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Referenz
S09
zuletzt bearbeitet am
22.11.2006
Programm Titel
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2006/C 285/08)
Generaldirektion
EACEA
Ziele

Einleitung
Der Vorschlag der Kommission zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2007-2013 soll in Kürze vom europäischen Gesetzgeber angenommen werden. Um eine unverzügliche Umsetzung dieses Programms und das Erarbeiten von Vorschlägen potenzieller Empfänger von Fördermitteln der Kommission zu ermöglichen, hat sich die Kommission für die Veröffentlichung einer Vorabversion des Programmleitfadens, einschließlich detaillierter Informationen zur Umsetzung des Programms, entschieden.

Vorsichtsklausel
Der Programmleitfaden stellt für die Kommission keine rechtliche Verpflichtung dar. Er kann annulliert werden, und es kann eine andere Version mit anderen Anforderungen und entsprechenden Beantwortungsfristen veröffentlicht werden, falls die Rechtsgrundlage durch den europäischen Gesetzgeber wesentlich geändert wird. Ganz allgemein unterliegt die Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007 den folgenden Bedingungen, deren Erfüllung nicht von der Kommission abhängt:
- Verabschiedung der endgültigen Fassung der Rechtsgrundlage, mit der das Programm ohne wesentliche Änderungen eingeführt wird, durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union;
- Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms im Hinblick auf das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, allgemeiner Leitlinien für die Durchführung sowie der Auswahlkriterien und -verfahren nach der Befassung des Programmausschusses; sowie
- Verabschiedung des Haushalts für 2007 der Europäischen Union durch die Haushaltsbehörde. Außerdem unterliegen die im Programmleitfaden gegebenen Verweise auf die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur einer Entscheidung der Kommission, mit der das Mandat der Agentur auf eine neue Generation von Programmen erweitert wird.

Zielsetzungen und Beschreibung
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die Auflage des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vereinbart. Mit diesem Programm wird der rechtliche Rahmen für eine breite Palette von Aktivitäten und Organisationen formuliert, die eine „aktive europäische Staatsbürgerschaft“ — also die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftlicher Organisationen am Prozess der europäischen Einigung — fördern sollen. Mit dem Programm soll zur Erfüllung folgender allgemeiner Zielsetzungen beigetragen werden:
- Den Bürgerinnen und Bürger die Interaktion und Partizipation am Aufbau eines noch stärker zusammenwachsenden, demokratischen, weltoffenen Europas ermöglichen, das durch seine kulturelle Vielfalt geeint und bereichert wird, um auf diese Weise die Entwicklung einer Staatsbürgerschaft der Europäischen Union zu unterstützen.
- Es soll ein Sinn für die europäische Identität gefördert werden, die auf anerkannten gemeinsamen Werten, einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut.
- Unter den Bürgerinnen und Bürgern soll ein Bewusstsein der Verantwortung für die Europäische Union gefördert werden.
- Es soll zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Toleranz und das gegenseitige Verstehen bei gleichzeitiger Achtung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt verbessert und ein Beitrag zum interkulturellen Dialog geleistet werden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vier Aktionen mit verschiedenen Maßnahmen vorgeschlagen:
Aktion 1 — Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa: Mit dieser Aktion soll eine aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Städtepartnerschaften und bürgerschaftliche Projekte anderer Art gefördert werden.
Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa: Diese Aktion dient der Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen, entweder durch strukturelle Hilfen auf der Basis ihres Arbeitsprogramms auf europäischer Ebene oder durch die Unterstützung transnationaler Projekte.
Aktion 3 — Gemeinsam für Europa: Diese Aktion umfasst Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung, Studien und Informationsinstrumente.
Aktion 4 — Aktive europäische Erinnerung: Mit dieser Aktion werden Maßnahmen unterstützt, deren Ziel der Erhalt und die Pflege der Gedenkstätten und Archive im Zusammenhang mit nationalsozialistischen und stalinistischen Deportationen sowie das gemeinsame Gedenken an die Opfer dieser Gewaltherrschaften ist. Damit soll ein Beitrag zur breiten Reflexion über Ursprünge und Zukunft der europäischen Einigung geleistet werden.

Zielgruppe /Förderfähige Länder
Das Programm steht allen Interessenten offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft fördern. Dazu gehören beispielsweise: lokale Behörden und Organisationen; Organisationen, gesellschaftspolitische Forschungseinrichtungen („Think-Tanks“); Bürgergruppen; zivilgesellschaftliche Organisationen; Nichtregierungsorganisationen; Gewerkschaften; Bildungseinrichtungen; Freiwilligenorganisationen und Vereine; Amateursportvereine und -verbände usw. Einige Aktionen des Programms sprechen jedoch einen stärker begrenzten Kreis von Organisationen an. Deshalb wurde die Förderfähigkeit antragstellender Organisationen im Programmleitfaden zu jeder Maßnahme bzw. Teilmaßnahme definiert. Das Programm steht den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2007 offen (Vorbehaltlich des offenen Ratifizierungsprozesses für Bulgarien und Rumänien.). Es kann auch für andere Länder geöffnet werden, namentlich die am EWR-Vertrag beteiligten EFTA-Staaten, die Beitrittskandidatenländer und die Länder des westlichen Balkans. Voraussetzung ist jedoch die Erfüllung der anwendbaren rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen.
Finanzierung
Für den Zeitraum 2007-2013 verfügt das Programm über Finanzmittel in Höhe von 215 Mio. EUR. Die jeweilige Mittelausstattung für ein Jahr unterliegt der Billigung durch die Finanzplanungsbehörden. Bei der Entscheidung über das Programm wurde folgende Aufteilung der Gesamtmittel zwischen den einzelnen Aktionen festgelegt:
Aktion 1: mindestens 45 %
Aktion 2: ca. 31 %
Aktion 3: ca. 10 %
Aktion 4: ca. 4 %
Deadline
Aktion Deadline  

Aktion 1 — Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa

 

Phase 1

10 Januar 2007

Du 1 Mai au 31 Juillet 2007

Phase 2

1 April 2007

Du 1 Augustt au 30 September 2007

Phase 3

1 Juni 2007

Du 1 October au 31 Dezember 2007

Phase 4

1 September 2007

Du 1 Januar au 31 Marz 2008

STÄDTEPARTNERSCHAFTEN (Konferenzen &
Seminare)

15 Marz 2007 

Du 1 August 2007 au 31 Marz 2008

Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa

Flankierende Maßnahmen

22 December 2006

 

Bürgerprojekte

15 Februar 2007

Du 1 July 2007 au 30 Juni 2008

Aktion 4 — Aktive europäische Erinnerung

30 April 2007

Du 1 September 2007 au 31 August 2008

Kontakt

Weitere Informationen, darunter auch nähere Einzelheiten zu den Terminen für die Antragstellung, sind im Leitfaden zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ auf folgenden Websites zu finden:
http://eacea.cec.eu.int/static/en/citizenship/index.htm
http://ec.europa.eu/dgs/education_culture/activecitizenship/index_fr.htm