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Referenz
S10
zuletzt bearbeitet am
25.04.2008
Programm Titel
Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2007-2013
Aktion 1, Maßnahme 2.1
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2008/C 104/09)
Generaldirektion
EACEA/07/08
Ziele

Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, die sich auf Aktion 1, Maßnahme 2.1 — Bürgerprojekte im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ — bezieht, soll dazu beitragen, sich einer großen Herausforderung zu stellen, mit der sich die Europäische Union heute auseinanderzusetzen hat, nämlich mit der Frage, wie die Kluft zwischen den Bürgern und der Europäischen Union überwunden werden kann. Ziel ist es, eine originelle und innovative Methodik auszuloten, die das Potenzial besitzt, die Bürger zur Teilnahme anzuregen und den Dialog zwischen den europäischen Bürgern und den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union zu fördern. Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt konkret darauf ab, Rundtischgespräche von Bürgern zu fördern mit dem Ziel:
a) die Meinung der Bürger zu den wichtigen europäischen Herausforderungen der Zukunft einzuholen (siehe Themen);
b) eine Methode zur Förderung der Interaktion und aktiven Diskussion zwischen Bürgern zu bestimmten Politikfeldern der EU festzulegen, die sich auf ihr tägliches Leben auswirken;
c) Mechanismen einzurichten, die europäische Bürger in die Lage versetzen, ihre staatsbürgerlichen Kompetenzen zu entwickeln und ihre Ansichten und Meinungen zum europäischen Integrationsprozess in Form von Empfehlungen für politische Entscheidungsträger auf europäischer Ebene zu formulieren;
d) den Dialog zwischen den europäischen Bürgern und den Einrichtungen der EU zu fördern; hierzu soll den Bürgern die Fähigkeit vermittelt werden, sich ein Bild von der EU-Politik und ihren Auswirkungen zu machen und sich dazu zu äußern, und es soll gewährleistet werden, dass den Meinungen der Bürger auf Seiten der EU-Organen und -Einrichtungen Gehör geschenkt und entsprechend Rechnung getragen wird.
Die Antragsteller im Rahmen dieses Programms werden gebeten, in ihren Projekten auf mindestens eines der nachstehend aufgeführten vorrangigen Themen einzugehen:
— interkultureller Dialog,
— neue institutionelle Entwicklungen: neue Impulse zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft,
— teilhabe von Frauen am politischen Leben,
— sport für eine aktive Bürgerschaft und für soziale Integration,
— 2009: das Europäische Jahr der Kreativität und Innovation.

Zielgruppe /Förderfähige Länder
Antragsteller müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit ihnen ein Gemeinschaftszuschuss gewährt werden kann:
— sie müssen eine öffentliche Einrichtung oder eine Organisation ohne Erwerbszweck mit Rechtsstatus und Rechtspersönlichkeit sein. Natürliche Personen, d. h. Privatpersonen, sind demzufolge nicht förderfähig,
— sie müssen ihren eingetragenen rechtsgültigen Sitz in einem förderfähigen Land haben. Am Projekt müssen Partnerorganisationen aus mindestens vier verschiedenen förderfähigen Ländern mit Ausnahme des Landes des Antragstellers beteiligt sein, welche die vorstehend definierten Förderfähigkeitskriterien erfüllen. Antragsteller müssen ihren eingetragenen rechtsgültigen Sitz in einem der folgenden Länder haben:
a) 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;
b) Kroatien;
c) Angaben zu den Verträgen über die Teilnahme anderer Länder sind auf unserer Website unter der folgenden Adresse einzusehen: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
Finanzierung
Für die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wurden zweckgebundene Mittel in Höhe von insgesamt rund 920 000 EUR bereitgestellt. Der bewilligte Zuschuss darf höchstens 60 % der gesamten förderfähigen Projektkosten gemäß Aufstellung im ausführlichen Kostenvoranschlag betragen. Jeder Zuschuss beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 75 000 EUR bis 150 000 EUR. Die Maßnahmen müssen zwischen dem 1. Dezember 2008 und dem 28. Februar 2009 anlaufen. Sie müssen vor dem 31. Dezember 2009 abgeschlossen sein. Die Höchstlaufzeit der Projekte beträgt 10 Monate.
Deadline
Die Anträge müssen bis spätestens 1. Juli 2008 bei der Agentur eingereicht werden.
Kontakt

Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, das Antragsformular und alle damit verbundenen Unterlagen sind auf der Website der Agentur (EACEA) unter folgender Adresse erhältlich: http://eacea.ec.europa.eu/citizenship/index_de.htm
Die Anträge müssen den im Volltext beschriebenen Anforderungen genügen und anhand der hierzu vorgesehenen Antragsformulare eingereicht werden.