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Referenz
U01
zuletzt bearbeitet am
05.03.2010
Programm Titel
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2010 für indirekte Maßnahmen im Rahmen des mehrjährigen Gemeinschaftsprogramms zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien — Sicheres Internet
Amtsblatt/Haushaltslinie
(2010/C 48/07)
Generaldirektion
Informationsgesellschaft und Medien
Ziele

1. Gestützt auf den Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien („Sicheres Internet“) fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen auf, die für eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht kommen.

Das Programm „Sicheres Internet“ sieht vier Aktionsbereiche vor:
a) Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
b) Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Online-Verhaltens,
c) Förderung eines sichereren Online-Umfelds,
d) Aufbau einer Wissensbasis. Das Programm „Sicheres Internet“ ist der Nachfolger des Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ (2005—2008).

Im Einklang mit Artikel 3 des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische Kommission ein Arbeitsprogramm als Grundlage für die Durchführung des Programms im Jahr 2010 erstellt. Das Arbeitsprogramm enthält nähere Angaben zu den Zielen, den Prioritäten, der vorläufigen Mittelausstattung und der Art der Aktionen, die Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind, sowie zu den Teilnahmebedingungen.

Vorschläge können zu den unten genannten Teilen der Aufforderung eingereicht werden. Antragsteller, die Vorschläge zu mehreren Teilen der Aufforderung einzureichen beabsichtigen, sollten die Vorschläge zu den verschiedenen Teilen getrennt einreichen.

Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird als Beitrag der Gemeinschaft aus dem Haushalt 2010 eine vorläufige Mittelzuweisung von insgesamt 3 Mio. EUR vorgenommen.
Die Gewährung von Finanzhilfen für Projekte im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt durch den Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen.
Im Anschluss an die Bewertung der Vorschläge wird eine Liste der Projekte erstellt, für die eine Finanzhilfe gewährt werden soll. Diese Liste kann ergänzt werden durch eine Reserveliste von Projekten ausreichender Qualität, die finanziert werden können, sofern noch Haushaltsmittel verfügbar sind.

An der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieses Arbeitsprogramms können sich juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beteiligen. Beteiligen können sich außerdem juristische Personen mit Sitz in einem der EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens sind (Norwegen, Island und Liechtenstein).
Teilnehmen können ferner — unter den in Artikel 2 des Programmbeschlusses genannten Bedingungen — juristische Personen mit Sitz in anderen Ländern, sofern eine entsprechende bilaterale Vereinbarung unterzeichnet wird. Falls Vorschläge von juristischen Personen aus diesen Ländern für die Gewährung einer Finanzhilfe ausgewählt werden, wird die Finanzhilfevereinbarung erst dann geschlossen, wenn die notwendigen Schritte für den Beitritt des betreffenden Landes zum Programm — in Form der Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung — getätigt wurden. Aktuelle Informationen darüber, welche Länder am Programm teilnehmen, werden auf der Internetseite des Programms veröffentlicht: http://ec.europa.eu/saferinternet.
Juristische Personen mit Sitz in anderen Nicht-EU-Staaten als den oben genannten sowie internationale Organisationen können sich auf eigene Kosten an allen Vorhaben beteiligen.

TEIL 1 TEILE DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Aktion 1 und Aktion 2: SENSIBILISIERUNG DER ÖFFENTLICHKEIT und BEKÄMPFUNG ILLEGALER INHALTE UND SCHÄDLICHEN ONLINE-VERHALTENS
7. Kennnummer: 1.1 INTEGRIERTES NETZ: SAFER-INTERNET-ZENTREN

Im Rahmen des Programms wird die Einrichtung von Safer-Internet-Zentren in ganz Europa gefördert. Ziel ist es, die einschlägigen Aktivitäten zu koordinieren und eine Vielzahl von Akteuren zusammenzubringen, um sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, und den Wissenstransfer zu erleichtern.
Alle Safer-Internet-Zentren werden in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen relevanten Akteuren auf europäischer, regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen zur Sensibilisierung von Eltern, Betreuern, Lehrern und Kindern durchführen. Dabei wird es um Probleme gehen, die sich im Zusammenhang mit für Kinder ungeeigneten Inhalten stellen. Als Beispiele genannt seien hier Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Bullying und Belästigung, Grooming, Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten, Breitbandvideos, Sofortnachrichtendienste, Chatrooms, Websites zur sozialen Vernetzung sowie der Zugang zu Inhalten und interaktiver Information und Kommunikation im Zuge der raschen Verbreitung von Internet, Mobiltelefonen und Spielkonsolen bei Kindern. Die entsprechenden Maßnahmen sollten auch die in diesem Zusammenhang relevanten Aspekte des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes, der Information und der Netzsicherheit (Viren/Spam) berücksichtigen.
Darüber hinaus sollten die Safer-Internet-Zentren Ansprechstellen einrichten, und zwar in Form von a) „Hotlines“ (Meldestellen), bei denen die breite Öffentlichkeit illegale Inhalte melden kann, und/oder b) „Helplines“ (Beratungsstellen), die Eltern und Kinder in Fragen beraten, die sich im Zusammenhang mit schädlichen Kontakten („Grooming“), schädlichem Verhalten („Cyberbullying“), schädlichen Inhalten und unangenehmen oder beängstigenden Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien stellen. Die Aufgaben der Safer-Internet-Zentren werden im Arbeitsprogramm näher erläutert.
Die förderfähigen Kosten können zu 50 % (im Falle von öffentlichen Stellen, KMU und Organisationen ohne Erwerbszweck bis zu 75 %) bezuschusst werden.
Im Rahmen der Aufforderung 2010 können nur Vorschläge für folgende Arten von Vorhaben eingereicht werden:
— Einrichtung eines Safer-Internet-Zentrums in den Ländern, in denen im Zuge der Aufforderung 2009 kein Safer-Internet-Zentrum zur Förderung empfohlen worden war,
— Erweiterung der im Zuge der Aufforderung 2009 zur Förderung vorgeschlagenen Safer-Internet- Zentren um Hotlines (Meldestellen),
— Erweiterung der im Zuge der Aufforderung 2009 zur Förderung vorgeschlagenen Safer-Internet- Zentren um Helplines (Beratungsstellen).

