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Referenz
S07
zuletzt bearbeitet am
16.09.2008
Programm Titel
Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene — 2009
Bürgerschaft — P7
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 232/07)
Generaldirektion
EACEA/26/08
Ziele

Die vorliegende Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen EACEA/26/08 beruht auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (1) zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft im Zeitraum 2007-2013 (im Folgenden als „Programm“ bezeichnet).
Das Programm bildet die Rechtsgrundlage für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betreffend Aktion 2 „Aktive Zivilgesellschaft in Europa“, Maßnahmen 1 und 2, Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene.
Den Akteuren steht ein Programmleitfaden mit Informationen über den allgemeinen Aufbau des Programms und dessen Durchführung zur Verfügung. Daher werden die Organisationen, die beabsichtigen, im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einen Antrag zu stellen, gebeten, die allgemeinen Hinweise des auf der folgenden Website abrufbaren Leitfadens sorgfältig durchzulesen: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index.de.htm

Allgemeine Ziele des Programms
Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger (2007-2013)“ soll zu folgenden allgemeinen Zielsetzungen beitragen:
a) Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation am Aufbau eines immer stärker zusammenwachsenden Europas geben, das demokratisch und weltoffen, in Vielfalt geeint und durch seine kulturelle Vielfalt reich ist, so dass sie auf diese Weise ihre Bürgerschaft in der Europäischen Union weiterentwickeln;
b) eine europäische Identität entwickeln, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut;
c) ein Gefühl der Zugehörigkeit zur Europäischen Union bei ihren Bürgern fördern;
d) das gegenseitige Verstehen der europäischen Bürger/innen fördern, dabei die kulturelle und sprachliche Vielfalt achten und würdigen sowie zum interkulturellen Dialog beitragen.

Spezifische Ziele der Aufforderung
Die spezifischen Ziele dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen lauten wie folgt:
a) Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zu gemeinsamen Werten, gemeinsamer Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern;
b) die Interaktion zwischen Bürger/innen sowie von zivilgesellschaftlichen Organisationen aus allen Teilnehmerstaaten fördern, dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt den Aktivitäten, die eine engere Verbindung zwischen Bürgerinnen und Bürgern aus Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union vor dem 30. April 2004 beigetreten sind, und Bürgerinnen und Bürgern aus den nach diesem Datum beigetretenen Staaten schaffen sollen.
Im Sinne der vorliegenden Aufforderung sollte eine Organisation ihren Schwerpunkt auf mindestens eines dieser spezifischen Ziele legen (siehe Punkt 2.2.1 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen).

Vorrangige Themen
Außerdem sollte die auszuwählende Organisation den Schwerpunkt ihres Arbeitsprogramms auf mindestens eines der nachstehend genannten vorrangigen Themen legen (siehe Punkt 2.2.2 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen):
a) Zukunft der Europäischen Union und ihrer Grundwerte;
b) Aktive europäische Bürgerschaft: Beteiligung und Demokratie in Europa;
c) Interkultureller Dialog;
d) Auswirkungen von EU-Politiken auf die Gesellschaften;
e) Wohlbefinden der Menschen in Europa: Beschäftigung, sozialer Zusammenhalt und nachhaltige Entwicklung.

Beschreibung der Aufforderung
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die Strukturförderung — in Form von Betriebskostenzuschüssen — von Organisationen, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgen.
Betriebskostenzuschüsse dienen als finanzielle Unterstützung für Kosten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der normalen und ständigen Tätigkeit einer gewählten Organisation erforderlich sind.
Zu diesen Kosten gehören insbesondere Personalkosten, Gemeinkosten (Mieten und Immobilienkosten, Geräte, Büromittel, Telekommunikation, Portogebühren usw.), Kosten für interne Besprechungen, Veröffentlichungen, Informations- und Verbreitungskosten sowie Kosten, die direkt mit dem Arbeitsprogramm der Organisation in Verbindung stehen.
Ziel ist es, Organisationen auszuwählen, die über ihre ständigen, normalen und regulären Tätigkeiten zu den Zielen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ beitragen.

