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Referenz |
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S07 |
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zuletzt
bearbeitet am |
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16.09.2008 |
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Programm
Titel |
Strukturförderung
für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen
öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche
Organisationen auf europäischer Ebene — 2009
Bürgerschaft — P7 |
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Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C
232/07) |
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Generaldirektion
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EACEA/26/08
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Ziele
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Die
vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
EACEA/26/08 beruht auf dem Beschluss des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für
Bürgerinnen und Bürger“ (1) zur Förderung einer aktiven
europäischen Bürgerschaft im Zeitraum 2007-2013 (im Folgenden
als „Programm“ bezeichnet).
Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 2 „Aktive
Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen 1 und 2, Strukturförderung
für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen
öffentlichen Politiken beschäftigen, und für Organisationen
der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene.
Den Akteuren steht ein Programmleitfaden mit Informationen
über den allgemeinen Aufbau des Programms und dessen Durchführung
zur Verfügung. Daher werden die Organisationen, die beabsichtigen,
im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
einen Antrag zu stellen, gebeten, die allgemeinen Hinweise
des auf der folgenden Website abrufbaren Leitfadens sorgfältig
durchzulesen: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index.de.htm
Allgemeine
Ziele des Programms
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013)“
soll zu folgenden allgemeinen Zielsetzungen beitragen:
a) Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion
und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden
Europas geben, das demokratisch und weltoffen, in Vielfalt
geeint und durch seine kulturelle Vielfalt reich ist,
so dass sie auf diese Weise ihre Bürgerschaft in der Europäischen
Union weiterentwickeln;
b) eine europäische Identität entwickeln, die auf anerkannten
gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur
aufbaut;
c) ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union
bei ihren Bürgern fördern;
d) das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen
fördern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt
achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog
beitragen.
Spezifische
Ziele der Aufforderung
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen lauten wie folgt:
a) Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen
Bürgerschaft und zur Demokratie, zu gemeinsamen Werten,
gemeinsamer Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit
zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer
Ebene fördern;
b) die Interaktion zwischen Bürger/innen sowie von zivilgesellschaftlichen
Organisationen aus allen Teilnehmerstaaten fördern, dabei
zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt
als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk
gilt den Aktivitäten, die eine engere Verbindung zwischen
Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten, die der Europäischen
Union vor dem 30. April 2004 beigetreten sind, und Bürgerinnen
und Bürgern aus den nach diesem Datum beigetretenen Staaten
schaffen sollen.
Im Sinne der vorliegenden Aufforderung sollte eine Organisation
ihren Schwerpunkt auf mindestens eines dieser spezifischen
Ziele legen (siehe Punkt 2.2.1 des vollständigen Wortlauts
der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).
Vorrangige
Themen
Außerdem sollte die auszuwählende Organisation den Schwerpunkt
ihres Arbeitsprogramms auf mindestens eines der nachstehend
genannten vorrangigen Themen legen (siehe Punkt 2.2.2
des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen):
a) Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte;
b) Aktive europäische Bürgerschaft: Beteiligung und Demokratie
in Europa;
c) Interkultureller Dialog;
d) Auswirkungen von EU-Politiken auf die Gesellschaften;
e) Wohlbefinden der Menschen in Europa: Beschäftigung,
sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung.
Beschreibung
der Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft
die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen
— von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem
Interesse verfolgen.
Betriebskostenzuschüsse dienen als finanzielle Unterstützung
für Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der normalen
und ständigen Tätigkeit einer gewählten Organisation erforderlich
sind.
Zu diesen Kosten gehören insbesondere Personalkosten,
Gemeinkosten (Mieten und Immobilienkosten, Geräte, Büromittel,
Telekommunikation, Portogebühren usw.), Kosten für interne
Besprechungen, Veröffentlichungen, Informations- und Verbreitungskosten
sowie Kosten, die direkt mit dem Arbeitsprogramm der Organisation
in Verbindung stehen.
Ziel ist es, Organisationen auszuwählen, die über ihre
ständigen, normalen und regulären Tätigkeiten zu den Zielen
des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ beitragen.
Anmerkung:
Ein spezieller Aufruf (Aufforderung EACEA/30/07 „Strukturförderung
für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen
öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche
Organisationen auf europäischer Ebene 2008-2009“) wurde
am 26. September 2007 (ABl. C 226, S. 4) veröffentlicht.
Dieser Aufruf eröffnet Organisationen die Möglichkeit,
sowohl jährliche Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr
2008 als auch mehrjährige strategische Partnerschaften
für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 zu beantragen. Die
vorliegende Aufforderung richtet sich nicht an Organisationen,
die bereits ausgewählt wurden, um mit der Agentur eine
Partnerschaftsrahmenvereinbarung 2008-2009 abzuschließen,
sondern zielt auf die Auswahl von Organisationen zum Abschluss
von Vereinbarungen über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss
für das Haushaltsjahr 2009. Organisationen, die im Rahmen
der Aufforderung EACEA/30/07 für den Erhalt eines jährlichen
Betriebskostenzuschusses für 2008 ausgewählt wurden, sowie
Organisationen, die im Rahmen der Aufforderung EACEA/30/07
keinen Antrag eingereicht haben oder nicht ausgewählt
wurden, können einen Antrag stellen, wenn ihr Profil der
unten aufgeführten Beschreibung entspricht.
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Fördergebiet |
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Organisationen
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss
eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischem
Interesse verfolgt:
— Maßnahme 1: eine europäische Forschungseinrichtung
sein, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken
beschäftigt (Think-tank) (wie unter Punkt 2.1 des vollständigen
Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
beschrieben), oder
Maßnahme 2: eine zivilgesellschaftliche
Organisation auf europäischer Ebene sein, die die europäische
Bürgerschaft fördert (wie in Punkt 2.1 des vollständigen
Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
beschrieben),
— eine gemeinnützige und unabhängige Organisation mit
Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein.
Sie muss zudem:
— im Bereich der europäischen Bürgerschaft tätig sein,
wie im Gesellschaftsvertrag eindeutig festgelegt,
— die Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten
Ländern ausüben.
Hinweis: Einzelpersonen als
private Auftragnehmer, Universitäten, Europa-Häuser oder
öffentliche Verwaltungen mit Exekutivaufgaben auf lokaler,
regionaler oder nationaler Ebene sind nicht förderungsberechtigt.
In Punkt 2 und 5 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen sind eine ausführliche
Beschreibung der potenziellen Zuschussbewerber sowie die
detaillierten Kriterien für die Förderfähigkeit enthalten.
Länder
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder
ansässig sein:
a) Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1. Januar
2007 (27): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische
Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland,
Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes
Königreich;
b) Kroatien (Informationen betreffend die Vereinbarungen
über die Teilnahme sonstiger Länder finden Sie auf der
Website der Exekutivagentur — EACEA: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm |
Finanzierung |
Verfügbare
Mittel für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die für die Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen
vorgesehenen Mittel belaufen sich im Jahr 2009 insgesamt
auf etwa 600 000 EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt
die Finanzierung von etwa 10 Anträgen im Rahmen dieser
Aufforderung, behält sich jedoch das Recht vor, nicht
alle verfügbaren Mittel zu verwenden. Die Strukturförderung
wird unter Posten 15.06.66 des Gesamthaushaltsplans der
Europäischen Union vergeben.
Höchstbeträge für Einzelanträge
Im Jahr 2009 wird sich der Höchstbetrag für
einen Betriebskostenzuschuss auf 60 000 EUR belaufen.
Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf 80 % der veranschlagten
Ausgaben nicht überschreiten. Für Antragsteller,
die die Methode der Zuschussberechnung auf der Basis des
Budgets (siehe unten) verwenden, sind dies lediglich 80
% der förderfähigen Kosten der Organisation.
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Deadline |
| 17.
November 2008 |
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Kontakt |
Education, Audiovisual and
Culture Executive Agency
Unit P7 — Citizenship
„Europe for citizens“ Call for proposals EACEA/26/08
Operating grants BOUR, 01/25
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brussels
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
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