programms ein Arbeitsprogramm mit
den genauen Zielen, den FTE-Prioritäten und einem
vorläufigen Zeitplan für deren Verwirklichung
aufgestellt. Die in dieser Aufforderung genannten
Ziele, Prioritäten, vorläufigen Haushaltsmittel
und Arten von indirekten FTE-Aktionen entsprechen
denen des Arbeitsprogramms.
2.
Diese Aufforderung ergeht für:
Vorschläge im Sinne von Punkt 4 Teil 1a und Teil
1b dieser Aufforderung, die bis zu einem festen Termin
eingehen müssen, nach dessen Ablauf die Bewertung
stattfindet. Vorschläge, die nach diesem Stichtag
eingehen, können im Rahmen dieser Aufforderung
nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorschläge im Sinne von Punkt 4 Teil 2a und Teil
2b dieser Aufforderung, bei denen die Aufforderung
unbefristet gilt. Dabei findet die Bewertung in von
der Zahl der eingegangenen Vorschläge abhängigen
Abständen, die jedoch drei Monate nicht überschreiten
werden, statt.
Bei diesem Verfahren können Vorschläge jederzeit
während der gesamten Geltungsdauer der Aufforderung
eingereicht werden.
Die Vorschläge sind in einem Schritt einzureichen,
es sei denn, unter Punkt 4 ist eindeutig vermerkt,
dass sie in zwei Schritten einzureichen sind. Die
Frist für den zweiten Schritt wird den erfolgreichen
Antragstellern der ersten Stufe schriftlich mitgeteilt.
3.
Das spezifische Programm wird in Form von indirekten
FTE-Aktionen nach Maßgabe der Anhänge II
und IV des Fünften Rahmenprogramms und des Anhangs
III des spezifischen Programms durchgeführt.
Eine Beschreibung der Bewertungs- und Auswahlkriterien
und -modalitäten für diese Aufforderung
enthalten das Fünfte Rahmenprogramm, das spezifische
Programm, der Beschluss des Rates vom 22. Dezember
1998 über die Regeln für die Teilnahme von
Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie
für die Verbreitung der Forschungsergebnisse
zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms (nachstehend
" Regeln für die Teilnahme und Verbreitung "
genannt) und das Arbeitsprogramm. Weitere Einzelheiten
sind dem Handbuch für die Bewertung von Vorschlägen,
seinem Anhang über dieses spezifische Programm
und der Verordnung der Europäischen Kommission
über die Anwendung der Regeln für die Teilnahme
und Verbreitung zu entnehmen.
Auskünfte
zur Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen
sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten,
der ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen
zu dieser Aufforderung bei der Europäischen Kommission
unter der folgenden Adresse erhältlich ist:
Europäische
Kommission
IST Information Desk
Generaldirektion Informationsgesellschaft
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel
E-Mail: ist@cec.eu.int
Fax: (32-2) 296 83 88
Web: www.cordis.lu/ist
Gezielte
Auskünfte zu den Marie-Curie-Stipendien für
Aufenthalte in Unternehmen sind unter folgender Anschrift
erhältlich:
Europäische
Kommission
Marie-Curie-Stipendien (Referat RTD-F2)
Generaldirektion Forschung
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel.
E-Mail: Improving@cec.eu.int
Fax (32-2) 296 99 26
Web: www.cordis.lu/improving
Ferner
wird darauf hingewiesen, dass KMU-spezifische Maßnahmen
(z. B. Sondierungsprämien, Kooperationsforschung)
im Rahmen einer speziellen Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen durchgeführt werden. Auskünfte
erteilt das KMU-Helpdesk (Web: www.cordis.lu;
E-Mail: sme@cec.eu.int;
Fax (32-2) 295 71 10).
4.
Diejenigen, die zur Teilnahme an indirekten FTE-Aktionen
des spezifischen Programms zugelassen sind, werden
aufgefordert, Vorschläge zu den nachstehend angegebenen
Teilen des Arbeitsprogramms einzureichen.
Die für diese Aufforderung verfügbaren vorläufigen
Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsbeteiligung
betragen 450 Mio. EUR.
Teil
1a (Vorschläge für FTE-, Demonstrations-
und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte). Fester
Eingangstermin (Aufforderungskennnummer des Teils:
IST-01-7-1A). Einreichungsschluss: 17. Oktober 2001,
17 Uhr (Ortszeit Brüssel).
Leitaktion
I
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-I.3.1 Intelligente Umgebung für
Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf allen
Ebenen;
IST-2001-I.5.1 Intelligente Verkehrssysteme;
IST-2001-I.5.2 Integrierte Fahrzeug-Infrastruktursysteme;
IST-2001-I.5.3 Auf ein intelligentes Umfeld gestützte
Anwendungssysteme für mobile Nutzer und für
das Reise-und Fremdenverkehrswesen.
