1. Gestützt auf den Beschluss Nr. 1351/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zum Schutz der Kinder bei der Nutzung des Internets und anderer Kommunikationstechnologien („Sicheres Internet“) fordert die Europäische Kommission hiermit zur Einreichung von Vorschlägen für Maßnahmen auf, die für eine Finanzierung im Rahmen dieses Programms in Betracht kommen.
Das Programm „Sicheres Internet“ sieht vier Aktionsbereiche vor:
a) Sensibilisierung der Öffentlichkeit,
b) Bekämpfung illegaler Inhalte und schädlichen Online-Verhaltens,
c) Förderung eines sichereren Online-Umfelds,
d) Aufbau einer Wissensbasis.
Das Programm „Sicheres Internet“ ist der Nachfolger des Programms „Mehr Sicherheit im Internet“ (2005—2008).
Im Einklang mit Artikel 3 des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates hat die Europäische
Kommission ein Arbeitsprogramm als Grundlage für die Durchführung des Programms im
Jahr 2010 erstellt. Das Arbeitsprogramm enthält nähere Angaben zu den Zielen, den Prioritäten, der
vorläufigen Mittelausstattung und der Art der Aktionen, die Gegenstand der Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen sind, sowie zu den Teilnahmebedingungen.
Vorschläge können zu den unten genannten Teilen der Aufforderung eingereicht werden. Antragsteller,
die Vorschläge zu mehreren Teilen der Aufforderung einzureichen beabsichtigen, sollten die Vorschläge
zu den verschiedenen Teilen getrennt einreichen.
Für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird als Beitrag der Gemeinschaft aus dem
Haushalt 2010 eine vorläufige Mittelzuweisung von insgesamt 3 Mio. EUR vorgenommen.
Die Gewährung von Finanzhilfen für Projekte im Rahmen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung
von Vorschlägen erfolgt durch den Abschluss von Finanzhilfevereinbarungen.
Im Anschluss an die Bewertung der Vorschläge wird eine Liste der Projekte erstellt, für die eine
Finanzhilfe gewährt werden soll. Diese Liste kann ergänzt werden durch eine Reserveliste von Projekten
ausreichender Qualität, die finanziert werden können, sofern noch Haushaltsmittel verfügbar sind.
An der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen dieses Arbeitsprogramms können
sich juristische Personen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beteiligen. Beteiligen können sich außerdem
juristische Personen mit Sitz in einem der EFTA-Staaten, die Vertragsparteien des EWR-Abkommens
sind (Norwegen, Island und Liechtenstein).
Teilnehmen können ferner — unter den in Artikel 2 des Programmbeschlusses genannten Bedingungen
— juristische Personen mit Sitz in anderen Ländern, sofern eine entsprechende bilaterale
Vereinbarung unterzeichnet wird. Falls Vorschläge von juristischen Personen aus diesen Ländern für
die Gewährung einer Finanzhilfe ausgewählt werden, wird die Finanzhilfevereinbarung erst dann geschlossen,
wenn die notwendigen Schritte für den Beitritt des betreffenden Landes zum Programm — in
Form der Unterzeichnung einer bilateralen Vereinbarung — getätigt wurden. Aktuelle Informationen
darüber, welche Länder am Programm teilnehmen, werden auf der Internetseite des Programms veröffentlicht:
http://ec.europa.eu/saferinternet.
Juristische Personen mit Sitz in anderen Nicht-EU-Staaten als den oben genannten sowie internationale
Organisationen können sich auf eigene Kosten an allen Vorhaben beteiligen.
TEIL 1
TEILE DER AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN
Aktion 1 und Aktion 2: SENSIBILISIERUNG DER ÖFFENTLICHKEIT und BEKÄMPFUNG ILLEGALER INHALTE
UND SCHÄDLICHEN ONLINE-VERHALTENS
7. Kennnummer: 1.1 INTEGRIERTES NETZ: SAFER-INTERNET-ZENTREN
Im Rahmen des Programms wird die Einrichtung von Safer-Internet-Zentren in ganz Europa gefördert.
