Einleitung
Der Vorschlag der Kommission zum Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum
2007-2013 soll in Kürze vom europäischen Gesetzgeber angenommen werden. Um eine unverzügliche
Umsetzung dieses Programms und das Erarbeiten von Vorschlägen potenzieller Empfänger von Fördermitteln
der Kommission zu ermöglichen, hat sich die Kommission für die Veröffentlichung einer Vorabversion
des Programmleitfadens, einschließlich detaillierter Informationen zur Umsetzung des Programms, entschieden.
Vorsichtsklausel
Der Programmleitfaden stellt für die Kommission keine rechtliche Verpflichtung dar. Er kann annulliert
werden, und es kann eine andere Version mit anderen Anforderungen und entsprechenden Beantwortungsfristen
veröffentlicht werden, falls die Rechtsgrundlage durch den europäischen Gesetzgeber wesentlich
geändert wird.
Ganz allgemein unterliegt die Durchführung des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007
den folgenden Bedingungen, deren Erfüllung nicht von der Kommission abhängt:
- Verabschiedung der endgültigen Fassung der Rechtsgrundlage, mit der das Programm ohne wesentliche
Änderungen eingeführt wird, durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union;
- Verabschiedung des Jahresarbeitsprogramms im Hinblick auf das Programm „Europa für Bürgerinnen
und Bürger“, allgemeiner Leitlinien für die Durchführung sowie der Auswahlkriterien und -verfahren
nach der Befassung des Programmausschusses; sowie
- Verabschiedung des Haushalts für 2007 der Europäischen Union durch die Haushaltsbehörde.
Außerdem unterliegen die im Programmleitfaden gegebenen Verweise auf die Exekutivagentur Bildung,
Audiovisuelles und Kultur einer Entscheidung der Kommission, mit der das Mandat der Agentur auf eine
neue Generation von Programmen erweitert wird.
Zielsetzungen und Beschreibung
Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben die
Auflage des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vereinbart. Mit diesem Programm wird der
rechtliche Rahmen für eine breite Palette von Aktivitäten und Organisationen formuliert, die eine „aktive
europäische Staatsbürgerschaft“ — also die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie zivilgesellschaftlicher
Organisationen am Prozess der europäischen Einigung — fördern sollen.
Mit dem Programm soll zur Erfüllung folgender allgemeiner Zielsetzungen beigetragen werden:
- Den Bürgerinnen und Bürger die Interaktion und Partizipation am Aufbau eines noch stärker zusammenwachsenden,
demokratischen, weltoffenen Europas ermöglichen, das durch seine kulturelle Vielfalt
geeint und bereichert wird, um auf diese Weise die Entwicklung einer Staatsbürgerschaft der Europäischen
Union zu unterstützen.
- Es soll ein Sinn für die europäische Identität gefördert werden, die auf anerkannten gemeinsamen Werten,
einer gemeinsamen Geschichte und Kultur aufbaut.
- Unter den Bürgerinnen und Bürgern soll ein Bewusstsein der Verantwortung für die Europäische Union
gefördert werden.
- Es soll zwischen den europäischen Bürgerinnen und Bürgern die Toleranz und das gegenseitige Verstehen
bei gleichzeitiger Achtung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt verbessert
und ein Beitrag zum interkulturellen Dialog geleistet werden.
Um diese Ziele zu erreichen, werden mit dem Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ vier Aktionen
mit verschiedenen Maßnahmen vorgeschlagen:
Aktion 1 — Aktive Bürgerinnen und Bürger für Europa: Mit dieser Aktion soll eine aktive Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger durch Städtepartnerschaften und bürgerschaftliche Projekte anderer Art gefördert
werden.
Aktion 2 — Aktive Zivilgesellschaft in Europa: Diese Aktion dient der Unterstützung zivilgesellschaftlicher
Organisationen, entweder durch strukturelle Hilfen auf der Basis ihres Arbeitsprogramms auf europäischer
Ebene oder durch die Unterstützung transnationaler Projekte.
Aktion 3 — Gemeinsam für Europa: Diese Aktion umfasst Veranstaltungen mit großer Öffentlichkeitswirkung,
Studien und Informationsinstrumente.
Aktion 4 — Aktive europäische Erinnerung: Mit dieser Aktion werden Maßnahmen unterstützt, deren Ziel
der Erhalt und die Pflege der Gedenkstätten und Archive im Zusammenhang mit nationalsozialistischen
und stalinistischen Deportationen sowie das gemeinsame Gedenken an die Opfer dieser Gewaltherrschaften
ist. Damit soll ein Beitrag zur breiten Reflexion über Ursprünge und Zukunft der europäischen Einigung
geleistet werden. |
Das Programm steht allen Interessenten offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft fördern.
Dazu gehören beispielsweise: lokale Behörden und Organisationen; Organisationen, gesellschaftspolitische
Forschungseinrichtungen („Think-Tanks“); Bürgergruppen; zivilgesellschaftliche Organisationen; Nichtregierungsorganisationen;
Gewerkschaften; Bildungseinrichtungen; Freiwilligenorganisationen und Vereine;
Amateursportvereine und -verbände usw.
Einige Aktionen des Programms sprechen jedoch einen stärker begrenzten Kreis von Organisationen an.
Deshalb wurde die Förderfähigkeit antragstellender Organisationen im Programmleitfaden zu jeder Maßnahme
bzw. Teilmaßnahme definiert.
Das Programm steht den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ab dem 1. Januar 2007 offen (Vorbehaltlich des offenen Ratifizierungsprozesses für Bulgarien und Rumänien.). Es
kann auch für andere Länder geöffnet werden, namentlich die am EWR-Vertrag beteiligten EFTA-Staaten,
die Beitrittskandidatenländer und die Länder des westlichen Balkans. Voraussetzung ist jedoch die Erfüllung
der anwendbaren rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen. |