Anmerkung:
Ein spezieller Aufruf (Aufforderung EACEA/30/07 „Strukturförderung für Forschungseinrichtungen, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigen, und für zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer Ebene 2008-2009“) wurde am 26. September 2007 (ABl. C 226, S. 4) veröffentlicht. Dieser Aufruf eröffnet Organisationen die Möglichkeit, sowohl jährliche Betriebskostenzuschüsse für das Haushaltsjahr 2008 als auch mehrjährige strategische Partnerschaften für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 zu beantragen. Die vorliegende Aufforderung richtet sich nicht an Organisationen, die bereits ausgewählt wurden, um mit der Agentur eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung 2008-2009 abzuschließen, sondern zielt auf die Auswahl von Organisationen zum Abschluss von Vereinbarungen über einen jährlichen Betriebskostenzuschuss für das Haushaltsjahr 2009. Organisationen, die im Rahmen der Aufforderung EACEA/30/07 für den Erhalt eines jährlichen Betriebskostenzuschusses für 2008 ausgewählt wurden, sowie Organisationen, die im Rahmen der Aufforderung EACEA/30/07 keinen Antrag eingereicht haben oder nicht ausgewählt wurden, können einen Antrag stellen, wenn ihr Profil der unten aufgeführten Beschreibung entspricht.

Fördergebiet
Organisationen
Um einen Betriebskostenzuschuss erhalten zu können, muss eine Organisation, die ein Ziel von allgemeinem europäischem Interesse verfolgt:
— Maßnahme 1: eine europäische Forschungseinrichtung sein, die sich mit europäischen öffentlichen Politiken beschäftigt (Think-tank) (wie unter Punkt 2.1 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben), oder
Maßnahme 2: eine zivilgesellschaftliche Organisation auf europäischer Ebene sein, die die europäische Bürgerschaft fördert (wie in Punkt 2.1 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beschrieben),
— eine gemeinnützige und unabhängige Organisation mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein.
Sie muss zudem:
— im Bereich der europäischen Bürgerschaft tätig sein, wie im Gesellschaftsvertrag eindeutig festgelegt,
— die Mehrzahl ihrer Aktivitäten in förderungsberechtigten Ländern ausüben.

Hinweis: Einzelpersonen als private Auftragnehmer, Universitäten, Europa-Häuser oder öffentliche Verwaltungen mit Exekutivaufgaben auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene sind nicht förderungsberechtigt. In Punkt 2 und 5 des vollständigen Wortlauts der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind eine ausführliche Beschreibung der potenziellen Zuschussbewerber sowie die detaillierten Kriterien für die Förderfähigkeit enthalten.

Länder
Die Antragsteller müssen in einem der folgenden Länder ansässig sein:
a) Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1. Januar 2007 (27): Österreich, Belgien, Bulgarien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich;
b) Kroatien (Informationen betreffend die Vereinbarungen über die Teilnahme sonstiger Länder finden Sie auf der Website der Exekutivagentur — EACEA: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
Finanzierung
Verfügbare Mittel für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
Die für die Kofinanzierung von Betriebskostenzuschüssen vorgesehenen Mittel belaufen sich im Jahr 2009 insgesamt auf etwa 600 000 EUR. Die Exekutivagentur beabsichtigt die Finanzierung von etwa 10 Anträgen im Rahmen dieser Aufforderung, behält sich jedoch das Recht vor, nicht alle verfügbaren Mittel zu verwenden. Die Strukturförderung wird unter Posten 15.06.66 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union vergeben.

Höchstbeträge für Einzelanträge
Im Jahr 2009 wird sich der Höchstbetrag für einen Betriebskostenzuschuss auf 60 000 EUR belaufen. Die Finanzhilfe der Gemeinschaft darf 80 % der veranschlagten Ausgaben nicht überschreiten. Für Antragsteller, die die Methode der Zuschussberechnung auf der Basis des Budgets (siehe unten) verwenden, sind dies lediglich 80 % der förderfähigen Kosten der Organisation.
Deadline
17. November 2008
Kontakt
Education, Audiovisual and Culture Executive Agency
Unit P7 — Citizenship
„Europe for citizens“ Call for proposals EACEA/26/08
Operating grants BOUR, 01/25
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brussels
http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm