Das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ verfolgt die folgenden spezifischen Ziele:
— Menschen aus lokalen Gemeinschaften aus ganz Europa zusammenbringen, damit sie Erfahrungen, Meinungen und Wertvorstellungen austauschen und gemeinsam nutzen, aus der Geschichte lernen und die Zukunft gestalten können,
— Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und zur Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und Kultur durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen auf europäischer Ebene fördern,
— Europa den Bürgern näherbringen, indem europäische Werte und Errungenschaften gefördert warden und gleichzeitig die Erinnerung an die Vergangenheit Europas bewahrt wird,
— die Interaktion zwischen den Bürgern sowie zwischen Organisationen der Zivilgesellschaft aus allen Teilnehmerländern fördern und dabei zum interkulturellen Dialog beitragen und sowohl die Vielfalt als auch die Einheit Europas betonen; besonderes Augenmerk gilt hierbei Aktivitäten, durch die engereBeziehungen zwischen den Bürgern der Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union bereits vor dem 30. April 2004 angehörten, und denen der Mitgliedstaaten, die seither beigetreten sind, hergestellt werden sollen.
Aktion 1 — Aktive Bürger/innen für Europa
M a ß n a h m e 1: S t ä d t e p a r t n e r s c h a f t e n
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern.
Maßnahme 1.1 — Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Bei dieser Maßnahme geht es um Aktivitäten, die den direkten Austausch zwischen europäischen Bürgern durch ihre Teilnahme an städtepartnerschaftlichen Aktivitäten zum Inhalt haben oder fördern.An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 25 internationale Teilnehmer aus
den eingeladenen Gemeinden umfassen, wobei jede eingeladene Gemeinde mit mindestens fünf Teilnehmern vertreten sein muss. Die Höchstdauer der Begegnung beträgt 21 Tage. Der Höchstzuschuss
pro Projekt beträgt 22 000 EUR. Sollten mindestens 10 Städte an dem Projekt teilnehmen, kann ein Höchstzuschuss von 40 000 EUR pro Projekt vergeben werden. Der Mindestzuschuss beträgt 2 500 EUR. Die Zuschüsse für Bürgerbegegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften sind zur Kofinanzierung der Organisationskosten der gastgebenden Stadt sowie der Reisekosten der eingeladenen Teilnehmer bestimmt. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.
Maßnahme 1.2 — Netzwerke zwischen Partnerstädten
Diese Maßnahme unterstützt die Entwicklung von Netzwerken, die im Rahmen von Städtepartnerschaften eingerichtet wurden, da diese eine wichtige Rolle bei der Schaffung einer strukturierten, intensiven und vielfältigen Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden spielen und dadurch zur Erzielung einer größtmöglichen Wirkung des Programms beitragen. Ein Projekt muss mindestens drei Veranstaltungen vorsehen. Es müssen Gemeinden aus mindestens vier Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Das Projekt muss mindestens 30 internationale Teilnehmer aus den eingeladenen Gemeinden umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 24 Monate; die Höchstdauer jeder einzelnen Veranstaltung liegt bei 21 Tagen. Der Höchstbetrag für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 150 000 EUR. Der Mindestbetrag beträgt 10 000 EUR. Die Zuschüsse werden auf Grundlage von Pauschalsätzen berechnet.
M a ß n a h m e 2 — „ B ü r g e r p r o j e k t e “ u n d „ f l a n k i e r e n d e M a ß n a h m e n “
Maßnahme 2.1 — Bürgerprojekte
Diese Maßnahme widmet sich einer wichtigen Herausforderung der Europäischen Union von heute,
nämlich der Frage, wie die Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union zu überbrücken
ist. Im Rahmen der Maßnahme sollen originelle und innovative Methoden erforscht werden, die geeignet sind, die Bürgerbeteiligung zu erhöhen und den Dialog zwischen den Bürgern und Bürgerinnenin Europa und den Institutionen der Europäischen Union zu fördern. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens fünf Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Ein Projekt muss mindestens 200 Teilnehmer umfassen. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Projektkosten nicht überschreiten.
Der Mindestzuschuss beträgt 100 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 250 000 EUR.
Maßnahme 2.2 — Flankierende Maßnahmen
Diese Maßnahme dient dazu, die Qualität der im Rahmen von Aktion 1 („Aktive Bürger/innen für Europa“) eingereichten Projekte zu erhöhen. Sie unterstützt den Austausch von Erfahrungen, Fachwissen und bewährten Praktiken sowie von Aktivitäten, die zum Aufbau dauerhafter Partnerschaften und Netzwerke führen können.
An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denenmindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer beträgt 12 Monate. Pro Projekt sind mindestens zwei Veranstaltungen vorzusehen.
Die Höhe des Zuschusses berechnet sich auf der Basis eines ausgeglichenen und ausführlichen Planbudgets in Euro. Der Zuschuss darf den Höchstsatz von 80 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Mindestzuschuss beträgt 30 000 EUR. Der Höchstzuschuss für ein
Projekt im Rahmen dieser Maßnahme beträgt 100 000 EUR.
Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa
M a ß n a h m e 3 : U n t e r s t ü t z u n g f ü r I n i t i a t i v e n v o n O r g a n i s a t i o n e n d e r Z i v i l g e s e l l s c h a f t
Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung konkreter Projekte von Organisationen der Zivilgesellschaft aus verschiedenen teilnehmenden Ländern. Diese Projekte sollen für Fragen von europäischem Interesse sensibilisieren und durch die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zur Förderung des gegenseitigen Verstehens verschiedener Kulturen und zur Identifizierung gemeinsamer Werte beitragen. An einem Projekt müssen Gemeinden aus mindestens zwei Teilnehmerländern beteiligt sein, von denen mindestens ein Land der EU angehört. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate. Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden, die auf unterschiedlichen Konzepten beruhen und für die jeweils spezifische Regeln gelten:
a) Zuschüsse für „Veranstaltungsprojekte“ auf der Basis von Pauschalsätzen;
b) Zuschüsse für „Produktions- und Realisierungsprojekte“ auf Basis der realen Kosten: Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Höchstzuschuss beträgt 55 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt 10 000 EUR.
Aktion 4 — Aktive europäische Erinnerung
Die Zielsetzung der im Rahmen dieser Aktion unterstützten Projekte ist die Wahrung des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus und des Stalinismus sowie die Verbesserung des Wissens und Verstehens heutiger und künftiger Generationen darüber, was in den Lagern und an anderen Orten der
Massenvernichtung von Zivilisten stattgefunden hat und was die Gründe dafür waren. Die Höchstdauer eines Projekts beträgt 12 Monate. Der Zuschuss kann nach zwei verschiedenen Methoden berechnet werden:
a) Zuschüsse für „Veranstaltungsprojekte“ auf der Basis von Pauschalsätzen und -beträgen;
b) Zuschüsse für „Produktions- und Realisierungsprojekte“ auf Basis der realen Kosten: Der in diesem Fall beantragte Zuschuss darf den Höchstsatz von 60 % der förderfähigen Kosten der betreffenden Aktion nicht übersteigen. Der Höchstzuschuss beträgt 55 000 EUR. Der Mindestzuschuss beträgt
10 000 EUR.
|