Ziel ist es, die einschlägigen Aktivitäten zu koordinieren und eine Vielzahl von Akteuren zusammenzubringen,
um sicherzustellen, dass Maßnahmen ergriffen werden, und den Wissenstransfer zu erleichtern.
Alle Safer-Internet-Zentren werden in enger Zusammenarbeit mit sämtlichen relevanten Akteuren auf
europäischer, regionaler und lokaler Ebene Maßnahmen zur Sensibilisierung von Eltern, Betreuern,
Lehrern und Kindern durchführen. Dabei wird es um Probleme gehen, die sich im Zusammenhang
mit für Kinder ungeeigneten Inhalten stellen. Als Beispiele genannt seien hier Rassismus und Fremdenfeindlichkeit,
Bullying und Belästigung, Grooming, Nutzung von Peer-to-Peer-Diensten, Breitbandvideos,
Sofortnachrichtendienste, Chatrooms, Websites zur sozialen Vernetzung sowie der Zugang zu Inhalten
und interaktiver Information und Kommunikation im Zuge der raschen Verbreitung von Internet,
Mobiltelefonen und Spielkonsolen bei Kindern. Die entsprechenden Maßnahmen sollten auch die in
diesem Zusammenhang relevanten Aspekte des Verbraucherschutzes, des Datenschutzes, der Information
und der Netzsicherheit (Viren/Spam) berücksichtigen.
Darüber hinaus sollten die Safer-Internet-Zentren Ansprechstellen einrichten, und zwar in Form von a)
„Hotlines“ (Meldestellen), bei denen die breite Öffentlichkeit illegale Inhalte melden kann, und/oder b)
„Helplines“ (Beratungsstellen), die Eltern und Kinder in Fragen beraten, die sich im Zusammenhang mit
schädlichen Kontakten („Grooming“), schädlichem Verhalten („Cyberbullying“), schädlichen Inhalten und
unangenehmen oder beängstigenden Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien stellen.
Die Aufgaben der Safer-Internet-Zentren werden im Arbeitsprogramm näher erläutert.
Die förderfähigen Kosten können zu 50 % (im Falle von öffentlichen Stellen, KMU und Organisationen
ohne Erwerbszweck bis zu 75 %) bezuschusst werden.
Im Rahmen der Aufforderung 2010 können nur Vorschläge für folgende Arten von Vorhaben eingereicht
werden:
— Einrichtung eines Safer-Internet-Zentrums in den Ländern, in denen im Zuge der Aufforderung
2009 kein Safer-Internet-Zentrum zur Förderung empfohlen worden war,
— Erweiterung der im Zuge der Aufforderung 2009 zur Förderung vorgeschlagenen Safer-Internet-
Zentren um Hotlines (Meldestellen),
— Erweiterung der im Zuge der Aufforderung 2009 zur Förderung vorgeschlagenen Safer-Internet-
Zentren um Helplines (Beratungsstellen).
Aktion 3: BEKÄMPFUNG ILLEGALER INHALTE UND SCHÄDLICHEN ONLINE-VERHALTENS
8. Kennnummer: 2.5 THEMATISCHES NETZ: ERLEICHTERUNG DER EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN
ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN
Erbeten werden Vorschläge für ein thematisches Netz zur Förderung eines organisierten und umfassenden
grenzübergreifenden Austauschs empfehlenswerter Verfahren zwischen Strafverfolgungsbehörden
zur Bekämpfung der Produktion und Online-Verbreitung von Material über Kindesmissbrauch
innerhalb Europas und auf internationaler Ebene. Angestrebt wird ein europaweit und weltweit koordinierter
Ansatz, der auf eine Eindämmung der Verbreitung von Material über den sexuellen Missbrauch
von Kindern abzielt, um die Menge des produzierten und mit Hilfe von Kommunikationstechnologien
verbreiteten Materials zu verringern. Dieser koordinierte Ansatz umfasst auch die Aufstellung einer den
nationalen Strafverfolgungsbehörden zugänglichen europäischen Liste von URL, die Darstellungen des
sexuellen Missbrauchs von Kindern enthalten.
Bei thematischen Netzen werden nur bestimmte förderfähige Kosten (direkte Kosten im Zusammenhang
mit der Koordinierung und Implementierung des Netzes) zu 100 % bezuschusst.
Kennnummer: 2.6 VERBESSERUNG DER ANALYSE ILLEGALEN MATERIALS IN PEER-TO-PEER-NETZEN (P2P)
DURCH DIE STRAFVERFOLGUNGSBEHÖRDEN
Erbeten werden Vorschläge für ein gezieltes Projekt, das den Strafverfolgungsbehörden dabei hilft,
Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern auszuwerten. Ziel ist die Entwicklung und Verbesserung
technischer, auf die besonderen Bedürfnisse der Polizei abgestimmter Werkzeuge, um die
Erhebung und Auswertung von Beweismaterial aus P2P-Netzen zu erleichtern. Die Werkzeuge sollen
helfen, die enorme Menge illegalen Materials in P2P-Netzen zu bewältigen, indem das Auffinden und
Identifizieren mutmaßlich illegalen Materials im Hinblick auf die weitere Untersuchung durch die Strafverfolgungsbehörden
erleichtert oder die Verknüpfung verschiedener Beweisstücke ermöglicht wird.
Vorschläge werden erwartet von Strafverfolgungsbehörden, (öffentlichen und privaten) Forschungseinrichtungen,
von Technologieanbietern und Unternehmen, die tätig sind auf den Gebieten der inhaltsbezogenen
Informationsgewinnung, des maschinellen Sehens, insbesondere der Gesichtserkennung, der
bild- und videogestützten Altersschätzung, der Mustererkennung, der Techniken der geografischen
Lokalisierung und der Verbesserung der Bilderkennung bei verzerrten Bildern bzw. Videos usw.
Die förderfähigen Kosten können zu 50 % (im Falle von öffentlichen Stellen, KMU und gemeinnützigen
Organisationen bis zu 75 %) bezuschusst werden.
Aktion 4: AUFBAU EINER WISSENSBASIS
10. Kennnummer: 4.1 PROJEKT ZUR ERWEITERUNG DER WISSENSBASIS: INTERNETSUCHT
Erbeten werden Vorschläge für ein Projekt zur Erweiterung der Wissensbasis über Internetsucht bei
Minderjährigen. Erwartet werden von dem Projekt Erkenntnisse darüber, in welchem Maße Internetsucht
ein Online-Risiko für die Jugend in Europa darstellt, und zwar im Hinblick auf die Intensität und
Verbreitung sowie in Bezug auf die Entstehung einer solchen Sucht und geeignete vorbeugende Maßnahmen.
Die Ergebnisse sollten in die soziale Arbeit mit Kindern und in Sensibilisierungsmaßnahmen einfließen
sowie Themen für weitere Maßnahmen und Studien aufzeigen.
In dem Projekt sollten sowohl qualitative als auch quantitative Methoden angewandt werden. In den
qualitativen Teil sollten Minderjährige einbezogen werden, die Anzeichen suchtartiger Internetnutzung
aufweisen.
Die förderfähigen direkten Kosten (siehe Muster-Finanzhilfevereinbarung) von Projekten zur Erweiterung
der Wissensbasis werden zu 100 % bezuschusst, indirekte Kosten (Gemeinkosten) werden nicht bezuschusst.
11. Kennnummer: 4.2 THEMATISCHES NETZ: FÖRDERUNG UND KOORDINIERUNG VON UNTERSUCHUNGEN
ZUR NUTZUNG NEUER MEDIEN DURCH KINDER
Erbeten werden Vorschläge für ein thematisches Netz, das die auf dem Gebiet der Online-Sicherheit der
Kinder tätigen Sozialwissenschaftler und Fachleute auf EU-Ebene zusammenführen soll, um Forschungsarbeiten
zur Nutzung neuer Medien (insbesondere durch Kinder) in den Mitgliedstaaten zu fördern und
zu koordinieren. Ziel ist die Ermittlung der für die Sicherheit der Kinder besonders problematischen
Bereiche sowie die Aufstellung von Empfehlungen für eine wirksame Sensibilisierung und andere
praktische Maßnahmen auf diesem Gebiet.
Das Netz soll die in der EU vorhandenen Forschungsarbeiten zusammentragen und vorantreiben (auch
mit Hilfe eines gemeinsamen Datenspeichers), die Ergebnisse auswerten und wichtige Lücken in der
Evidenzbasis aufdecken.
Das Netz soll den Austausch von Fachwissen sowie die Entwicklung bzw. Aufrechterhaltung der hohen
Qualitätsanforderungen und der Standards innovativer Forschung fördern.
Das Netz wird neue vergleichende Untersuchungen in Europa unter Berücksichtigung des vom Projekt
„EUKidsOnline“ entwickelten methodischen Rahmens (Forschungsleitfaden) vorantreiben. Die nationalen
Mitglieder des Netzes sollten die Verbindung zu anderen Forschungsteams in ihrem Land halten und
mit den nationalen Safer-Internet-Zentren (vor allem Sensibilisierungszentren) zusammenarbeiten.
Bei thematischen Netzen werden nur bestimmte förderfähige Kosten (direkte Kosten im Zusammenhang
mit der Koordinierung und Implementierung des Netzes) zu 100 % bezuschusst.
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TEIL 2
BEWERTUNGSKRITERIEN
Die Bewertung der Vorschläge erfolgt nach den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung.
Die Bewertung wird von den Kommissionsdienststellen mit Unterstützung unabhängiger Experten
vorgenommen. Jeder Antrag wird anhand von Bewertungskriterien geprüft, die sich in drei Kategorien
unterteilen: Zulassungs-, Gewährungs- und Auswahlkriterien. Nur Vorschläge, die den Zulassungskriterien
entsprechen, werden einer vollständigen Bewertung unterzogen. Die Kriterien werden im Folgenden
erläutert.
12. Zulassungskriterien
Alle Vorschläge und Anträge werden nach Eingang einer Zulässigkeitsprüfung unterzogen, um sicherzustellen,
dass sie die Bedingungen der Aufforderung erfüllen und das Einreichungsverfahren eingehalten
wurde.
Geprüft wird Folgendes:
— fristgerechter Eingang des Vorschlags bei der Kommission an oder vor dem in der Aufforderung
festgelegten Termin (Datum und Uhrzeit);
— Vollständigkeit des Vorschlags: Vorschläge, die in wesentlichen Punkten unvollständig sind — die
also unzureichende Angaben zu den Partnern, zum Rechtsstatus oder zum Projektumfang enthalten
— werden ausgeschlossen.
Darüber hinaus müssen die Antragsteller bestätigen, dass sie sich in keiner der Situationen befinden, die
laut Arbeitsprogramm zu einem Ausschluss von der Teilnahme führen.
13. Gewährungskriterien
Zur Bewertung der Qualität der eingereichten Vorschläge werden für jede Art von Maßnahmen zur
Programmdurchführung (integrierte Netze, gezielte Projekte, thematische Netze) spezifische Gewährungskriterien
mit einer spezifischen Gewichtung angelegt. Die Gewährungskriterien werden im Arbeitsprogramm
„Sicheres Internet“ 2010 erläutert.
14. Auswahlkriterien
Anhand der Auswahlkriterien wird sichergestellt, dass die Antragsteller über die nötigen Ressourcen zur
Kofinanzierung des Projekts sowie über die Fachkompetenzen und Qualifikationen für seine erfolgreiche
Abwicklung verfügen.
Die Auswahlkriterien werden zunächst auf der Grundlage der im Vorschlag enthaltenen Informationen
angewandt. Sollten sich dabei Anhaltspunkte für eine unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit oder
eine unzureichende Fachkompetenz ergeben, kann es erforderlich werden, finanzielle Sicherheiten zu
verlangen oder andere Maßnahmen vorzusehen. Vorschläge, die das Verhandlungsstadium erreichen,
werden einer förmlichen rechtlichen und finanziellen Prüfung unterzogen, die Voraussetzung für den
Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung ist.
Die Auswahlkriterien werden im Arbeitsprogramm „Sicheres Internet“ 2010 erläutert. |