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Referenz
S05
zuletzt bearbeitet am
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Benutzerfreundlichkeit in der Informationsgesellschaft (1998 bis 2002)
(IST-Programm)
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2001/C 191/11)
Generaldirektion
Informationsgesellschaft
Ziele

1. Gemäß dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE) für den Zeitraum 1998/2002 (nachstehend " Fünftes Rahmenprogramm " genannt) und der Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet der Benutzerfreundlichkeit in der Informationsgesellschaft (1998 / 2002) (nachstehend " spezifisches Programm " genannt) fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen im Rahmen des spezifischen Programms auf.
Entsprechend Artikel 5 des spezifischen Programms hat die Europäische Kommission für die Durchführung des spezifischen Programms ein Arbeitsprogramm mit den genauen Zielen, den FTE-Prioritäten und einem vorläufigen Zeitplan für deren Verwirklichung aufgestellt. Die in dieser Aufforderung genannten Ziele, Prioritäten, vorläufigen Haushaltsmittel und Arten von indirekten FTE-Aktionen entsprechen denen des Arbeitsprogramms.

2. Diese Aufforderung ergeht für:
Vorschläge im Sinne von Punkt 4 Teil 1a und Teil 1b dieser Aufforderung, die bis zu einem festen Termin eingehen müssen, nach dessen Ablauf die Bewertung stattfindet. Vorschläge, die nach diesem Stichtag eingehen, können im Rahmen dieser Aufforderung nicht mehr berücksichtigt werden.
Vorschläge im Sinne von Punkt 4 Teil 2a und Teil 2b dieser Aufforderung, bei denen die Aufforderung unbefristet gilt. Dabei findet die Bewertung in von der Zahl der eingegangenen Vorschläge abhängigen Abständen, die jedoch drei Monate nicht überschreiten werden, statt.
Bei diesem Verfahren können Vorschläge jederzeit während der gesamten Geltungsdauer der Aufforderung eingereicht werden.
Die Vorschläge sind in einem Schritt einzureichen, es sei denn, unter Punkt 4 ist eindeutig vermerkt, dass sie in zwei Schritten einzureichen sind. Die Frist für den zweiten Schritt wird den erfolgreichen Antragstellern der ersten Stufe schriftlich mitgeteilt.

3. Das spezifische Programm wird in Form von indirekten FTE-Aktionen nach Maßgabe der Anhänge II und IV des Fünften Rahmenprogramms und des Anhangs III des spezifischen Programms durchgeführt.
Eine Beschreibung der Bewertungs- und Auswahlkriterien und -modalitäten für diese Aufforderung enthalten das Fünfte Rahmenprogramm, das spezifische Programm, der Beschluss des Rates vom 22. Dezember 1998 über die Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms (nachstehend " Regeln für die Teilnahme und Verbreitung " genannt) und das Arbeitsprogramm. Weitere Einzelheiten sind dem Handbuch für die Bewertung von Vorschlägen, seinem Anhang über dieses spezifische Programm und der Verordnung der Europäischen Kommission über die Anwendung der Regeln für die Teilnahme und Verbreitung zu entnehmen.

Auskünfte zur Vorbereitung und Einreichung von Vorschlägen sind im Leitfaden für Antragsteller enthalten, der ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu dieser Aufforderung bei der Europäischen Kommission unter der folgenden Adresse erhältlich ist:

Europäische Kommission
IST Information Desk
Generaldirektion Informationsgesellschaft
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel
E-Mail: ist@cec.eu.int
Fax: (32-2) 296 83 88
Web: www.cordis.lu/ist

Gezielte Auskünfte zu den Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in Unternehmen sind unter folgender Anschrift erhältlich:

Europäische Kommission
Marie-Curie-Stipendien (Referat RTD-F2)
Generaldirektion Forschung
Rue de la Loi/Wetstraat 200
B-1049 Brüssel.
E-Mail: Improving@cec.eu.int
Fax (32-2) 296 99 26
Web: www.cordis.lu/improving

Ferner wird darauf hingewiesen, dass KMU-spezifische Maßnahmen (z. B. Sondierungsprämien, Kooperationsforschung) im Rahmen einer speziellen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchgeführt werden. Auskünfte erteilt das KMU-Helpdesk (Web: www.cordis.lu; E-Mail: sme@cec.eu.int; Fax (32-2) 295 71 10).

4. Diejenigen, die zur Teilnahme an indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms zugelassen sind, werden aufgefordert, Vorschläge zu den nachstehend angegebenen Teilen des Arbeitsprogramms einzureichen.
Die für diese Aufforderung verfügbaren vorläufigen Haushaltsmittel für die Gemeinschaftsbeteiligung betragen 450 Mio. EUR.

Teil 1a (Vorschläge für FTE-, Demonstrations- und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte). Fester Eingangstermin (Aufforderungskennnummer des Teils: IST-01-7-1A). Einreichungsschluss: 17. Oktober 2001, 17 Uhr (Ortszeit Brüssel).

Leitaktion I
Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-I.3.1 Intelligente Umgebung für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes auf allen Ebenen;
IST-2001-I.5.1 Intelligente Verkehrssysteme;
IST-2001-I.5.2 Integrierte Fahrzeug-Infrastruktursysteme;
IST-2001-I.5.3 Auf ein intelligentes Umfeld gestützte Anwendungssysteme für mobile Nutzer und für das Reise-und Fremdenverkehrswesen.

Leitaktion II
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-II.1.1 Sozioökonomische Analyse;
IST-2001-II.1.4 Sehr risikoreiche/langfristige Erkundungsforschung;
IST-2001-II.1.6 Großangelegte Demonstrationen.

Leitaktion III
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-III.1.1 Publizieren digitaler Inhalte;
IST-2001-III.3.1 Mehrsprachiges Web;
IST-2001-III.4.1 Semantische Webtechnologien;
IST-2001-III.5.1 Inhalte der Zukunft

Leitaktion IV
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-IV.1.1 Design vernetzter, eingebetteter Systeme;
IST-2001-IV.2.1 (*) Verteilte Echtzeitsysteme;
IST-2001-IV.2.3 Optische Terabitnetze;
IST-2001-IV.3.1 (*) Software-Architektur;
IST-2001-IV.3.2 Funktionalitätsmodelle und Bausteine für Endnutzerdienste;
IST-2001-IV.4.1 Simulation und Visualisierung;
IST-2001-IV.4.2 Gemischte Wirklichkeiten und neuartige Bildgebungsverfahren;
IST-2001-IV.5.1 Rekonfigurierbare Funksysteme und -netze;
IST-2001-IV.5.2 (*) Terrestrische drahtlose Systeme und Netze;
IST-2001-IV.5.3 Satellitensysteme und -dienste;
IST-2001-IV.6.1 Fortschrittliche Anzeigen und Sensoren;
IST-2001-IV.6.2 Schnittstellen und Puffer für nahtlose " End-to-End " Dienste;
IST-2001-IV.7.1 Teilsysteme;
IST-2001-IV.7.2 (*) Mikrosysteme;
IST-2001-IV.8.1 Mikroelektronik-Design und -Test und anwendungsspezifische Mikroelektronik;
IST-2001-IV.8.2 Mikroelektronische Technologien: Verfahren, Ausrüstungen und Bauelemente;
IST-2001-IV.8.3 Optische und optoelektronische Technologien

Übrige Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-V.1.2 CPA2: Multimodale und multisensorische Dialogformen;
IST-2001-V.1.3 CPA3: Nutzung geografischer Informationen
IST-2001-V.1.6 CPA6: Netze der nächsten Generation;
IST-2001-V.1.8 CPA8: Elektronisches Lernen für die Jugend Europas im digitalen Zeitalter;
IST-2001-V.1.10 CPA10: Mikro- und Nanotechnologien der nächsten Generation für hochintegrierte Miniaturanwendungen;
IST-2001-V.1.12 CPA12: Bereitstellung von Anwendungsdiensten;
IST-2001-V.1.13 CPA13: Fortschrittliche Systeme und Anwendungen für die Signalverarbeitung;
IST-2001-VI.2.3 Naturgetreue Wahrnehmungssysteme.

NB: Die oben mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Handlungsschwerpunkte ergänzen diejenigen, die bereits im IST-Arbeitsprogramm 2001 für die 7. IST-Aufforderung vorgesehen waren.

Teil 1b (Vorschläge für Einführungs- und Unterstützungsmaßnahmen) : fester Eingangstermin (Aufforderungskennnummer des Teils: IST-01-7-1B). Einreichungsschluss: 17. Oktober 2001, 17 Uhr (Ortszeit Brüssel).
Bitte informieren Sie sich im IST-Arbeitsprogramm 2001 darüber, welche der nachstehenden Handlungsschwerpunkte a) nur für Einführungsmaßnahmen, b) nur für Unterstützungsmaßnahmen oder c) für beide offen stehen.

Leitaktion I
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-I.4.1 Vorbildliche Verfahren und Erprobungen im Umweltmanagement;
IST-2001-I.5.4 Vorbildliche Verfahren und Erprobungen in Verkehr und Fremdenverkehr.

Leitaktion II
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-II.1.1 Sozioökonomische Analyse;
IST-2001-II.1.5 Wirksame Einführungs-, Verbreitungs- und Ausbildungsmaßnahmen.

Leitaktion III
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-III.1.1 Publizieren digitaler Inhalte;
IST-2001-III.4.1 Semantische Webtechnologien;
IST-2001-III.5.2 Aufbau von Kompetenzen;
IST-2001-III.5.3 Spezifische Unterstützungsmaßnahmen für
KA III.

Leitaktion IV
Handlungsschwerpunkte:

IST-2001-IV.1.3 Entwicklung von Kompetenzen im Bereich Mikro- und Optoelektronik;
IST-2001-IV.2.1 (*) Verteilte Echtzeitsysteme;
IST-2001-IV.2.3 Optische Terabitnetze;
IST-2001-IV.3.2 Funktionalitätsmodelle und Bausteine für Endnutzerdienste;
IST-2001-IV.3.3 Entwicklung von Freier Software: auf dem Weg zur kritischen Masse;
IST-2001-IV.7.3 Teilsysteme und Mikrosysteme - Einführungsmaßnahmen;
IST-2001-IV.8.1 Mikroelektronik-Design und -Test und anwendungsspezifische Mikroelektronik;
IST-2001-IV.8.2 Mikroelektronische Technologien: Verfahren, Ausrüstungen und Bauelemente;
IST-2001-IV.8.3 Optische und optoelektronische Technologien;
IST-2001-IV.8.4 Industrielle mikroelektronische Technologien & Einführungsmaßnahmen.

Übrige Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-V.1.3 CPA3: Nutzung geografischer Informationen;
IST-2001-V.1.6 CPA6: Netze der nächsten Generation;
IST-2001-V.1.10 CPA10: Mikro- und Nanotechnologien der nächsten Generation für hochintegrierte Miniaturanwendungen;
IST-2001-V.1.12 CPA12: Bereitstellung von Anwendungsdiensten;
IST-2001-V.1.13 CPA13: Fortschrittliche Systeme und Anwendungen für die Signalverarbeitung;

NB: Die oben mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Handlungsschwerpunkte ergänzen diejenigen, die bereits im IST-Arbeitsprogramm 2001 für die 7. IST-Aufforderung vorgesehen waren.
In der am 27. Januar 2001 veröffentlichten IST-Aufforderung heißt es in Teil 2, dass Vorschläge für FTE-, Demonstrations- und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte sowie für Unterstützungsmaßnahmen (unbefristete Aufforderung) für die angegebenen Handlungsschwerpunkte jederzeit bis zum 28. Februar 2002, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht werden können.
Diese unbefristete Aufforderung wird mit der 7. IST-Aufforderung mit den in Teil 2 genannten Aufforderungskennnummern verlängert. Bei Vorschlägen zu diesen Handlungsschwerpunkten (d.h., den unter Teil 2a oder Teil 2b dieser Aufforderung genannten) verwenden Sie bitte die Aufforderungskennnummern dieser 7. IST-Aufforderung. Alle anderen Modalitäten bleiben unverändert.

Teil 2a (Vorschläge für FTE-, Demonstrations- und kombinierte FTE-/Demonstrationsprojekte) : Unbefristete Aufforderung (Aufforderungskennnummer des Teils: IST-01-7-2A)

Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-VI.1.1 Neue und künftige Technologien (FET) -Offener Bereich;
IST-2001-VIII.1.6 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit mit neu assoziierten Staaten.

Vorschläge können jederzeit bis zum 28. Februar 2002, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht werden. Alle eingereichten Vorschläge müssen dem IST-Arbeitsprogramm 2001 entsprechen.

Teil 2b (Vorschläge für Unterstützungsmaßnahmen) :
Unbefristete Aufforderung (Aufforderungskennnummer des Teils: IST-01-7-2B) Handlungsschwerpunkte:
IST-2001-VIII.1.1 Bündelung von Projekten;
IST-2001-VIII.1.2 Kompetenznetze und Arbeitsgruppen im IST-Programm;
IST-2001-VIII.1.3 Kanalisierung von Normungs- und Interoperabilitätsinitiativen;
IST-2001-VIII.1.4 Verbesserung des IT-Humankapitals durch Kompetenzsteigerung;
IST-2001-VIII.1.5 Schließung der IT-Kompetenzlücke durch Ausbau der Ausbildungsinfrastruktur;
IST-2001-VIII.1.6 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit mit neu assoziierten Staaten;
IST-2001-VIII.1.7 Ermöglichung der FTE-Zusammenarbeit mit Drittländern;
IST-2001-VIII.1.8 Verbreitung und Bekanntmachung von Ergebnissen des IST-Programms;
IST-2001-VIII.1.9 Studien.

Vorschläge können jederzeit bis zum 28. Februar 2002, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel), eingereicht werden. Hinweis i): Für Konferenzen, Workshops, Seminare und Ausstellungen zu einem Teilbereich des spezifischen Programms kann ein Zuschuss beantragt werden. Dazu ist das entsprechende Antragsformular für Zuschüsse des Leitfadens für Antragsteller zu verwenden, in dem sich weitere Informationen zu diesen Zuschüssen finden. Zuschussanträge können jederzeit bis zum 14. Juni 2002 eingereicht werden, allerdings müssen sie mindestens fünf Monate vor der Veranstaltung, die bezuschusst werden soll, eingegangen sein. Diese Veranstaltungen gelten als Begleitmaßnahmen im Sinne des IST-Arbeitsprogramms 2000; bewertet werde die Anträge nach Maßgabe des Handbuchs zu den Verfahren für die Bewertung von Vorschlägen. Bei der Einreichung eines Vorschlags für ein FTE-Projekt, Demonstrationsprojekt, kombiniertes Projekt oder eine konzertierte Aktion kann zusammen mit dem Vorschlag eine Bewerbung um ein Stipendium für Nachwuchswissenschaftler aus Entwicklungsländern eingereicht werden. Weitere Einzelheiten zu diesem Förderprogramm sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen.

5. Die Vorschläge sollten möglichst mit Hilfe eines speziellen Programms (Proposal Preparation Tool : ProTool) vorbereitet werden, das bei der Kommission per Internet, E-Mail oder auf CD-ROM erhältlich ist. Es erleichtert die Zusammenstellung der erforderlichen Verwaltungsangaben und technischen Informationen. Es sollte stets die neueste Version von ProTool verwandt werden.
Die Vorschläge sind daher vorzugsweise auf folgende Weise einzureichen: anhand von ProTool erstellt und nach Anwendung eines Verschlüsselungs- und " Versiegelungs "-Mechanismus auf elektronischem Weg entweder auf den Server übertragen oder per E-Mail übermittelt.
Der Koordinator muss für die elektronische Unterzeichung der den Vorschlag enthaltenden Datei von der Zertifizierungsbehörde der Kommission ein digitales Zertifikat anfordern. Nach Fertigstellung des Vorschlags wird die Vorschlagsdatei —versiegeltit und eine kurze Validierungsdatei (" Fingerabdruck ") erstellt.
Die Validierungsdatei, anhand deren der Vorschlag eindeutig identifizierbar ist, ist vor Ablauf der Frist (elektronisch oder per Fax) abzusenden. Die Vorschlagsdatei, die danach nicht mehr geändert werden darf, muss innerhalb von 48 Stunden nach Einreichungsschluss auf elektronischem Wege eingegangen sein.
Vorschläge können auch auf folgende Weise eingereicht werden: mit Hilfe des Programms für die Ausarbeitung von Vorschlägen (ProTool) erstellt und vom Koordinator ausgedruckt oder anhand der Papiervordrucke erstellt, die im Leitfaden für Antragsteller enthalten sind.

In Papierform eingereichte Vorschläge müssen vor Einreichungsschluss bei der Kommission unter folgender Anschrift eingegangen sein:

IST Programm
The Research Proposal Office
Square Frère Orban/Frère Orbanplein 8
B-1040 Brüssel.

Weitere Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen. Hinweis ii): Die Fristen in dieser Aufforderung gelten für den Eingang bei der Kommission. Wird die Anschrift nicht genau so wie hier angegeben verwendet, könnte sich die Weiterleitung Ihres Vorschlags zum IST-Programm verzögern, so dass dieser möglicherweise nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf der Einreichungsfrist eingeht.
Die Antragsteller werden ersucht, zur Einreichung ihrer Vorschläge nur eine der oben beschriebenen Methoden zu verwenden und nur eine Fassung eines Vorschlags einzureichen. Geht ein zulässiger Vorschlag sowohl in Papier- als auch in elektronischer Form ein, wird nur die elektronische Fassung bewertet.

6. Zur besseren Kontrolle der erstatteten Kosten und zur effektiveren Wahrung der finanziellen Interessen der Gemeinschaft kann die Kommission von den Vertragspartnern eine Zertifizierung der Kosten durch unabhängige, qualifizierte Finanzprüfer verlangen. Weitere Informationen sind dem Leitfaden für Antragsteller zu entnehmen.

7. Beim gesamten Schriftverkehr zu dieser Aufforderung (z.B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags) ist unbedingt die entsprechende Kennnummer des Teils der Aufforderung anzugeben. Bei Einreichung eines Vorschlags entweder auf Papier oder elektronisch akzeptieren die Antragsteller die Verfahren und Bedingungen dieser Aufforderung und der Unterlagen, auf die sie Bezug nimmt.

Alle bei der Europäischen Kommission eingehenden Vorschläge werden streng vertraulich behandelt. Nach den Regeln für die Teilnahme- und Verbreitung und der entsprechenden Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission können die Mitgliedstaaten und die assoziierten Staaten auf begründeten Antrag Zugang zu Kenntnissen erhalten, die für politische Entscheidungen relevant sind. Diese Kenntnisse müssen aus FTE-Aktionen stammen, die infolge dieser Aufforderung unterstützt wurden und einen Teil des Arbeitsprogramms betreffen, der für einen solchen Zugang in Frage kommt. Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge einzureichen oder an ihrer Einreichung mitzuwirken.