Aktion 3: BEKÄMPFUNG ILLEGALER INHALTE UND SCHÄDLICHEN ONLINE-VERHALTENS
8. Kennnummer: 2.5 THEMATISCHES NETZ: ERLEICHTERUNG DER EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN

Erbeten werden Vorschläge für ein thematisches Netz zur Förderung eines organisierten und umfassenden grenzübergreifenden Austauschs empfehlenswerter Verfahren zwischen Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der Produktion und Online-Verbreitung von Material über Kindesmissbrauch innerhalb Europas und auf internationaler Ebene. Angestrebt wird ein europaweit und weltweit koordinierter Ansatz, der auf eine Eindämmung der Verbreitung von Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern abzielt, um die Menge des produzierten und mit Hilfe von Kommunikationstechnologien verbreiteten Materials zu verringern. Dieser koordinierte Ansatz umfasst auch die Aufstellung einer den nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglichen europäischen Liste von URL, die Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten.
Bei thematischen Netzen werden nur bestimmte förderfähige Kosten (direkte Kosten im Zusammenhang mit der Koordinierung und Implementierung des Netzes) zu 100 % bezuschusst.

Kennnummer: 2.6 VERBESSERUNG DER ANALYSE ILLEGALEN MATERIALS IN PEER-TO-PEER-NETZEN (P2P) DURCH DIE STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN
Erbeten werden Vorschläge für ein gezieltes Projekt, das den Strafverfolgungsbehörden dabei hilft, Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern auszuwerten. Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung technischer, auf die besonderen Bedürfnisse der Polizei abgestimmter Werkzeuge, um die Erhebung und Auswertung von Beweismaterial aus P2P-Netzen zu erleichtern. Die Werkzeuge sollen helfen, die enorme Menge illegalen Materials in P2P-Netzen zu bewältigen, indem das Auffinden und Identifizieren mutmaßlich illegalen Materials im Hinblick auf die weitere Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden erleichtert oder die Verknüpfung verschiedener Beweisstücke ermöglicht wird.
Vorschläge werden erwartet von Strafverfolgungsbehörden, (öffentlichen und privaten) Forschungseinrichtungen, von Technologieanbietern und Unternehmen, die tätig sind auf den Gebieten der inhaltsbezogenen Informationsgewinnung, des maschinellen Sehens, insbesondere der Gesichtserkennung, der bild- und videogestützten Altersschätzung, der Mustererkennung, der Techniken der geografischen Lokalisierung und der Verbesserung der Bilderkennung bei verzerrten Bildern bzw. Videos usw.
Die förderfähigen Kosten können zu 50 % (im Falle von öffentlichen Stellen, KMU und gemeinnützigen Organisationen bis zu 75 %) bezuschusst werden.

Aktion 4: AUFBAU EINER WISSENSBASIS 10. Kennnummer: 4.1 PROJEKT ZUR ERWEITERUNG DER WISSENSBASIS: INTERNETSUCHT
Erbeten werden Vorschläge für ein Projekt zur Erweiterung der Wissensbasis über Internetsucht bei Minderjährigen. Erwartet werden von dem Projekt Erkenntnisse darüber, in welchem Maße Internetsucht ein Online-Risiko für die Jugend in Europa darstellt, und zwar im Hinblick auf die Intensität und Verbreitung sowie in Bezug auf die Entstehung einer solchen Sucht und geeignete vorbeugende Maßnahmen.
Die Ergebnisse sollten in die soziale Arbeit mit Kindern und in Sensibilisierungsmaßnahmen einfließen sowie Themen für weitere Maßnahmen und Studien aufzeigen. In dem Projekt sollten sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewandt werden. In den qualitativen Teil sollten Minderjährige einbezogen werden, die Anzeichen suchtartiger Internetnutzung aufweisen.
Die förderfähigen direkten Kosten (siehe Muster-Finanzhilfevereinbarung) von Projekten zur Erweiterung der Wissensbasis werden zu 100 % bezuschusst, indirekte Kosten (Gemeinkosten) werden nicht bezuschusst.

11. Kennnummer: 4.2 THEMATISCHES NETZ: FÖRDERUNG UND KOORDINIERUNG VON UNTERSUCHUNGEN ZUR NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH KINDER
Erbeten werden Vorschläge für ein thematisches Netz, das die auf dem Gebiet der Online-Sicherheit der Kinder tätigen Sozialwissenschaftler und Fachleute auf EU-Ebene zusammenführen soll, um Forschungsarbeiten zur Nutzung neuer Medien (insbesondere durch Kinder) in den Mitgliedstaaten zu fördern und zu koordinieren. Ziel ist die Ermittlung der für die Sicherheit der Kinder besonders problematischen Bereiche sowie die Aufstellung von Empfehlungen für eine wirksame Sensibilisierung und andere praktische Maßnahmen auf diesem Gebiet. Das Netz soll die in der EU vorhandenen Forschungsarbeiten zusammentragen und vorantreiben (auch mit Hilfe eines gemeinsamen Datenspeichers), die Ergebnisse auswerten und wichtige Lücken in der Evidenzbasis aufdecken.
Das Netz soll den Austausch von Fachwissen sowie die Entwicklung bzw. Aufrechterhaltung der hohen Qualitätsanforderungen und der Standards innovativer Forschung fördern.
Das Netz wird neue vergleichende Untersuchungen in Europa unter Berücksichtigung des vom Projekt „EUKidsOnline“ entwickelten methodischen Rahmens (Forschungsleitfaden) vorantreiben. Die nationalen Mitglieder des Netzes sollten die Verbindung zu anderen Forschungsteams in ihrem Land halten und mit den nationalen Safer-Internet-Zentren (vor allem Sensibilisierungszentren) zusammenarbeiten. Bei thematischen Netzen werden nur bestimmte förderfähige Kosten (direkte Kosten im Zusammenhang mit der Koordinierung und Implementierung des Netzes) zu 100 % bezuschusst.

Fördergebiet

TEIL 2 BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Die Bewertung wird von den Kommissionsdienststellen mit Unterstützung unabhängiger Experten vorgenommen. Jeder Antrag wird anhand von Bewertungskriterien geprüft, die sich in drei Kategorien unterteilen: Zulassungs-, Gewährungs- und Auswahlkriterien. Nur Vorschläge, die den Zulassungskriterien entsprechen, werden einer vollständigen Bewertung unterzogen. Die Kriterien werden im Folgenden erläutert.

12. Zulassungskriterien
Alle Vorschläge und Anträge werden nach Eingang einer Zulässigkeitsprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie die Bedingungen der Aufforderung erfüllen und das Einreichungsverfahren eingehalten wurde.
Geprüft wird Folgendes:
— fristgerechter Eingang des Vorschlags bei der Kommission an oder vor dem in der Aufforderung festgelegten Termin (Datum und Uhrzeit);
— Vollständigkeit des Vorschlags: Vorschläge, die in wesentlichen Punkten unvollständig sind — die also unzureichende Angaben zu den Partnern, zum Rechtsstatus oder zum Projektumfang enthalten — werden ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen die Antragsteller bestätigen, dass sie sich in keiner der Situationen befinden, die laut Arbeitsprogramm zu einem Ausschluss von der Teilnahme führen.

13. Gewährungskriterien
Zur Bewertung der Qualität der eingereichten Vorschläge werden für jede Art von Maßnahmen zur Programmdurchführung (integrierte Netze, gezielte Projekte, thematische Netze) spezifische Gewährungskriterien mit einer spezifischen Gewichtung angelegt. Die Gewährungskriterien werden im Arbeitsprogramm „Sicheres Internet“ 2010 erläutert.

14. Auswahlkriterien
Anhand der Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Antragsteller über die nötigen Ressourcen zur Kofinanzierung des Projekts sowie über die Fachkompetenzen und Qualifikationen für seine erfolgreiche Abwicklung verfügen. Die Auswahlkriterien werden zunächst auf der Grundlage der im Vorschlag enthaltenen Informationen angewandt. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für eine unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit oder eine unzureichende Fachkompetenz ergeben, kann es erforderlich werden, finanzielle Sicherheiten zu verlangen oder andere Maßnahmen vorzusehen. Vorschläge, die das Verhandlungsstadium erreichen, werden einer förmlichen rechtlichen und finanziellen Prüfung unterzogen, die Voraussetzung für den Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung ist. Die Auswahlkriterien werden im Arbeitsprogramm „Sicheres Internet“ 2010 erläutert.

Deadline
27. Mai 2010, 17.00 Uhr (Luxemburger Ortszeit). Vorschläge, die nach diesem Termin oder per Fax oder E-Mail eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Kontakt
Europäische Kommission
Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien
Sicheres Internet
EUFO 1195
Rue Alcide de Gasperi
2920 Luxembourg LUXEMBOURG
Fax +352 4301-34079
E-Mail: saferinternet@ec.europa.eu
Internet: http://ec.europa.eu/saferinternet