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Referenz |
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S07 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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16.09.2009 |
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Programm
Titel |
Strukturförderung
für Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen
Politiken beschäftigen, und für Organisationen
der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene Programm
„Europa für Bürgerinnen und Bürger“,
Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2010 |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2009/C
158/05) |
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Generaldirektion
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EACEA/11/2009 |
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Ziele
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| Die
vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
EACEA/11/2009 beruht auf dem Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Programm „Europa
für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung
einer aktiven europäischen Bürgerschaft im Zeitraum
2007—2013 (im Folgenden als „Programm“
bezeichnet).
Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion
2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen
1 und 2 „Strukturförderung für Think-Tanks,
die sich mit europäischen öffentlichen Politiken
beschäftigen, und für Organisationen der Zivilgesellschaft
auf europäischer Ebene“.
Allgemeine
Ziele des Programms
Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:
a) Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation
an einem immer engeren Zusammenwachsen eines demokratischen
und weltoffenen Europas, das geeint und reich in seiner
kulturellen Vielfalt ist, geben und damit die Entwicklung
des Konzepts der Bürgerschaft der Europäischen Union fördern;
b) ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln,
die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und
gemeinsamer Kultur aufbaut;
c) das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union
bei ihren Bürgern fördern;
d) das Verständnis
der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei
die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern
und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen.
Spezifische
Ziele der Aufforderung
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen lauten wie folgt:
a) Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen
Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft
und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur
durch die Aktivitäten und die Zusammenarbeit von Think-
Tanks und der Organisationen der Zivilgesellschaft auf
europäischer Ebene fördern;
b) die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen
der Zivilgesellschaft fördern, dabei zum interkulturellen
Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die
Einheit Europas betonen.
Vorrangige
Themen
— Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte
— Aktive europäische Bürgerschaft, Beteiligung und Demokratie
— Interkultureller Dialog — Auswirkungen von EU-Politiken
auf die Gesellschaften
— Wohlbefinden der Menschen in Europa, Beschäftigung,
sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung
Beschreibung
der Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft
die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen
— von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem
Interesse verfolgen. Betriebskostenzuschüsse dienen als
finanzielle Unterstützung zur Deckung eines Teils der
Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen
Tätigkeit der ausgewählten Organisation erforderlich sind.
Diese Förderung kann entsprechend bestimmten Kriterien
als jährlicher Zuschuss oder im Rahmen einer mehrjährigen
Partnerschaft gewährt werden. Die mehrjährige Partnerschaft
ist ein eingeführter Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen
einer Organisation und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles
und Kultur (nachstehend die „Exekutivagentur“), für den
bestimmte Zuschüsse gewährt werden können. Im Rahmen der
vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
kann diese Partnerschaft für eine Dauer von drei Jahren
geschlossen werden.
Die Aktivitäten
der Antrag stellenden Organisation müssen einen greifbaren
Beitrag zur Entwicklung und zur Umsetzung der spezifischen
Ziele und vorrangigen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen leisten. Sie müssen mindestens
ein spezifisches Ziel und ein vorrangiges Thema der unter
Punkt 1 angegebenen Ziele und Themen abdecken.
Das Arbeitsprogramm einer Organisation, die einen Antrag
für 2010 gestellt hat, sowie das dreijährige
strategische Programm (bei mehrjährigen Partnerschaften)
sollten deren satzungsgemäße Tätigkeiten,
insbesondere Konferenzen, Seminare, Gesprächsrunden,
Vertretungsaktionen, Kommunikation und Valorisierung,
sowie deren sonstige wiederkehrende europäische Tätigkeiten
umfassen. Förderungszeitraum
Sowohl bei jährlichen Zuschüssen als auch bei
mehrjährigen Partnerschaften muss der Förderungszeitraum
dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen,
wie es sich aus den bescheinigten Jahresabschlüssen
der Organisation ergibt. Entspricht dieses Geschäftsjahr
dem Kalenderjahr, erstreckt sich der Förderungszeitraum
vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010.