Leitaktion
II
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-II.1.1 Sozioökonomische Analyse;
IST-2001-II.1.4 Sehr risikoreiche/langfristige Erkundungsforschung;
IST-2001-II.1.6 Großangelegte Demonstrationen.
Leitaktion
III
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-III.1.1 Publizieren digitaler Inhalte;
IST-2001-III.3.1 Mehrsprachiges Web;
IST-2001-III.4.1 Semantische Webtechnologien;
IST-2001-III.5.1 Inhalte der Zukunft
Leitaktion
IV
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-IV.1.1 Design vernetzter, eingebetteter Systeme;
IST-2001-IV.2.1 (*) Verteilte Echtzeitsysteme;
IST-2001-IV.2.3 Optische Terabitnetze;
IST-2001-IV.3.1 (*) Software-Architektur;
IST-2001-IV.3.2 Funktionalitätsmodelle und Bausteine
für Endnutzerdienste;
IST-2001-IV.4.1 Simulation und Visualisierung;
IST-2001-IV.4.2 Gemischte Wirklichkeiten und neuartige
Bildgebungsverfahren;
IST-2001-IV.5.1 Rekonfigurierbare Funksysteme und
-netze;
IST-2001-IV.5.2 (*) Terrestrische drahtlose Systeme
und Netze;
IST-2001-IV.5.3 Satellitensysteme und -dienste;
IST-2001-IV.6.1 Fortschrittliche Anzeigen und Sensoren;
IST-2001-IV.6.2 Schnittstellen und Puffer für
nahtlose " End-to-End " Dienste;
IST-2001-IV.7.1 Teilsysteme;
IST-2001-IV.7.2 (*) Mikrosysteme;
IST-2001-IV.8.1 Mikroelektronik-Design und -Test und
anwendungsspezifische Mikroelektronik;
IST-2001-IV.8.2 Mikroelektronische Technologien: Verfahren,
Ausrüstungen und Bauelemente;
IST-2001-IV.8.3 Optische und optoelektronische Technologien
Übrige
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-V.1.2 CPA2: Multimodale und multisensorische
Dialogformen;
IST-2001-V.1.3 CPA3: Nutzung geografischer Informationen
IST-2001-V.1.6 CPA6: Netze der nächsten Generation;
IST-2001-V.1.8 CPA8: Elektronisches Lernen für
die Jugend Europas im digitalen Zeitalter;
IST-2001-V.1.10 CPA10: Mikro- und Nanotechnologien
der nächsten Generation für hochintegrierte
Miniaturanwendungen;
IST-2001-V.1.12 CPA12: Bereitstellung von Anwendungsdiensten;
IST-2001-V.1.13 CPA13: Fortschrittliche Systeme und
Anwendungen für die Signalverarbeitung;
IST-2001-VI.2.3 Naturgetreue Wahrnehmungssysteme.
NB:
Die oben mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten
Handlungsschwerpunkte ergänzen diejenigen, die
bereits im IST-Arbeitsprogramm 2001 für die 7.
IST-Aufforderung vorgesehen waren.
Teil
1b (Vorschläge für Einführungs-
und Unterstützungsmaßnahmen) : fester
Eingangstermin (Aufforderungskennnummer des Teils:
IST-01-7-1B). Einreichungsschluss: 17. Oktober 2001,
17 Uhr (Ortszeit Brüssel).
Bitte informieren Sie sich im IST-Arbeitsprogramm
2001 darüber, welche der nachstehenden Handlungsschwerpunkte
a) nur für Einführungsmaßnahmen, b)
nur für Unterstützungsmaßnahmen oder
c) für beide offen stehen.
Leitaktion
I
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-I.4.1 Vorbildliche Verfahren und Erprobungen
im Umweltmanagement;
IST-2001-I.5.4 Vorbildliche Verfahren und Erprobungen
in Verkehr und Fremdenverkehr.
Leitaktion II
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-II.1.1 Sozioökonomische Analyse;
IST-2001-II.1.5 Wirksame Einführungs-, Verbreitungs-
und Ausbildungsmaßnahmen.
Leitaktion
III
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-III.1.1 Publizieren digitaler Inhalte;
IST-2001-III.4.1 Semantische Webtechnologien;
IST-2001-III.5.2 Aufbau von Kompetenzen;
IST-2001-III.5.3 Spezifische Unterstützungsmaßnahmen
für
KA III.
Leitaktion
IV
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-IV.1.3 Entwicklung von Kompetenzen im Bereich
Mikro- und Optoelektronik;
IST-2001-IV.2.1 (*) Verteilte Echtzeitsysteme;
IST-2001-IV.2.3 Optische Terabitnetze;
IST-2001-IV.3.2 Funktionalitätsmodelle und Bausteine
für Endnutzerdienste;
IST-2001-IV.3.3 Entwicklung von Freier Software: auf
dem Weg zur kritischen Masse;
IST-2001-IV.7.3 Teilsysteme und Mikrosysteme - Einführungsmaßnahmen;
IST-2001-IV.8.1 Mikroelektronik-Design und -Test und
anwendungsspezifische Mikroelektronik;
IST-2001-IV.8.2 Mikroelektronische Technologien: Verfahren,
Ausrüstungen und Bauelemente;
IST-2001-IV.8.3 Optische und optoelektronische Technologien;
IST-2001-IV.8.4 Industrielle mikroelektronische Technologien
& Einführungsmaßnahmen.
Übrige
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-V.1.3 CPA3: Nutzung geografischer Informationen;
IST-2001-V.1.6 CPA6: Netze der nächsten Generation;
IST-2001-V.1.10 CPA10: Mikro- und Nanotechnologien
der nächsten Generation für hochintegrierte
Miniaturanwendungen;
IST-2001-V.1.12 CPA12: Bereitstellung von Anwendungsdiensten;
IST-2001-V.1.13 CPA13: Fortschrittliche Systeme und
Anwendungen für die Signalverarbeitung;
NB:
Die oben mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten
Handlungsschwerpunkte ergänzen diejenigen, die
bereits im IST-Arbeitsprogramm 2001 für die 7.
IST-Aufforderung vorgesehen waren.
In der am 27. Januar 2001 veröffentlichten IST-Aufforderung
heißt es in Teil 2, dass Vorschläge für
FTE-, Demonstrations- und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte
sowie für Unterstützungsmaßnahmen
(unbefristete Aufforderung) für die angegebenen
Handlungsschwerpunkte jederzeit bis zum 28. Februar
2002, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht
werden können.
Diese unbefristete Aufforderung wird mit der 7. IST-Aufforderung
mit den in Teil 2 genannten Aufforderungskennnummern
verlängert. Bei Vorschlägen zu diesen Handlungsschwerpunkten
(d.h., den unter Teil 2a oder Teil 2b dieser Aufforderung
genannten) verwenden Sie bitte die Aufforderungskennnummern
dieser 7. IST-Aufforderung. Alle anderen Modalitäten
bleiben unverändert.
Teil
2a (Vorschläge für FTE-, Demonstrations-
und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte) :
Unbefristete Aufforderung (Aufforderungskennnummer
des Teils: IST-01-7-2A)
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-VI.1.1 Neue und künftige Technologien
(FET) -Offener Bereich;
IST-2001-VIII.1.6 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit
mit neu assoziierten Staaten.
Vorschläge
können jederzeit bis zum 28. Februar 2002, 17.00
Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht werden. Alle
eingereichten Vorschläge müssen dem IST-Arbeitsprogramm
2001 entsprechen.
Teil
2b (Vorschläge für Unterstützungsmaßnahmen) :
Unbefristete Aufforderung (Aufforderungskennnummer
des Teils: IST-01-7-2B) Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-VIII.1.1 Bündelung von Projekten;
IST-2001-VIII.1.2 Kompetenznetze und Arbeitsgruppen
im IST-Programm;
IST-2001-VIII.1.3 Kanalisierung von Normungs- und
Interoperabilitätsinitiativen;
IST-2001-VIII.1.4 Verbesserung des IT-Humankapitals
durch Kompetenzsteigerung;
IST-2001-VIII.1.5 Schließung der IT-Kompetenzlücke
durch Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur;
IST-2001-VIII.1.6 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit
mit neu assoziierten Staaten;
IST-2001-VIII.1.7 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit
mit Drittländern;
IST-2001-VIII.1.8 Verbreitung und Bekanntmachung von
Ergebnissen des IST-Programms;
IST-2001-VIII.1.9 Studien.
Vorschläge
können jederzeit bis zum 28. Februar 2002, 17.00
Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht werden. Hinweis
i): Für Konferenzen, Workshops, Seminare und
Ausstellungen zu einem Teilbereich des spezifischen
Programms kann ein Zuschuss beantragt werden. Dazu
ist das entsprechende Antragsformular für Zuschüsse
des Leitfadens für Antragsteller zu verwenden,
in dem sich weitere Informationen zu diesen Zuschüssen
finden. Zuschussanträge können jederzeit
bis zum 14. Juni 2002 eingereicht werden, allerdings
müssen sie mindestens fünf Monate vor der
Veranstaltung, die bezuschusst werden soll, eingegangen
sein. Diese Veranstaltungen gelten als Begleitmaßnahmen
im Sinne des IST-Arbeitsprogramms 2000; bewertet werde
die Anträge nach Maßgabe des Handbuchs
zu den Verfahren für die Bewertung von Vorschlägen.
