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Referenz
S07
zuletzt bearbeitet am
16.09.2009
Programm Titel
Strukturförderung für Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, Aktion 2, Maßnahmen 1 und 2 — 2010
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2009/C 158/05)
Generaldirektion
EACEA/11/2009
Ziele

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/11/2009 beruht auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft im Zeitraum 2007—2013 (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet).
Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen 1 und 2 „Strukturförderung für Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene“.

Allgemeine Ziele des Programms
Das Programm soll zu folgenden allgemeinen Zielen beitragen:
a) Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen eines demokratischen und weltoffenen Europas, das geeint und reich in seiner kulturellen Vielfalt ist, geben und damit die Entwicklung des Konzepts der Bürgerschaft der Europäischen Union fördern;
b) ein Verständnis für eine europäische Identität entwickeln, die auf gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und gemeinsamer Kultur aufbaut;
c) das Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei ihren Bürgern fördern;
d) das Verständnis der europäischen Bürger füreinander vergrößern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und fördern und zugleich zum interkulturellen Dialog beitragen.

Spezifische Ziele der Aufforderung
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen lauten wie folgt:
a) Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und gemeinsamen Kultur durch die Aktivitäten und die Zusammenarbeit von Think- Tanks und der Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene fördern;
b) die Interaktion zwischen den Bürgern sowie Organisationen der Zivilgesellschaft fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen.

Vorrangige Themen
— Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte
— Aktive europäische Bürgerschaft, Beteiligung und Demokratie
— Interkultureller Dialog — Auswirkungen von EU-Politiken auf die Gesellschaften
— Wohlbefinden der Menschen in Europa, Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung

Beschreibung der Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen — von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen. Betriebskostenzuschüsse dienen als finanzielle Unterstützung zur Deckung eines Teils der Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der regelmäßigen Tätigkeit der ausgewählten Organisation erforderlich sind.
Diese Förderung kann entsprechend bestimmten Kriterien als jährlicher Zuschuss oder im Rahmen einer mehrjährigen Partnerschaft gewährt werden. Die mehrjährige Partnerschaft ist ein eingeführter Mechanismus der Zusammenarbeit zwischen einer Organisation und der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (nachstehend die „Exekutivagentur“), für den bestimmte Zuschüsse gewährt werden können. Im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen kann diese Partnerschaft für eine Dauer von drei Jahren geschlossen werden.

Die Aktivitäten der Antrag stellenden Organisation müssen einen greifbaren Beitrag zur Entwicklung und zur Umsetzung der spezifischen Ziele und vorrangigen Themen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen leisten. Sie müssen mindestens ein spezifisches Ziel und ein vorrangiges Thema der unter Punkt 1 angegebenen Ziele und Themen abdecken.
Das Arbeitsprogramm einer Organisation, die einen Antrag für 2010 gestellt hat, sowie das dreijährige strategische Programm (bei mehrjährigen Partnerschaften) sollten deren satzungsgemäße Tätigkeiten, insbesondere Konferenzen, Seminare, Gesprächsrunden, Vertretungsaktionen, Kommunikation und Valorisierung, sowie deren sonstige wiederkehrende europäische Tätigkeiten umfassen. Förderungszeitraum
Sowohl bei jährlichen Zuschüssen als auch bei mehrjährigen Partnerschaften muss der Förderungszeitraum dem Geschäftsjahr des Antragstellers entsprechen, wie es sich aus den bescheinigten Jahresabschlüssen der Organisation ergibt. Entspricht dieses Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, erstreckt sich der Förderungszeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2010.
Bei Antragstellern, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, entspricht der Förderungszeitraum dem Zwölfmonatszeitraum ab dem Beginn ihres Geschäftsjahres im Jahr 2010.

Fördergebiet

Organisationen
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt:

a) eine gemeinnützige Organisation mit Rechtspersönlichkeit sein; bei Netzwerken ohne separate Betriebsstruktur mit eigenem Status kann der Antrag von der Mitgliedsorganisation eingereicht werden, die für die Koordinierung des Netzwerks zuständig ist;

b) im Bereich der europäischen Bürgerschaft tätig sein, was eindeutig aus ihrer Satzung bzw. den schriftlich formulierten Zielen der Organisation hervorgehen muss, und sie muss einer der folgenden Kategorien von Organisationen angehören:
Maßnahme 1:
A. Think-Tanks, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken befassen
Maßnahme 2:
B. Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene
— europäische Spitzenverbände (Plattformen)
— europäische Netzwerke
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat
C. Organisationen der Zivilgesellschaft im Bereich der europäischen Erinnerung
D. Plattformen paneuropäischer Organisationen

c) die Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten Ländern ausüben.
Bei mehrjährigen Partnerschaften müssen die Organisationen seit mehr als vier (4) Jahren (zum 15. Oktober 2009) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und außerdem bei den nachstehenden Kategorien folgende geografische Abdeckung aufweisen:
— Europäische Spitzenverbände oder europäische Netzwerke müssen in mindestens zwölf (12) förderfähigen Ländern Mitglieder haben;
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat, müssen in mindestens zwölf (12) förderfähigen Ländern aktiv sein;
— Plattformen paneuropäischer Spitzenverbände müssen mindestens sechs (6) Spitzenverbände als Mitglieder aufweisen und über diese in den 27 Mitgliedstaaten vertreten sein.
Bei jährlichen Zuschüssen müssen die Organisationen seit mehr als einem Jahr (zum 15. Oktober 2009) in rechtsgültiger Form in einem der förderfähigen Länder ansässig sein und eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen und außerdem bei den nachstehenden Kategorien folgende geografische Abdeckung aufweisen:
— Europäische Spitzenverbände oder europäische Netzwerke müssen in mindestens acht (8) förderfähigen Ländern Mitglieder haben;
— Organisationen, die auf europäischer Ebene tätig sind und deren Tätigkeit europaweite Auswirkungen hat, müssen in mindestens acht (8) förderfähigen Ländern aktiv sein.
Plattformen paneuropäischer Spitzenverbände können nur im Rahmen einer mehrjährigen Partnerschaft eine Bewerbung einreichen.
Natürliche Personen und öffentliche Einrichtungen sind bei dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht förderberechtigt.

Förderfähige Länder
a) Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern
b) Kroatien
c) die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
d) Albanien

Finanzierung
Die für die Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen vorgesehenen Mittel belaufen sich im Jahr 2010 insgesamt auf etwa 8,2 Mio. EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt die Finanzierung von etwa 55 Organisationen im Rahmen dieser Aufforderung, behält sich jedoch das Recht vor, nach Maßgabe der Qualität der Anträge nicht alle verfügbaren Mittel zu bewilligen.
Als Anhaltspunkt sei angeführt, dass auf die Zuschüsse für mehrjährige Partnerschaften rund 85 % der verfügbaren Haushaltsmittel und auf die jährlichen Zuschüsse rund 15 % entfallen.
Die Förderung wird unter Posten 15.06.66 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union vergeben.
Deadline
Letzter Termin für die Einreichung der Anträge ist der 15. Oktober 2009.
Kontakt
Education, Audiovisual and Culture
Executive Agency
Unit P7
Call for proposals EACEA/11/2009
Avenue du Bourget 1 (BOUR 01/17)
1140 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm