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Das Programm Tempus wird im
Zeitraum 2007-2013 in einer neuen Phase fortgeführt.
Das allgemeine Ziel des Programms ist es, die Zusammenarbeit
im Hochschulwesen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und den Partnerländern in den benachbarten Regionen
zu erleichtern.
Das Programm unterstützt insbesondere die freiwillige
Anpassung an die Entwicklungen in der EU im Bereich der
Hochschulbildung, die sich aus der Lissabon-Agenda und
dem Bologna-Prozess ergeben. Das Programm fördert die
multilaterale Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Behörden
und Organisationen aus den EU-Mitgliedstaaten und den
Partnerländern, wobei die Reform und die Modernisierung
der Hochschulbildung im Mittelpunkt stehen.
Nationale Projekte müssen an nationalen Prioritäten ausgerichtet
sein, die die Vertretungen der Kommission und die zuständigen
Behörden in den Partnerländern gemeinsam festlegen. Mehrere
Länder umfassende Projekte müssen sich nach den Prioritäten
richten, die für das gesamte Programm definiert wurden
und auf der EU-Agenda für die Modernisierung des Hochschulwesens
basieren.
Die zwei grundlegenden Instrumente für die Zusammenarbeit
im Rahmen von Tempus sind:
— Gemeinsame Projekte (Joint Projects;
JP): auf dem „Bottom-up-Ansatz“ basierende Modernisierungsund
Reformprojekte auf Ebene der Einrichtungen (Hochschulen).
Gemeinsame Projekte dienen dem Wissenstransfer zwischen
Hochschulen, Organisationen und Einrichtungen aus der
EU und den Partnerländern sowie ggf. zwischen anderen
relevanten Stellen aus den jeweiligen Ländern,
— Strukturmaßnahmen (Structural Measures;
SM): auf dem „Top-down-Ansatz“ basierende Projekte. Strukturmaßnahmen
sollen zur Weiterentwicklung und Reform der Hochschulsysteme
in den Partnerländern beitragen, die Qualität und die
Relevanz dieser Systeme verbessern und ihre Konvergenz
mit den Entwicklungen in der EU fördern. Strukturmaßnahmen
sollen somit auf nationaler Ebene den Prozess der strukturellen
Reform der Hochschulsysteme und die Festlegung von Rahmenstrategien
unterstützen.
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Das Spektrum der Einrichtungen
und Organisationen, die am Programm Tempus teilnehmen
können, reicht von Hochschulen und Hochschulverbänden
bis hin zu nichtakademischen Einrichtungen und Organisationen
wie Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen, Projektträgern
aus der Industrie und Einrichtungen der öffentlichen Hand.
Diese Einrichtungen bzw. Organisationen müssen ihren Sitz
in Ländern haben, die den folgenden Gruppen angehören:
— 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union,
— 6 westliche Balkanländer: Albanien, Bosnien und Herzegowina,
Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Serbien (einschließlich Kosovo ) und Montenegro,
— 15 südliche und östliche Nachbarländer der Europäischen
Union: Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon,
Marokko, von der Palästinenserbehörde verwaltetes Gebiet,
Syrien, Tunesien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien,
Moldau und Ukraine,
— Russische Föderation,
— 5 zentralasiatische Republiken: Kasachstan, Kirgisistan,
Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan. |
Für
die Kofinanzierung von Projekten sind insgesamt 50,55
Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzhilfe der Kommission übersteigt
keinesfalls 95 % der gesamten förderfähigen Ausgaben.
Die Mindesthöhe der Finanzhilfe beträgt
sowohl für Gemeinsame Projekte als auch für Strukturmaßnahmen
500 000 EUR. Der Höchstbetrag der Finanzhilfe
beläuft sich auf 1 500 000 EUR. Für Albanien, Montenegro
und die fünf zentralasiatischen Länder, deren Länderbudget
jeweils weniger als 1 Mio. EUR beträgt, wurde die Mindesthöhe
der Finanzhilfe für beide Projekttypen auf 300 000 EUR
festgelegt. Die Höchstlaufzeit der Projekte beträgt 24
bzw. 36 Monate. |