Bei Antragstellern, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr
abweicht, entspricht der Förderungszeitraum dem Zwölfmonatszeitraum
ab dem Beginn ihres Geschäftsjahres im Jahr 2010.
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Fördergebiet |
Organisationen
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss
eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischem
Interesse verfolgt:
a) eine gemeinnützige
Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein; bei Netzwerken
ohne separate Betriebsstruktur mit eigenem Status kann
der Antrag von der Mitgliedsorganisation eingereicht werden,
die für die Koordinierung des Netzwerks zuständig ist;
b) im Bereich der
europäischen Bürgerschaft tätig sein, was eindeutig aus
ihrer Satzung bzw. den schriftlich formulierten Zielen
der Organisation hervorgehen muss, und sie muss einer
der folgenden Kategorien von Organisationen angehören:
Maßnahme 1:
A. Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen
Politiken befassen
Maßnahme 2:
B. Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer
Ebene
— europäische Spitzenverbände (Plattformen)
— europäische Netzwerke
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind
und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat
C. Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der
europäischen Erinnerung
D. Plattformen paneuropäischer Organisationen
c) die
Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten Ländern
ausüben.
Bei mehrjährigen Partnerschaften müssen die Organisationen
seit mehr als vier (4) Jahren (zum 15. Oktober 2009) in
rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder
ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen
und außerdem bei den nachstehenden Kategorien folgende
geografische Abdeckung aufweisen:
— Europäische Spitzenverbände oder europäische
Netzwerke müssen in mindestens zwölf (12) förderfähigen
Ländern Mitglieder haben;
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig
sind und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat,
müssen in mindestens zwölf (12) förderfähigen Ländern
aktiv sein;
— Plattformen paneuropäischer Spitzenverbände
müssen mindestens sechs (6) Spitzenverbände als Mitglieder
aufweisen und über diese in den 27 Mitgliedstaaten vertreten
sein.
Bei jährlichen Zuschüssen müssen die
Organisationen seit mehr als einem Jahr (zum 15. Oktober
2009) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen
Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit
besitzen und außerdem bei den nachstehenden Kategorien
folgende geografische Abdeckung aufweisen:
— Europäische Spitzenverbände oder europäische
Netzwerke müssen in mindestens acht (8) förderfähigen
Ländern Mitglieder haben;
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig
sind und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat,
müssen in mindestens acht (8) förderfähigen Ländern aktiv
sein.
Plattformen paneuropäischer Spitzenverbände können nur
im Rahmen einer mehrjährigen Partnerschaft eine Bewerbung
einreichen.
Natürliche Personen und öffentliche Einrichtungen sind
bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
nicht förderberechtigt.
Förderfähige Länder
a) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik,
Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
b) Kroatien
c) die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
d) Albanien
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Finanzierung |
Die
für die Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen vorgesehenen
Mittel belaufen sich im Jahr 2010 insgesamt auf etwa 8,2
Mio. EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt die Finanzierung
von etwa 55 Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung,
behält sich jedoch das Recht vor, nach Maßgabe der Qualität
der Anträge nicht alle verfügbaren Mittel zu bewilligen.
Als Anhaltspunkt sei angeführt, dass auf die Zuschüsse
für mehrjährige Partnerschaften rund 85 % der verfügbaren
Haushaltsmittel und auf die jährlichen Zuschüsse rund
15 % entfallen.
Die Förderung wird unter Posten 15.06.66 des Gesamthaushaltsplans
der Europäischen Union vergeben. |
Deadline |
| Letzter Termin
für die Einreichung der Anträge ist der 15. Oktober
2009. |
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Kontakt |
Education, Audiovisual and
Culture
Executive Agency
Unit P7
Call for proposals EACEA/11/2009
Avenue du Bourget 1 (BOUR 01/17)
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
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