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Referenz |
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S10
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zuletzt
bearbeitet am |
| 25.04.2008 |
| Programm
Titel |
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Programm „Europa
für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013
Aktion 1, Maßnahme
2.1
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| Amtsblatt/Haushaltslinie |
(2008/C 104/09) |
| Generaldirektion
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EACEA/07/08 |
| Ziele
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| Diese
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die
sich auf Aktion 1, Maßnahme 2.1 — Bürgerprojekte
im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen
und Bürger“ — bezieht, soll dazu beitragen,
sich einer großen Herausforderung zu stellen, mit
der sich die Europäische Union heute auseinanderzusetzen
hat, nämlich mit der Frage, wie die Kluft zwischen
den Bürgern und der Europäischen Union überwunden
werden kann. Ziel ist es, eine originelle und innovative
Methodik auszuloten, die das Potenzial besitzt, die Bürger
zur Teilnahme anzuregen und den Dialog zwischen den europäischen
Bürgern und den Organen und Einrichtungen der Europäischen
Union zu fördern. Diese Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen zielt konkret darauf ab, Rundtischgespräche
von Bürgern zu fördern mit dem Ziel:
a) die Meinung der Bürger zu den wichtigen europäischen
Herausforderungen der Zukunft einzuholen (siehe Themen);
b) eine Methode zur Förderung der Interaktion und
aktiven Diskussion zwischen Bürgern zu bestimmten
Politikfeldern der EU festzulegen, die sich auf ihr tägliches
Leben auswirken;
c) Mechanismen einzurichten, die europäische Bürger
in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Kompetenzen
zu entwickeln und ihre Ansichten und Meinungen zum europäischen
Integrationsprozess in Form von Empfehlungen für
politische Entscheidungsträger auf europäischer
Ebene zu formulieren;
d) den Dialog zwischen den europäischen Bürgern
und den Einrichtungen der EU zu fördern; hierzu soll
den Bürgern die Fähigkeit vermittelt werden,
sich ein Bild von der EU-Politik und ihren Auswirkungen
zu machen und sich dazu zu äußern, und es soll
gewährleistet werden, dass den Meinungen der Bürger
auf Seiten der EU-Organen und -Einrichtungen Gehör
geschenkt und entsprechend Rechnung getragen wird.
Die Antragsteller im Rahmen dieses Programms werden gebeten,
in ihren Projekten auf mindestens eines der nachstehend
aufgeführten vorrangigen Themen einzugehen:
— interkultureller Dialog,
— neue institutionelle Entwicklungen: neue Impulse
zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft,
— teilhabe von Frauen am politischen Leben,
— sport für eine aktive Bürgerschaft und
für soziale Integration,
— 2009: das Europäische Jahr der Kreativität
und Innovation.
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Zielgruppe
/Förderfähige Länder |
Antragsteller
müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit
ihnen ein Gemeinschaftszuschuss gewährt werden kann:
— sie müssen eine öffentliche Einrichtung
oder eine Organisation ohne Erwerbszweck mit Rechtsstatus
und Rechtspersönlichkeit sein. Natürliche Personen,
d. h. Privatpersonen, sind demzufolge nicht förderfähig,
— sie müssen ihren eingetragenen rechtsgültigen
Sitz in einem förderfähigen Land haben. Am Projekt
müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier
verschiedenen förderfähigen Ländern mit
Ausnahme des Landes des Antragstellers beteiligt sein,
welche die vorstehend definierten Förderfähigkeitskriterien
erfüllen. Antragsteller müssen ihren eingetragenen
rechtsgültigen Sitz in einem der folgenden Länder
haben:
a) 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland,
Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen,
Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich,
Zypern;
b) Kroatien;
c) Angaben zu den Verträgen über die Teilnahme
anderer Länder sind auf unserer Website unter der
folgenden Adresse einzusehen: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
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Finanzierung
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Für
die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung
zur Einreichung von Vorschlägen wurden zweckgebundene
Mittel in Höhe von insgesamt rund 920 000 EUR bereitgestellt.
Der bewilligte Zuschuss darf höchstens 60 % der gesamten
förderfähigen Projektkosten gemäß
Aufstellung im ausführlichen Kostenvoranschlag betragen.
Jeder Zuschuss beläuft sich auf einen Betrag in Höhe
von 75 000 EUR bis 150 000 EUR. Die Maßnahmen müssen
zwischen dem 1. Dezember 2008 und dem 28. Februar 2009
anlaufen. Sie müssen vor dem 31. Dezember 2009 abgeschlossen
sein. Die Höchstlaufzeit der Projekte beträgt
10 Monate. |
Deadline |
| Die Anträge
müssen bis spätestens 1. Juli 2008
bei der Agentur eingereicht werden. |
Kontakt |
| Der
vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen, das Antragsformular und alle damit
verbundenen Unterlagen sind auf der Website der Agentur
(EACEA) unter folgender Adresse erhältlich: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
Die Anträge müssen den im Volltext beschriebenen
Anforderungen genügen und anhand der hierzu vorgesehenen
Antragsformulare eingereicht werden. |
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