Bei der Einreichung eines Vorschlags für ein
FTE-Projekt, Demonstrationsprojekt, kombiniertes Projekt
oder eine konzertierte Aktion kann zusammen mit dem
Vorschlag eine Bewerbung um ein Stipendium für
Nachwuchswissenschaftler aus Entwicklungsländern
eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zu diesem
Förderprogramm sind dem Leitfaden für Antragsteller
zu entnehmen.
5.
Die Vorschläge sollten möglichst mit Hilfe
eines speziellen Programms (Proposal Preparation Tool :
ProTool) vorbereitet werden, das bei der Kommission
per Internet, E-Mail oder auf CD-ROM erhältlich
ist. Es erleichtert die Zusammenstellung der erforderlichen
Verwaltungsangaben und technischen Informationen.
Es sollte stets die neueste Version von ProTool verwandt
werden.
Die Vorschläge sind daher vorzugsweise auf folgende
Weise einzureichen: anhand von ProTool erstellt und
nach Anwendung eines Verschlüsselungs- und " Versiegelungs "-Mechanismus
auf elektronischem Weg entweder auf den Server übertragen
oder per E-Mail übermittelt.
Der Koordinator muss für die elektronische Unterzeichung
der den Vorschlag enthaltenden Datei von der Zertifizierungsbehörde
der Kommission ein digitales Zertifikat anfordern.
Nach Fertigstellung des Vorschlags wird die Vorschlagsdatei
versiegeltit und eine kurze Validierungsdatei
(" Fingerabdruck ") erstellt.
Die Validierungsdatei, anhand deren der Vorschlag
eindeutig identifizierbar ist, ist vor Ablauf der
Frist (elektronisch oder per Fax) abzusenden. Die
Vorschlagsdatei, die danach nicht mehr geändert
werden darf, muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreichungsschluss
auf elektronischem Wege eingegangen sein.
Vorschläge können auch auf folgende Weise
eingereicht werden: mit Hilfe des Programms für
die Ausarbeitung von Vorschlägen (ProTool) erstellt
und vom Koordinator ausgedruckt oder anhand der Papiervordrucke
erstellt, die im Leitfaden für Antragsteller
enthalten sind.
In Papierform
eingereichte Vorschläge müssen vor Einreichungsschluss
bei der Kommission unter folgender Anschrift eingegangen
sein:
IST Programm
The Research Proposal Office
Square Frère Orban/Frère Orbanplein
8
B-1040 Brüssel.
Weitere
Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller
zu entnehmen. Hinweis ii): Die Fristen in dieser Aufforderung
gelten für den Eingang bei der Kommission. Wird
die Anschrift nicht genau so wie hier angegeben verwendet,
könnte sich die Weiterleitung Ihres Vorschlags
zum IST-Programm verzögern, so dass dieser möglicherweise
nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist
eingeht.
Die Antragsteller werden ersucht, zur Einreichung
ihrer Vorschläge nur eine der oben beschriebenen
Methoden zu verwenden und nur eine Fassung eines Vorschlags
einzureichen. Geht ein zulässiger Vorschlag sowohl
in Papier- als auch in elektronischer Form ein, wird
nur die elektronische Fassung bewertet.
6.
Zur besseren Kontrolle der erstatteten Kosten und
zur effektiveren Wahrung der finanziellen Interessen
der Gemeinschaft kann die Kommission von den Vertragspartnern
eine Zertifizierung der Kosten durch unabhängige,
qualifizierte Finanzprüfer verlangen. Weitere
Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller
zu entnehmen.
7.
Beim gesamten Schriftverkehr zu dieser Aufforderung
(z.B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags)
ist unbedingt die entsprechende Kennnummer des Teils
der Aufforderung anzugeben. Bei Einreichung eines
Vorschlags entweder auf Papier oder elektronisch akzeptieren
die Antragsteller die Verfahren und Bedingungen dieser
Aufforderung und der Unterlagen, auf die sie Bezug
nimmt.
Alle bei
der Europäischen Kommission eingehenden Vorschläge
werden streng vertraulich behandelt. Nach den Regeln
für die Teilnahme- und Verbreitung und der entsprechenden
Durchführungsverordnung der Europäischen
Kommission können die Mitgliedstaaten und die
assoziierten Staaten auf begründeten Antrag Zugang
zu Kenntnissen erhalten, die für politische Entscheidungen
relevant sind. Diese Kenntnisse müssen aus FTE-Aktionen
stammen, die infolge dieser Aufforderung unterstützt
wurden und einen Teil des Arbeitsprogramms betreffen,
der für einen solchen Zugang in Frage kommt.
Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik
der Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang werden
Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge
einzureichen oder an ihrer Einreichung mitzuwirken. |